TNr. 34: Keine Fortschreibung des Schienennahverkehrsplans seit 2005
Bayern zahlt für die Nutzung der Schienentrassen und Bahnhöfe an die Infrastrukturbetreiber jährlich rund 700 Millionen Euro aus dem Freistaat zustehenden Regionalisierungsmitteln. 2016 zerrten allerdings täglich rund 450 Störungen im Schienenpersonennahverkehr an den Nerven der Fahrgäste. Deswegen erinnert der Rechnungshof deutlich daran, dass der Schienennahverkehrsplan – trotz gesetzlicher Verpflichtung – seit 14 Jahren nicht fortgeschrieben wurde; schließlich ist dabei auch eine Analyse festgestellter Schwachstellen und Vorschläge für deren Beseitigung vorzunehmen.
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