TNr. 19 Entwicklung des Gesamtsolls

Der Freistaat erstellt den Jahresabschluss als sog. Soll-Abschluss.[1] Dabei werden die zur Deckung der Ausgabereste erforderlichen Einnahmereste mit ins nächste Haushaltsjahr übertragen (s.a. TNr.1.3). Die so finanzierten Ausgabereste des Vorjahres können dann zusätzlich zum Ansatz im jeweils aktuellen Haushaltsplan in Anspruch genommen werden (s.a. TNr.18).
Die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste (Vorjahresrest) wird als "Gesamtsoll“ bezeichnet.
In den letzten Jahren hat sich das Gesamtsoll kontinuierlich erhöht. Die Steigerung des Gesamtsolls lag zwischen 1,2 und 21,6%. Der massive Anstieg des Solls im Jahr 2020 ist nach dem Haushaltsplan überwiegend auf die zusätzlichen Ausgaben aufgrund der Corona-Pandemie (20,0 Mrd.€) zurückzuführen.
[1] Art.25 BayHO.