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Der ORH hat in den Jahren 2007 und 2008 die Reform "Verwaltung 21" des Landwirtschaftsministeriums, der Regierungen und der Landespolizei geprüft und die wesentlichen Ergebnisse im Jahresbericht 2009 dargestellt.[31] 2009 und 2010 hat er die Umsetzung der Reform in der Bauverwaltung geprüft.
Die Staatsbauverwaltung hat im Wesentlichen folgende Aufgaben:
Bis 2019 sind insgesamt 995 Stellen einzusparen. Bis 2010 mussten nach einer Absprache zwischen OBB und Finanzministerium fast ausschließlich im Straßenbetriebsdienst Stellen abgebaut werden, weil die dem Stellenabbau zugrunde liegenden Prognosen zu den Bauaufgaben nicht eingetreten sind (vgl. hierzu TNr. 15.2.2.1).
Die Hochbau- und Straßenbauämter wurden bis zum 30.06.2007 in drei Stufen aufbauorganisatorisch zusammengeführt. Die Neustrukturierung ist grundsätzlich abgeschlossen.
Der ORH hat Folgendes festgestellt:
Der ORH regt an, die Notwendigkeit der Hochbaustandorte nochmals zu überprüfen und eine Konzentration der Zuständigkeiten an den Arbeitsschwerpunkten anzustreben. Dies gilt insbesondere für die Standorte in Aschaffenburg und Krumbach. Für einzelne Aufgaben könnten wegen der Nähe zu den betreuten Objekten an den bisherigen Standorten Servicestellen verbleiben. Damit könnte im Hochbau die Zahl der Amtsbezirke weiter reduziert und die Organisation insgesamt effizienter gestaltet werden. Die generelle Überprüfung sollte spätestens dann geschehen, wenn Neu- oder Umbaumaßnahmen geplant sind.
Der ORH hält es ferner für notwendig, künftig in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Einhäusigkeit wirtschaftlich ist. Vor der Entscheidung über die Verlegung oder Zusammenlegung von Behörden bzw. von Behördenteilen muss deshalb methodisch untersucht werden, welche Kosten z. B. für Neubau- oder Umbaumaßnahmen anfallen werden und in welcher Höhe Personaleinsparungen möglich sind.
Im Hochbau ist das Bauvolumen nominal um 16%, indexbereinigt um 1,6% gestiegen.
Im Straßenbau (ohne Betrieb und Bundesautobahnen) sind die Bauausgaben nominal um 70%, indexbereinigt um 43% gestiegen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass 2004 die Bauausgaben seit 1995 den niedrigsten Stand hatten.
Insgesamt betrachtet ist - entgegen der Annahme des Ministerrats - das Aufgabenvolumen zwischen 2004 und 2008 nicht zurückgegangen. 2009 sind die Bauausgaben wegen des Konjunkturprogramms II und der Sonderprogramme im Hochbau und Straßenbau weiter gestiegen. Allerdings ist künftig mit einem Rückgang der Bauausgaben besonders für Maßnahmen des Bundes zu rechnen. Auch das Auslaufen des Konjunkturprogramms und des Programms "Zukunft Bayern 2020" wird einen Rückgang der Bauausgaben ab 2011 bewirken.
Der Vergabeanteil von Baumaßnahmen an freiberuflich Tätige hat sich im Jahr 2009 im Hochbau bei großen Baumaßnahmen auf 82% erhöht. Im Straßenbau lag der Vergabeanteil bei 42%.
Der ORH weist darauf hin, dass durch einen höheren Vergabeanteil zwar der Bedarf an Eigenpersonal und damit die Personalausgaben reduziert werden können. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei der Vergabe von Baumaßnahmen für den sog. "Begleitaufwand" noch Personalausgaben anfallen. Dieser beträgt im Hochbau rd. 15% der Honorarsumme und im Straßenbau 9% der Vergabesumme. Zudem stehen den eingesparten Personalausgaben höhere Sachausgaben für die Baumaßnahmen gegenüber, weil im Landesbereich die Honorare der freiberuflich Tätigen aus diesen Ansätzen bezahlt werden müssen.
Ein höherer Vergabeanteil wirkt sich somit im Landesbereich auch auf die verfügbaren Mittel im Bauunterhalt aus. Damit besteht sowohl im Hochbau als auch im Straßenbau die Gefahr, dass sich der dringend notwendige Substanzerhalt noch weiter in die Zukunft verschiebt (vgl. TNr. 17).
Bisher wurden aus rechtlichen Gründen keine Baumaßnahmen an Generalunternehmer vergeben. Die Vorgabe des Ministerrats sollte deshalb nochmals überprüft werden.
Die Labore wurden den Vorgaben des Ministerrats entsprechend aufgelöst.
Im Straßenbetriebsdienst wurde und wird das Personal kontinuierlich verringert. Der Vergabeanteil an private Unternehmer wurde erhöht und die Zusammenarbeit mit den Landratsämtern im Winterdienst verbessert.
Der Stellenabbau im Straßenbetriebsdienst beruht jedoch in erster Linie auf dem Einsatz leistungsfähigerer Maschinen und Geräte sowie neuer Techniken.
Im Bereich der Baumaßnahmen für Dritte ist es bei den staatlichen Kirchenbaulasten verstärkt gelungen, die Kosten zu pauschalieren oder mittels einmaliger Zahlungen abzugelten. Auch der Umfang an Wertermittlungen ist zurückgegangen. Sie werden in gewissem Umfang jedoch nach wie vor benötigt und erstellt. Bei den übrigen vom Ministerrat vorgegebenen Maßnahmen hat sich der Umfang der Aufgaben nur geringfügig verändert.
Der Aufgabenabbau und Rationalisierungsgewinn ist bei allen diesen Maßnahmen bisher nur sehr gering. Nach Auffassung des ORH sind in diesen Bereichen noch erhebliche Anstrengungen aller beteiligter Stellen erforderlich, um den angestrebten Abbau von 134 Stellen zu erreichen.
In der Bauverwaltung wurden von 2005 bis 2009 von den festgelegten 995 Stellen insgesamt 200 Stellen abgebaut.
Die Verwaltung steht einer erneuten Umorganisation zum gegenwärtigen Zeitpunkt ablehnend gegenüber. Sie stoße während des noch laufenden Integrationsprozesses und der Bemühungen in den Ämtern, eine gemeinsame starke Identität von Hoch- und Straßenbau aufzubauen, auf Unverständnis und sei nicht vermittelbar. Nach dem Ende des Personalabbaus werde jedoch im Rahmen der Überlegungen zur inneren Struktur der Staatlichen Bauämter auch geprüft, ob an jedem Standort das gesamte Leistungsspektrum vorgehalten werden müsse.
Die Bauverwaltung nehme den Bericht des ORH auch zum Anlass, die Standorte Aschaffenburg und Krumbach detailliert zu untersuchen und im Hinblick auf eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung zu optimieren. Es werde vorgesehen, durch zusätzliche Aufgabenübertragung im Rahmen sog. Auftragsbörsen das Bauvolumen an diesen Standorten zu erhöhen, um so zu einer ausgewogenen Ämterstruktur zu kommen.
Ferner werde angestrebt, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel am neuen Standort nach und nach eine einhäusige Unterbringung der Ämter zu erreichen. Betrachtungen der Wirtschaftlichkeit hierzu seien im Kontext zu den durch die Reform entstehenden erheblichen Personaleinsparungen zu sehen. Selbstverständlich werde zusammen mit der Immobilien Freistaat Bayern für den jeweiligen Standort eine wirtschaftliche Unterbringungsmöglichkeit entwickelt.
Der ORH bleibt bei seiner Auffassung, dass alle Möglichkeiten einer Konzentration der Hochbaustandorte nochmals zu überdenken sind und es effizienter wäre, die Zuständigkeit für den Hochbaubereich Aschaffenburg nach Würzburg und die für den Hochbaubereich Krumbach nach Augsburg zu verlagern, als nur im Rahmen einer Auftragsbörse korrigierend einzugreifen.
Nach Auffassung des ORH muss jedes Neu- oder Umbauprojekt für sich betrachtet und dabei methodisch ermittelt werden, ob sich die jeweilige Maßnahme auch unter Berücksichtigung der dadurch konkret erzielbaren Personaleinsparungen wirtschaftlich rechnet.
Die Verwaltung stellt klar, dass sie den gesetzlich vorgegebenen Stellenabbau erbringen werde.
Der ORH hält es für erforderlich, das Reformziel "Stellenabbau durch Aufgabenabbau" in allen Reformbereichen mit Nachdruck zu verfolgen.