TNr. E10: Übertragung von Ausgaberesten
7,3 Milliarden Euro – so hoch waren die Ausgabereste 2018. Sie waren damit fast doppelt so hoch wie 2010 und machten 10,8% des Gesamtsolls aus. Anders ausgedrückt: über fast 11% des Ausgabevolumens entscheidet nicht der Landtag, sondern das Finanzministerium. Und das agiert hier wenig transparent und legt Vorschriften großzügig aus. Der ORH sieht in den Ausgaberesten Potenzial in Millionenhöhe zur Finanzierung insbesondere auch der zusätzlichen Ausgaben durch die Corona-Pandemie.
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