TNr. 02: Gesamthaushalt

2.1 Einnahmen und Ausgaben
Eine Bewertung der Einnahmen und Ausgaben erfolgt anhand der bereinigten Einnahmen und Ausgaben. Hierfür werden nach dem sog. bundeseinheitlichen Berechnungsschema bei den Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben die Kreditaufnahmen und -tilgungen, die Zuführungen und Entnahmen aus Rücklagen sowie die haushaltstechnischen Verrechnungen abgezogen.[1]
Auf die einzelnen Veränderungen bei den Einnahmen und Ausgaben wird in den TNrn. 3 bis 7 näher eingegangen.
2.2 Finanzierungssaldo
Der Finanzierungssaldo ergibt sich aus der Gegenüberstellung der bereinigten Einnahmen und Ausgaben zuzüglich des Saldos der haushaltstechnischen Verrechnungen.[2] Er zeigt, wie sich die Haushaltslage entwickelt hat und macht deutlich, inwieweit ein Haushalt ohne Kreditaufnahmen und Entnahmen aus Rücklagen auskommt
.
Der für 2017 geplante Finanzierungssaldo (Soll) verbesserte sich im Haushaltsvollzug um 3.828,0 Mio. € auf einen Finanzierungssaldo (Ist) von 3.096,9 Mio. €. Ursache hierfür war hauptsächlich die günstige Entwicklung der Steuereinnahmen (vgl. TNrn. 3 und 13) sowie eine weitere Kapitalrückzahlung der BayernLB (vgl. TNr. 4).
[2] 2017 wurden bei der Ermittlung des Finanzierungssaldos in Anlehnung an die finanzstatistische Darstellung erstmals die haushaltstechnischen Verrechnungen berücksichtigt; der Vergleichswert für 2016 wurde entsprechend angepasst.