TNr. 53 Verfahren zur Feststellung der Behinderung
Effizienzpotenzial sieht der ORH beim Verfahren der ZBFS zur Feststellung der Behinderung. So sollte vor allem das eigene ärztliche Personal gleichmäßiger und besser ausgelastet werden. Dadurch könnte der Anteil der externen Gutachten reduziert werden, was Kosten einsparen würde. Der ORH hat aber noch weitere Verbesserungsvorschläge.
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