TNr. 61 Verpflegungspauschale für Beschäftigte von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen
In Corona-Zeiten wandte die Staatsregierung 133 Millionen Euro für die Verpflegungspauschale auf, die Beschäftigten, etwa von Krankenhäusern, zugutekommen sollten. Ein wesentlicher Anteil ist aber nicht den Beschäftigten zugutegekommen, sondern zweckwidrig verwendet worden.
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