Prüfungsgebiet II
Das Prüfungsgebiet II ist zuständig für
- die Justizverwaltung,
insbesondere Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, ordentliche Gerichtsbarkeit und Justizvollzugsanstalten. Darüber hinaus werden auch Verwaltungs-, Arbeits- und Sozialgerichte, sowie die Finanzgerichte geprüft.
Vgl. z.B. Jahresbericht 2005 TNr. 20.
- Arbeit und Soziales,
insbesondere Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Frauen, Zentrum Bayern Familie und Soziales; im Mittelpunkt der Prüfung stehen hier die vielfältigen gesetzlichen und freiwilligen finanziellen Leistungen des Staates für Kinder, Familien, alte und behinderte Menschen sowie im Bereich Arbeit und Beruf einschließlich des Europäischen Sozialfonds; weitere Prüfungszuständigkeiten sind die Einnahmen und Ausgaben für die Unterbringung von Asylbewerbern und sonstigen Ausländern sowie die Unterbringung von psychisch kranken Straftätern.
Vgl. z.B. Jahresbericht 2005 TNr. 33, TNr. 34 und TNr. 35; Jahresbericht 2006 TNr. 35 und TNr. 36; Jahresbericht 2007 TNr. 30 und TNr. 31; Jahresbericht 2010 TNr. 29 .
- teilweise auch die der Aufsicht der genannten Staatsministerien unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Bayerisches Rotes Kreuz).
Vgl. z.B. Jahresbericht 2010 TNr. 32