Jahresbericht 2022

TNr. 27 Kennzahlen

Die folgenden Haushaltskennzahlen geben Aufschluss über bestimmte Ausgabearten in Relation zu den bereinigten Gesamtausgaben. Sie ermöglichen einen Überblick zu wichtigen Aspekten der Haushaltsstruktur und deren zeitlicher Entwicklung.

Zur Berechnung dieser Kennzahlen werden die Steuereinnahmen, die Personal-, Zins- bzw. Investitionsausgaben jeweils zu den bereinigten Gesamtausgaben ins Verhältnis gesetzt. Dabei ist zu beachten, dass die bereinigten Gesamtausgaben bis 2019 auch die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich beinhaltet haben. Aufgrund der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen fallen hierfür ab 2020 grundsätzlich auf der Ausgabenseite keine Zahlungen mehr an (vgl. TNr. 9). Die endgültigen Abrechnungen des Länderfinanzausgleichs für die Jahre 2018 und 2019 stehen allerdings noch aus.

27.1 Steuerdeckungsquote

Mit der Steuerdeckungsquote wird der Anteil der bereinigten Gesamtausgaben des Staates bezeichnet, der aus Steuereinnahmen (OGr. 01-06) gedeckt wird.

Abbildung 16


Die Steuerdeckungsquote lag in den letzten 10 Jahren zwischen 64,8 und 85,7%. Das bedeutet, dass die Ausgaben zum größten Teil durch Steuereinnahmen gegenfinanziert wurden. Die Abbildung 16 macht deutlich, dass die tatsächlich erzielte Steuerdeckungsquote1 im Betrachtungszeitraum meist deutlich über der geplanten lag. Das bedeutet, dass höhere Steuereinnahmen erzielt wurden, als noch bei der Aufstellung des jeweiligen Haushalts angenommen worden war. 2019 entsprach die Veranschlagung der Steuereinnahmen annähernd den tatsächlichen Ist Einnahmen.

Für das Jahr 2020 lag die Steuerdeckungsquote mit 64,8% zwar deutlich über der geplanten Steuerdeckungsquote von 58,6%. Aufgrund der hohen Ausgaben für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) ging die Steuerdeckungsquote im Vergleich zu den Vorjahren jedoch deutlich zurück.


27.2 Personalausgabenquote

Die Personalausgabenquote gibt das Verhältnis der Personalausgaben (HGr. 4) zu den bereinigten Gesamtausgaben wieder. Sie gibt Aufschluss darüber, wie viel Prozent der Ausgaben des Staates für Personal aufgewendet werden.

Abbildung 17


2020 sank die Personalausgabenquote im Soll auf 31,4%, da die im Haushaltsplan für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) vorgesehenen Ausgaben zunächst zentral bei Kap. 13 19 Tit. 971 01 veranschlagt wurden.

In den letzten 10 Jahren lag die tatsächliche Personalausgabenquote zwischen 36,1 und 41,2% und blieb damit im Betrachtungszeitraum mit Ausnahme der Jahre 2018 und 2020 immer hinter der Personalausgabenquote (Soll) zurück. Zwar sind die Personalausgaben seit 2012 um 36,8% gestiegen, aber im Vergleichszeitraum weniger stark als die bereinigten Gesamtausgaben (+56,5%; vgl. TNr. 16.1). 2020 ist die Personalausgabenquote gegenüber dem Vorjahr um 0,5 auf 36,1% gesunken, da der Anstieg der Personalausgaben (2020: +4,5%) im Vergleich zu den - auch coronabedingt gestiegenen - bereinigten Gesamtausgaben (2020: +6,0%) geringer war.


27.3 Zinslastquote

Mit der Zinslastquote wird das Verhältnis der Zinsausgaben am Kreditmarkt (OGr. 57) zu den bereinigten Gesamtausgaben ausgedrückt.

Abbildung 18


Die Quote sank in den letzten Jahren von 2,5 auf 0,7% in 2020. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Schulden im allgemeinen Haushalt (Kap. 13 06) und beim Stabilisierungsfonds Finanzmarkt und BayernLB (Kap. 13 60) im Zeitraum 2012 bis 2020 kontinuierlich abgebaut und Anschlussfinanzierungen aufgrund hoher Liquiditätsbestände aufgeschoben wurden. Ab 2020 sind hierin auch die Zinsausgaben für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) enthalten (vgl. Tabelle 48).


27.4 Investitionsquote

Die Investitionsquote ist eine Kennzahl, mit der das Verhältnis der Ausgaben für Investitionen (HGr. 7 und 8) zu den bereinigten Gesamtausgaben dargestellt wird.

Abbildung 19


Der Freistaat plante in den letzten 10 Jahren mit einer Investitionsquote von ca. 12%. 2020 sank die Investitionsquote im Soll auf 11,0%, da die im Haushaltsplan für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) vorgesehenen Ausgaben zunächst zentral bei Kap. 13 19 Tit. 971 01 veranschlagt wurden.

Die tatsächliche Investitionsquote (Ist) lag 2011 bis 2020 mit Werten zwischen 10,2 und 12,5% überwiegend darunter. 2020 stieg die Investitionsquote gegenüber den Vorjahren weiter auf 12,4% an. Grund hierfür ist, dass die Ist Ausgaben (+10,9%) für Investitionen gegenüber dem Vorjahr stärker angestiegen sind als die bereinigten Ausgaben (+6,0%).

 


[1] Ist-Steuereinnahmen geteilt durch bereinigte Ist-Gesamtausgaben multipliziert mit 100.