Berichte des ORH

Jahresbericht

Nach Art. 97 BayHO fasst der Oberste Rechnungshof das Ergebnis seiner Prüfungen, soweit es für die Entlastung der Staatsregierung (Art. 80 Abs. 1 Bayerische Verfassung) von Bedeutung sein kann, jährlich für den Landtag in einem Bericht zusammen. Dieser, kurz Jahresbericht genannte Bericht wird auch der Staatsregierung zugeleitet.

Sonderbericht

Nach Art. 99 BayHO kann der Oberste Rechnungshof über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung den Landtag oder die Staatsregierung jederzeit unterrichten.

Beratende Äußerung

Nach Art. 88 Abs. 2 BayHO kann der Oberste Rechnungshof den Landtag oder die Staatsregierung aufgrund seiner Prüfungserkenntnisse beraten. Auf Ersuchen des Landtags oder auf Ansuchen der Staatsregierung erstattet der Oberste Rechnungshof auch Gutachten über Fragen, deren Beantwortung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung ist (Art. 88 Abs. 3 BayHO).

Jahresbericht 2023

Am 28.03.2023 veröffentlichte der ORH den Jahresbericht 2023. Der Bericht enthält allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug sowie Bemerkungen zu den jeweiligen Einzelplänen. Darüber hinaus wird über 20 verschiedene Prüfungsergebnisse berichtet.

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Nationalparkverwaltung Berchtesgaden

Der Nationalpark ist aufgrund seiner Zweckbestimmung nicht auf eine wirtschaftsbestimmte Nutzung ausgerichtet. Da jedoch für den Nationalpark und seine Verwaltung erhebliche Haushaltsmittel eingesetzt werden, erfordert der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, dass das Verwaltungshandeln und die Verwirklichung der Ziele möglichst effizient erfolgen. Der Bayerische Oberste Rechnungshof sieht vor diesem Hintergrund in mehreren Bereichen Optimierungsbedarf.

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Stichprobenprüfungen im Tarifbereich

Hohe Fehlerquoten bei der Eingruppierung und Stufenfestsetzung von staatlichen Tarifbeschäftigten hat der Bayerische Oberste Rechnungshof festgestellt. In einer Beratenden Äußerung mahnt er dazu mehr Qualitätskontrollen und Gegenmaßnahmen in der staatlichen Personalverwaltung an, um künftig Fehlzahlungen zu vermeiden.

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