Jahresbericht 2023

TNr. 05 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 2) stiegen im Vergleich zu 2020 insgesamt um 2.473,4 auf 15.508,8 Mio.€ (+19,0%).

Tabelle 14


Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen stellten mit 20,7% (Vorjahr: 18,8%) den zweitgrößten Anteil an den Einnahmen des Freistaates dar. Der erneute Anstieg um 2,5 auf 15,5 Mrd.€ (+19,0%) ist größtenteils auf die Zuweisungen und Erstattungen für den Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) zurückzuführen. Der Bund sowie Dritte beteiligten sich hier mit 7,6 Mrd.€.

Dem Großteil der Einnahmen (HGr. 2) standen entsprechende Ausgaben (HGr. 6) gegenüber. Sie waren weitgehend zweckentsprechend zu verwenden und wurden häufig an Stellen außerhalb des Staatshaushalts (z.B. Kommunen) weitergereicht.