TNr. 33: Nachlassimmobilien
Zahlreiche Mängel hat der ORH bei der Verwaltung der Grundstücke festgestellt, die der Freistaat geerbt hat. Unterm Strich zahlt der Steuerzahler die Zeche, wenn der Staat beispielsweise bei einem Verkauf von Nachlassimmobilien weniger einnimmt, weil er nichts unternommen hat, um deren Wert zu erhalten, kritisiert der ORH.
zum Beitrag