BÄ 2026 IT-Fachkräfte Deckblatt
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Anreizinstrumente zur Personalgewinnung bei IT-Fachkräften

Der ORH hat 2023 zusammen mit dem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt Ansbach eine Querschnittsprüfung zur Personalsituation bei IT-Fachkräften in der bayerischen Staatsverwaltung durchgeführt. Die Prüfung erbrachte nicht nur einen Überblick über die aktuelle Personalausstattung, sondern zeigte auch verschiedene Handlungsbedarfe auf, die auch im Lichte der aktuellen Entwicklungen am IT-Arbeitsmarkt zu beachten sind. Die Beratende Äußerung gemäß Art. 88 Abs. 2 BayHO richtet sich in erster Linie an die Staatsregierung, dient aber in gleicher Weise der Unterrichtung des Bayerischen Landtags, und hier insbesondere der Mitglieder des Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes.

Die Digitalisierung ist eine der größten Herausforderungen für die staatliche Verwaltung. Zur Umsetzung bedarf es nicht nur der Schaffung des rechtlichen Rahmens, sondern auch qualifizierten Personals, das den Freistaat Bayern befähigt, ein anwenderfreundliches, rechtssicheres und technisch gut abgesichertes IT-Umfeld zu schaffen.

Der Freistaat Bayern steht dabei in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern der IT-Branche. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung durch den ORH zeigen auf, dass der Freistaat Bayern bei der Vergütung grundsätzlich - Besonderheiten bestehen hinsichtlich der Ballungsräume - konkurrenzfähig ist. Besondere Zulagen und Zuschläge werden dennoch häufig vorschnell und ohne hinreichende Prüfung der Vergabevoraussetzungen gezahlt. Dabei besteht das Risiko, das Gehaltsgefüge zu schädigen und den Zweck dieser finan­ziellen Anreize - insbesondere Abwehr bereits konkretisierter Abwanderungsabsichten - zu verfehlen.

Ressortübergreifende Vermarktungs- und Recruiting-Maßnahmen spielen noch eine zu geringe Rolle. Die Vorteile ressortübergreifender Kampagnen hinsichtlich des Ressourceneinsatzes kommen bei ressort- und behördenspezifischen Maßnahmen nicht zum Tragen. Stellenausschreibungen sollten sich inhaltlich und nach dem Veröffentlichungsmedium stärker an ihrer Zielgruppe orientieren.

Die Stärken des öffentlichen Dienstes - wie Arbeitsplatzsicherheit und gesellschaftliche Bedeutung der Arbeit - sollten mehr herausgestellt werden, um sich noch besser als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren.

Die vorhandenen Instrumente zur Personalgewinnung und Personalbindung werden nicht ausreichend genutzt. So besteht beispielsweise Verbesserungspotenzial

  • bei der Ausbildung von eigenem Personal. Die Möglichkeit eigenes Personal auszubilden wird von den Behörden des Freistaates Bayern noch zu wenig genutzt. Insbesondere die ressortübergreifende Verteilung von Anwärterstellen auf die Studienplätze für Verwaltungsinformatiker könnte optimiert werden;
  • bei der hohen Befristungsquote. Die schnellere Übernahme in unbefristete Beschäftigungsverhältnisse würde gerade in Mangelberufen wie bei IT-Fachkräften die Attraktivität des Freistaates Bayern als Arbeitgeber stärken;
  • bei der zügigeren Verbeamtung von qualifizierten und geeigneten Quereinsteigern. Für diese stellt die Verbeamtung ein wirksames Personalbindungsinstrument dar;
  • bei der Personalentwicklung, die neben Führungskarrieren auch verstärkt Fachkarrieren ermöglichen sollte und
  • bei einer attraktiven Arbeitsumgebung.

Die Beratende Äußerung können Sie hier abrufen.