Jahresbericht 2023

TNr. 09 Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen

2021 wurden für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (HGr. 6) 32.548,5 Mio.€ verausgabt. Dies waren 2.395,8 Mio.€ (+7,9%) mehr als im Vorjahr.

Tabelle 19


Tabelle 20


Sonderfonds Corona-Pandemie

Die Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen im Sonderfonds Corona-Pandemie (Kap. 13 19) beliefen sich insgesamt auf 9,9 Mrd.€ (+1,8 Mrd.€); dies entspricht einem Anteil von 30,4% (Vorjahr: 26,7%) der Ausgaben der HGr. 6. Sie verteilen sich wie folgt:

Tabelle 21


Die größten Ausgabenblöcke waren:

  • Ausgaben für die Überbrückungshilfen und die außerordentlichen Wirtschaftshilfen des Bundes von 6,0 Mrd.€ (+5,5 Mrd.€).
  • Die Zuweisungen und Zuschüsse an kommunale, freigemeinnützige und private Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Universitätsklinika gem. § 21 KHG und § 111d SGB V von 1,0 Mrd.€ (-0,5 Mrd.€).
  • Kostenerstattungen und sonstige Ausgaben zur Umsetzung einer Impfstrategie von 0,7 Mrd.€ (+0,7 Mrd.€).

Diesen Ausgaben standen Bundes- und Drittmittel (HGr. 2) von 7,6 Mrd.€ gegenüber (vgl. TNr. 5).


Weitere Veränderungen

Weitere Veränderungen1 im Rahmen der Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (ohne Sonderfonds Corona-Pandemie) waren:

Die Zuweisungen und Zuschüsse im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs (Kap. 09 07) sind um 176,2 auf 1.439,3 Mio.€ angestiegen. Davon entfiel der Großteil auf die vom Freistaat an die Verkehrsunternehmen zu leistenden Bestellentgelte (1.407,0 Mio.€; +172,7 Mio.€).

Für die Förderung von Kindertageseinrichtungen und Tagespflege wurden 2.681,7 Mio.€ (Vorjahr: 2.603,1 Mio.€) verausgabt (Kap. 10 07 TG 88 bis 94). Die Steigerung um 78,7 Mio.€ betraf im Wesentlichen die Qualitätsentwicklung in der Kinderbetreuung.

Die Zuweisungen und Zuschüsse im Rahmen der Hightech Agenda Bayern und der Hightech Agenda Plus stiegen 2021 um 68,8 auf 85,8 Mio.€ an.

Jeder Pflegebedürftige mit Hauptwohnsitz in Bayern ab dem Pflegegrad 2 erhält nach dem BayLPflGG (Kap. 14 04 Tit. 681 84) eine jährliche Einmalzahlung von 1.000€. 2021 wurden hierfür 402,7 Mio.€ (-51,4 Mio.€) verausgabt.

Die Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen an die Kommunen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (Kap. 13 10) reduzierten sich in 2021 insgesamt um 54,4 Mio.€ (-0,7%; Vorjahr: +2,4%) auf 7.818,4 Mio.€.2

Tabelle 22

 

Der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern wurde ab 2020 neu geordnet. Im Rahmen dieser Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen entfielen ab 2020 die unmittelbaren Zahlungen des Freistaates im Rahmen des Länderfinanzausgleichs und damit auch das bisherige Umverteilungsverfahren zwischen den Ländern auf der Ausgabenseite (HGr. 6). Im Haushaltsjahr 2021 erfolgte lediglich noch die Abwicklung für das Jahr 2017, sodass hier eine Einnahme von 20,7 Mio.€ verbucht wurde. Der neue Finanzkraftausgleich wird über die Umsatzsteuerverteilung unter den Ländern abgerechnet. Dabei wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer nach der Einwohnerzahl auf die einzelnen Länder verteilt und um die Zu- und Abschläge im Finanzkraftausgleich erhöht bzw. vermindert. Der Ausgleich für alle Länder erfolgt damit einheitlich auf der Einnahmeseite durch Zu- und Abschläge bei der Umsatzsteuer (HGr. 0, vgl. TNr. 3).



[1] Veränderung um mehr/weniger 50,0 Mio.€.
[2] Die Ausgaben für den Kommunalen Finanzausgleich beliefen sich in 2021 (Kap. 13 10) auf 10.236,0 Mio.€ (Vorjahr: 10.202,5 Mio.€).