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Jahresberichte

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Nach Art. 97 BayHO fasst der Oberste Rechnungshof das Ergebnis seiner Prüfungen, soweit es für die Entlastung der Staatsregierung (Art. 80 Abs. 1 Bayerische Verfassung) von Bedeutung sein kann, jährlich für den Landtag in einem Bericht zusammen. Dieser, kurz Jahresbericht genannte Bericht wird auch der Staatsregierung zugeleitet.

Im Jahresbericht ist insbesondere mitzuteilen:

  • ob in der Haushaltsrechnung die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt worden sind, in welchen Fällen von Bedeutung die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze nicht beachtet worden sind,
  • welche wesentlichen Beanstandungen sich aus der Prüfung der Betätigung bei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ergeben haben und
  • welche Maßnahmen für die Zukunft empfohlen werden.

Jahresbericht 2013

Am 19.03.2013 veröffentlichte der ORH seinen Jahresbericht 2013. Neben den allgemeinen Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug wurden dem Landtag 21 einzelne Prüfungsergebnisse berichtet.

Jahresbericht 2012

Am 27.03.2012 veröffentlichte der ORH den Jahresbericht 2012. Es ging u.a. um den Personalmangel in der Steuerverwaltung, die Umsetzung der Korruptionsrichtlinie und die Zuschüsse an die Fraktionen des Bayerischen Landtags.

Jahresbericht 2011

Am 06.12.2011 veröffentlichte der ORH den Jahresbericht 2011. Es ging u.a. um staatliche Klöster, die Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung, die IHK Schwaben, die Dorferneuerung und die Bayerische Landeszentrale für neue Medien.