Jahresbericht 2022

Inhalt

Der ORH-Bericht 2022 enthält folgende Prüfungsergebnisse:

TNr. 01 Haushaltsrechnung 2020

Die Haushaltsrechnung 2020 schließt ausgeglichen ab. Die darin aufgeführten Beträge stimmen mit der Buchführung überein. Die Einnahmen und Ausgaben sind, von wenigen Fällen abgesehen, ordnungsgemäß belegt.

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TNr. 02 Gesamthaushalt

Bereinigt um Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen standen den Einnahmen von 62.184,2 Mio. Euro (-5,7%) Ausgaben von 68.616,9 Mio. Euro (+6,0%) gegenüber. Unter Berücksichtigung von haushaltstechnischen Verrechnungen wies der Haushalt einen negativen Finanzierungssaldo von 6.432,0 Mio. Euro aus.

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TNr. 03 Steuereinnahmen

Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben (HGr. 0) verringerten sich 2020 um 7.799,8 auf 44.529,0 Mio. Euro (-14,9%).

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TNr. 04 Verwaltungseinnahmen und weitere Einnahmen

Die Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen (HGr. 1) gingen im Vergleich zu 2019 insgesamt um 1.718,2 auf 3.217,3 Mio. Euro (-34,8%) zurück.

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TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr.2) stiegen im Vergleich zu 2019 insgesamt um 5.996,5 auf 13.035,4 Mio. Euro (+85,2%).

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TNr. 06 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen

Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen sowie besondere Finanzierungseinnahmen (HGr. 3) stiegen 2020 insgesamt um 8.361,6 auf 8.579,8 Mio. Euro (+3.832,4%).

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TNr. 07 Personalausgaben und Stellen

Die Personalausgaben (HGr. 4) sind gegenüber 2019 um 1.065,2 Mio. Euro (+4,5%) auf insgesamt 24.742,0 Mio. Euro angestiegen.

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TNr. 08 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Die sächlichen Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst (HGr. 5) stiegen im Vergleich zu 2019 insgesamt um 553,4 auf 5.230,7 Mio. Euro (+11,8%).

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TNr. 09 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

2020 wurden für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 6) 30.152,6 Mio. Euro verausgabt. Dies waren 1.443,7 Mio. Euro (+5,0%) mehr als im Vorjahr.

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TNr. 10 Investitionen

Die Ausgaben für Investitionen (HGr. 7 und 8) stiegen 2020 gegenüber dem Vorjahr um 837,0 auf 8.491,5 Mio. Euro an. Die Investitionsquote betrug 12,4%.

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TNr. 11 Besondere Finanzierungsausgaben

Die besonderen Finanzierungsausgaben (HGr. 9) sanken 2020 gegenüber dem Vorjahr um 1.468,9 auf 609,0 Mio. Euro (-70,7%).

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TNr. 12 Rücklagen und Sondervermögen

Rücklagen und Sondervermögen sind zweckgebunden mit Ausnahme der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage. Diese betrug Ende 2020 insgesamt 8,6 Mrd. Euro.

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TNr. 13 Schuldenstand und Zinsen

Die Schulden am Kreditmarkt zum 31.12.2020 lagen insgesamt bei 17,8 Mrd. Euro. Die aufgeschobenen Anschlussfinanzierungen erhöhten sich um 2,3 auf 16,3 Mrd. Euro. Werden diese vollständig in Anspruch genommen, erhöhen sich die Schulden am Kreditmarkt auf 34,1 Mrd. Euro.

2020 wurden neue Schulden von insgesamt 7,2 Mrd. Euro für den Sonderfonds Corona-Pandemie aufgenommen.

Beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB wurden 50,0 Mio. Euro Schulden getilgt.

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TNr. 14 Staatsbürgschaften, Garantien und Gewährleistungen

Der Ermächtigungsrahmen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen erhöhte sich in 2020 um 12,3 Mrd. Euro auf 35,6 Mrd. Euro. Das daraus resultierende unmittelbare Haftungsobligo des Freistaates stieg um 1,3 Mrd. Euro auf 9,7 Mrd. Euro.

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TNr. 15 Finanzierungsrahmen Corona

Der Finanzierungsrahmen 2021 für Corona-Maßnahmen inklusive des Sondervermögens BayernFonds umfasste 69,8 Mrd. Euro.

Der ORH erkennt die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie grundsätzlich an, wobei es einen unmittelbaren Veranlassungszusammenhang zwischen der Nettokreditaufnahme und der Notlage geben muss.

Eine Ausnahme von der Schuldenbremse ist für Corona-Maßnahmen grundsätzlich zulässig. Unbeschadet dessen sind alle Möglichkeiten zur Reduzierung der Nettokreditaufnahme in Betracht zu ziehen, da die Grundsätze von Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten sind.

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TNr. 16 Entwicklung des Gesamthaushalts

Der Gesamthaushalt 2021 ging von 80,6 Mrd. Euro um 9,3 auf 71,4 Mrd. Euro (-11,5%) zurück.

Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen stiegen die Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 2010 bis 2019 stetig an. Während die Ist-Einnahmen 2020 sanken, stiegen die Ist-Ausgaben weiter an. 2021 steigen die Ist Einnahmen und Ist Ausgaben voraussichtlich wieder an.

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TNr. 17 Kreditermächtigungen

Für die Jahre 2020 bis 2022 sind im Staatshaushalt unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse neue Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen bereitgestellt bzw. vorgesehen.

Der ORH empfiehlt aufgrund der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen im Jahr 2021, eine dauerhafte Reduzierung des bisherigen Gesamtkreditrahmens seit 2020 von 20,0 Mrd. Euro zu prüfen und die sich daraus ergebende Höhe der Kreditaufnahme 2022 substanziell begründet dem Landtag vorzulegen.

Der ORH empfiehlt zudem, dass die Staatsregierung die nach Ansicht des ORH in Teilen fragliche Zulässigkeit der Kreditfinanzierung für das Corona-Investitionsprogramm (Kap. 13 18) sowie für die Hightech Agenda Plus erneut prüft und näher begründet, welche Wirkungen von den konkreten Maßnahmen final für die Überwindung der Notlage erwartet werden können.

Die Einhaltung der Schuldenbremse ist ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen, künftigen Generationen gerecht werdenden Haushaltspolitik.

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TNr. 18 Entwicklung der Ausgabereste

Die Ausgabereste haben sich in den letzten 10 Jahren verdoppelt und belaufen sich zum 31.12.2020 auf 11,5 Mrd. Euro. Nach Auffassung des ORH belegt diese Entwicklung, dass dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht durchgängig ausreichend entsprochen wird.

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TNr. 19 Entwicklung des Gesamtsolls

Gesamtsoll ist die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste. Das Gesamtsoll stieg im Zeitraum 2011 bis 2020 kontinuierlich an; 2021 ging es um 5,8 auf 82,8 Mrd. Euro zurück.

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TNr. 20 Entwicklung des Finanzierungssaldos und Steuerschätzung

Der Finanzierungssaldo (Ist) war in den Jahren 2011 bis 2019 stets positiv. 2020 war dieser erstmals nach 10 Jahren wieder negativ. Auch 2021 ist er voraussichtlich wieder negativ. Außer 2015 wurden die Haushalte 2011 bis 2022 stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll) geplant.

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TNr. 21 Steueraufkommen und Steuereinnahmen

Die Steuereinnahmen sind 2020 um 7.794,6 Mio. Euro (-14,9%) gesunken, 2021 erhöhten sie sich wieder um 5.610,1 Mio. Euro (+12,6%).

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TNr. 22 Entwicklungen im Personalbereich

Im Zeitraum 2016 bis 2020 hat sich die Zahl der Stellen um 19.507 (+6,9%) auf 303.205 erhöht.

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TNr. 23 Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftssicherungsrücklage

Die Rücklage wäre nach Planung in den vergangenen Jahren zurückgegangen. Tatsächlich hatte die positive Einnahmenentwicklung bis 2019 zu einem Anstieg auf 10,3 Mrd. Euro geführt. 2020 hat sich der Bestand erstmals seit 2010 um 1,7 auf 8,6 Mrd. Euro reduziert. Ende 2022 soll sie aufgrund von Entnahmen voraussichtlich 4,1 Mrd. Euro betragen.

Der ORH sieht insbesondere eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftsrücklage zur (dauerhaften) Finanzierung laufender Verpflichtungen kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH die nicht coronabedingten Ausgaben wieder verstärkt an den Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.

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TNr. 24 Verschuldung im Staatshaushalt

Der haushaltsmäßige Schuldenstand setzt sich aus den Kreditmarktschulden und den übertragenen Kreditermächtigungen für aufgeschobene Anschlussfinanzierungen zusammen. Der Schuldenstand kann sich bis Ende 2022 im ungünstigsten Fall auf 46,8 Mrd. Euro erhöhen.

Der ORH empfiehlt, die gesetzliche Tilgungsregelung konsequent einzuhalten.

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TNr. 25 Schuldenaufnahme außerhalb des Staatshaushalts im Sondervermögen BayernFonds

Der ORH empfiehlt, bei der anstehenden Gesetzesänderung zum BayFoG die beabsichtigte Kreditermächtigung von 10 Mrd. Euro sorgfältig zu begründen. Sollten die Rückzahlungen der vom BayernFonds gewährten Stabilisierungshilfen nicht ausreichen, um die Schulden im Sondervermögen vollständig zu tilgen, sind weitere Belastungen des Staatshaushalts nicht auszuschließen.

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TNr. 26 Staatsbürgschaften, Garantien und Gewährleistungen

Angesichts der Corona-Pandemie hat der Freistaat das bestehende Instrumentarium im Bereich Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen deutlich ausgeweitet. Dies führt zu einem erhöhten Haftungsrisiko für den Freistaat.

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TNr. 27 Kennzahlen

Haushaltskennzahlen ermöglichen einen Überblick zu bestimmten Ausgabearten, wie etwa für Zinsen oder Personal im Verhältnis zu den Gesamtausgaben und zu deren zeitlicher Entwicklung.

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TNr. 44 IT-Verbünde

111 Millionen Euro kostete die Beteiligung des Freistaates an 84 IT-Verbünden allein 2020. Oder war´s doch ein bisschen mehr? Der Freistaat weiß nicht, wie viele Verbünde zur IT-Zusammenarbeit er mit Bund, Ländern und Kommunen tatsächlich eingegangen ist und was ihn das wirklich kostet.

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TNr. 45 Pavillon der Bayerischen Landesausstellung 2018 in Ettal

Schön ist er schon, der Holzpavillon der Landesausstellung 2018. Er kostete 600.000 Euro und steht noch heute im Garten des Klosters Ettal, obwohl er längst anderswo genutzt werden sollte. Aber noch weiß niemand, was man mit ihm nun anfangen soll.

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TNr. 46 Beschaffung einer zusätzlichen Mitteldistanzwaffe

Mit 901 neuen Gewehren ist die bayerische Polizei für zukünftige Terrorlagen besser gerüstet. Bei der Beschaffung hätten sich jedoch Millionen Euro sparen lassen.

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TNr. 47 Elektronische Zahlungsabwicklung in der Staatsverwaltung

Durchschnittlich 58 Cent kostete jeder Euro, den die Staatsverwaltung über ePayment einnahm – auch weil Behörden diese elektronische Bezahlmöglichkeit nur sehr begrenzt anbieten.

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TNr. 48 Wohnraum für Staatsbedienstete

Mangelware ist bezahlbarer Wohnraum gerade im S-Bahnbereich München auch für Staatsbedienstete, wie Polizei- und Pflegekräfte. Seit 2010 konnte die staatliche Wohnungsfürsorge immer weniger Antragsstellern eine Wohnung zuweisen; 2019 hatten nur noch 14% der Anträge Erfolg.

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TNr. 49 Förderung von kommunalen Hochbaumaßnahmen

350 Millionen Euro beträgt der Finanzierungsstau allein von 2020 bis 2021 bei der Förderung des kommunalen Baus von Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Der ORH empfiehlt dringend, künftig die Ausnahmemöglichkeiten des Förderverfahrens nicht mehr so lax zu handhaben.

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TNr. 50 Steuerrechtliche Aufarbeitung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Fällen

Cum/Ex- und Cum/Cum-Gestaltungen sollten mindestens 865 Millionen Euro illegaler Steuervorteile ermöglichen, von denen 390 Millionen Euro bisher noch nicht zurückbezahlt sind. Um gegen vergleichbare kriminelle Machenschaften künftig besser gewappnet zu sein, empfiehlt der ORH dringend, Prüfung und nötiges Spezialwissen in der Steuerverwaltung zu bündeln.

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TNr. 51 Risikomanagement bei der Einkommensteuer

Fast zwei von über fünf Millionen Einkommensteuererklärungen wurden 2020 vollmaschinell veranlagt. Um mögliche Steuerausfallrisiken zu verringern, setzt die Steuerverwaltung ein automationsgestütztes Risikomanagementsystem (RMS) ein. Dieses RMS hat auch zehn Jahre nach seiner Einführung noch erhebliche Mängel.

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TNr. 52 Finanzierung der Neue Materialien Bayreuth GmbH

Noch immer fehlt ein Finanzierungsbeitrag von 3,2 Millionen Euro, den die Stadt Bayreuth eigentlich schon vor 20 Jahren als eine der regionalen Partner des Freistaates für die Neue Materialien Bayreuth GmbH zahlen sollte. Das Wirtschaftsministerium findet aber die zahlungsbegründenden Unterlagen nicht und hat nun sogar Zweifel, ob die Stadt überhaupt verpflichtet ist.

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TNr. 53 Corona-Soforthilfen

Seit Frühjahr 2020 flossen rund 2,2 Milliarden Euro Corona-Soforthilfen aus den beiden Soforthilfeprogrammen von Freistaat und Bund. Über 200.000 Anträge mussten zunächst in einem papiergebundenen Antragsverfahren bearbeitet werden. Automatisierte Kontrollen und Datenaustausch mit den Finanzbehörden waren nicht vorgesehen. Für etwaige künftige Nothilfen sollte das dafür erst später einsatzbereite IT-Verfahren fortentwickelt werden, meint der ORH.

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TNr. 54 Finanzhilfen für Frostschäden 2017 in der Landwirtschaft

Frösteln lässt den ORH die Abwicklung der Hilfen für Landwirte zum Ausgleich von Frostschäden. Bei seiner Prüfung fand er eine ungeeignete Berechnungsmethode zur Ermittlung der Schadenshöhe, einen Ausgleich von frostfremden und außerbayerischen Schäden und Überzahlungen an Landwirte.

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TNr. 55 Zentrum Steigerwald und Baumwipfelpfad

Rote Zahlen im grünen Steigerwald: Seit 2014 belasten der Baumwipfelpfad und das Steigerwald-Zentrum den bayerischen Staatshaushalt in Millionenhöhe. Der Baumwipfelpfad ist ein einziges Verlustgeschäft, die Baukosten wurden um Millionen überschritten. Der ORH empfiehlt eine grundlegende Neuausrichtung.

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TNr. 56 Genussakademie Bayern

Die Zahlen der Genussakademie Bayern und deren nicht ordnungsgemäßes Verwaltungshandeln verderben jeden Genuss. Mit 1,4 Millionen Euro Ausgaben und Einnahmen von nur 348.000 Euro von 2017 bis 2019 ist sie unwirtschaftlich.

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TNr. 57 Sicherheitsaudits für Straßenbaumaßnahmen

Safety first! Das ist Ziel der für Straßenbaumaßnahmen ab der ersten Planung bis zur Verkehrsfreigabe in mehreren Stufen vorgeschriebenen Sicherheitsaudits. Die staatlichen Bauämter haben davon rund die Hälfte aber nicht durchgeführt. Der ORH drängt daher auf ein wirksames Steuerungssystem.

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TNr. 58 Jahresausschreibungen für Straßenausstattung

Das Bauministerium machte schon vor mehr als 20 Jahren konkrete Vorgaben zu Jahresausschreibungen für Schutzplanken, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrszeichen. Aber der ORH musste bei den Bauämtern noch immer Verstöße gegen vergaberechtliche Regelungen und damit die Korruptionsbekämpfungsrichtline feststellen. Das sollte das Bauministerium endlich in den Griff bekommen.

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TNr. 59 BayernHeim GmbH

Eigentlich sollte die BayernHeim GmbH bis 2025 insgesamt 10.000 Mietwohnungen für untere und mittlere Einkommensgruppen vorrangig auf staatlichen Grundstücken neu schaffen. Mehr als drei Jahre nach ihrer Gründung hat sie selbst aber noch keine einzige Wohnung neu geschaffen, sondern lediglich Wohnungen erworben, die ohnehin gebaut worden wären, da sie bereits der staatlichen Wohnraumförderung unterlagen. Davon sind bisher nur 234 bezugsfertig.

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TNr. 60 Kosten des Maßregelvollzugs

Über 300 Millionen Euro jährlich erstattet der Freistaat als Budget für die notwendigen Kosten, die den sieben Bezirken als Trägern des Maßregelvollzugs und für die psychiatrischen Krankenhäuser entstehen. 2015 wurde das Amt für Maßregelvollzug geschaffen, um sich damit zu befassen, ob so hohe Budgets wirklich vereinbart werden müssen. Die Kosten bleiben intransparent. Es fehlt an aktueller Analyse, Kostentransparenz und damit besserer Steuerung.

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TNr. 61 Verpflegungspauschale für Beschäftigte von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen

In Corona-Zeiten wandte die Staatsregierung 133 Millionen Euro für die Verpflegungspauschale auf, die Beschäftigten, etwa von Krankenhäusern, zugutekommen sollten. Ein wesentlicher Anteil ist aber nicht den Beschäftigten zugutegekommen, sondern zweckwidrig verwendet worden.

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TNr. 62 Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen

Als Ausgleich für die ab 2013 weggefallenen Beiträge der Studierenden an ihre Hochschulen waren staatliche Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen gedacht. Doch seit 2015 werden die dafür zuletzt vorgesehenen knapp 200 Millionen Euro nicht mehr entsprechend der aktuellen Studierendenzahlen an die jeweiligen Hochschulen verteilt, wie vom Ministerrat gefordert.

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TNr. 63 Studierendenzahlen konsekutiver Masterstudiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Die viel zu schlechte Auslastung von Masterstudiengängen an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften kann nicht im Sinne des Wissenschaftsministeriums sein. Über elf Jahre hinweg wurden 256 solcher Studiengänge erfasst. Mehr als die Hälfte davon begannen mit weniger als 15, rund ein Drittel mit weniger als 10 Studienanfängern. Bei 98 Masterstudiengängen gab es im Schnitt nur 6 Absolventen.

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