Tagwolke

Privatschule    Betriebsprüfung
         Gewebebank
     Polizei            Biergarten
        Fachhochschule   Fraktionen 
Klimaschutz               Lagerhalle 
                Lohnsteuer
Digitalfunk   Landwirtschaftsberatung 
     Landgerichtsarzt   S-Bahn 
     Wiegeschein      Meteomast 
 ZBFS      Abschlagszahlung 
             Landwirtschaftsschule

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. diese Seiten drucken

Sonderberichte

Bild Berichte 623X161 BASB

Sonderbericht

Nach Art. 99 BayHO kann der Oberste Rechnungshof über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung den Landtag oder die Staatsregeriung jederzeit unterrichten.

Beratende Äußerung

Nach Art. 88 Abs. 2 BayHO kann der Oberste Rechnungshof den Landtag oder die Staatsregierung aufgrund seiner Prüfungserkenntnisse beraten. Auf Ersuchen des Landtags oder auf Ansuchen der Staatsregierung erstattet der Oberste Rechnungshof auch Gutachten über Fragen, deren Beantwortung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung ist (Art. 88 Abs. 3 BayHO).

Finanzielle Situation des BR 2009 - Aktualisierung (2011)

Der ORH hat im Juli 2009 einen Sonderbericht zur finanziellen Situation des Bayerischen Rundfunks vorgelegt. Mit dem heutigen Bericht informiert er über die seitdem eingetretenen wesentlichen Entwicklungen.

Erforschung der öffentlichen Meinung (2011)

Bei Meinungsumfragen, die von einer Regierung in Auftrag gegeben und durch staatliche Haushaltsmittel finanziert werden, ergeben sich aus Sicht des ORH Beschränkungen durch das verfassungsrechtliche Neutralitätsgebot.