Jahresberichte

Nach Art. 97 BayHO fasst der Oberste Rechnungshof das Ergebnis seiner Prüfungen, soweit es für die Entlastung der Staatsregierung (Art. 80 Abs. 1 Bayerische Verfassung) von Bedeutung sein kann, jährlich für den Landtag in einem Bericht zusammen. Dieser, kurz Jahresbericht genannte Bericht wird auch der Staatsregierung zugeleitet.

Im Jahresbericht ist insbesondere mitzuteilen:

  • ob in der Haushaltsrechnung die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt worden sind, in welchen Fällen von Bedeutung die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung geltenden Vorschriften und Grundsätze nicht beachtet worden sind,
  • welche wesentlichen Beanstandungen sich aus der Prüfung der Betätigung bei Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit ergeben haben und
  • welche Maßnahmen für die Zukunft empfohlen werden.

Jahresbericht 2023

Am 28.03.2023 veröffentlichte der ORH den Jahresbericht 2023. Der Bericht enthält allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug sowie Bemerkungen zu den jeweiligen Einzelplänen. Darüber hinaus wird über 20 verschiedene Prüfungsergebnisse berichtet.

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Jahresbericht 2022

Am 05.04.2022 veröffentlichte der ORH den Jahresbericht 2022. Der Bericht enthält allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug sowie Bemerkungen zu den jeweiligen Einzelplänen. Darüber hinaus wird über 20 verschiedene Prüfungsergebnisse berichtet.

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Jahresbericht 2021

Am 23.03.2021 veröffentlichte der ORH den Jahresbericht 2021. Der Bericht enthält allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug sowie Bemerkungen zu den jeweiligen Einzelplänen. Darüber hinaus wird über 15 verschiedene Prüfungsergebnisse berichtet.

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