Jahresbericht 2023

TNr. 14 Staatsbürgschaften, Garantien und Gewährleistungen

Der Gesamtermächtigungsrahmen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen erhöhte sich in 2021 um 3,3 auf 39,0 Mrd.€. Das daraus resultierende unmittelbare Haftungsobligo des Freistaates stieg um 1,0 auf 10,8 Mrd.€.

Außerhalb des Staatshaushalts stand bis Ende 2021 im Sondervermögen BayernFonds eine Ermächtigung für die Übernahme von Garantien von 26,0 Mrd.€ zur Verfügung.

Der Freistaat kann Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen übernehmen, um ungewisse, in der Zukunft liegende Risiken abzusichern. Staatsbürgschaften werden nach dem BÜG vom Finanzministerium vergeben (vgl. TNr. 14.1). Zusätzlich gibt es weitere spezialgesetzliche Ermächtigungsgrundlagen zur Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen, vor allem aufgrund von haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen (vgl. TNr. 14.2).

Der Gesamtermächtigungsrahmen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen hat sich seit 2016 kontinuierlich erhöht:

Abbildung 5


Ab dem Haushaltsjahr 2021 wurde der Ermächtigungsrahmen nach dem BÜG im Bereich der gewerblichen Wirtschaft von 2,25 Mrd.€ um 2,75 auf 5,0 Mrd.€ angehoben. Er beträgt damit 10,225 Mrd.€ anstatt bisher 7,475 Mrd.€. Der Ermächtigungsrahmen nach weiteren spezialgesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen zum 31.12.2021 erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 auf 28,8 Mrd.€. Der Gesamtermächtigungsrahmen für die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen stieg damit insgesamt um 3,3 auf 39,0 Mrd.€ (+9,3%). Seit 2016 stieg der Gesamtermächtigungsrahmen von 13,0 auf 39,0 Mrd.€ (+198,8%) zum 31.12.2021 an.

Tabelle 32


Der Gesamthaftungsbetrag des Freistaates aus unmittelbaren Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen ergibt sich aus deren Valutierung. Dieses Haftungsobligo erhöhte sich 2021 im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 auf 10,8 Mrd.€ (+10,7%):

Tabelle 33


Daneben haftet der Freistaat als Gewährträger der LfA Förderbank Bayern (LfA) für Bürgschaften, die die LfA im Rahmen ihres Förderauftrags in eigenem Namen eingeht (vgl. TNr. 14.3).


14.1 Bürgschaften nach dem BÜG

Nach dem BÜG können Staatsbürgschaften für Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft, im sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Bereich, im Bereich des Wohnungswesens, für Vorhaben der Land- und Forstwirtschaft sowie im Rahmen von Hilfsaktionen bei Naturkatastrophen gewährt werden. Die Ansätze sind gegenseitig deckungsfähig.

Tabelle 34


Der Ermächtigungsrahmen für Staatsbürgschaften beträgt seit 2021  10.225,0 Mio.€. Diesen Ermächtigungsrahmen darf die Summe aus Haftungsbetrag und Anrechnungsbetrag nicht übersteigen. Der Anrechnungsbetrag ist die Summe, in deren Umfang der Freistaat aus Bürgschaften seit Bestehen des BÜG in Anspruch genommen wurde und für Leistungen keinen Ersatz erlangte. Das Finanzministerium errechnete für Ende 2021 einen Haftungsbetrag von 3.160,6 Mio.€ und einen Anrechnungsbetrag von 104,5 Mio.€. Zugesagt, jedoch noch nicht ausgereicht, wurden darüber hinaus weitere 565,4 Mio.€. Damit ergab sich zum Stand 31.12.2021 ein freier Ermächtigungsrahmen von 6.394,5 Mio.€.

Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft betrug der unmittelbare Haftungsbetrag für den Freistaat zum Stand 31.12.2019 noch 0€; denn es wurde keine Staatsbürgschaft mit Ausnahme der Rückbürgschaften und -garantien gegenüber der Bayerischen Garantiegesellschaft für mittelständische Beteiligungen (BGG) und der Bürgschaftsbank Bayern GmbH (BBB) übernommen. Für das hieraus entstandene Haftungsrisiko des Freistaates hatte die LfA jedoch die Erfüllungsübernahme erklärt. Dies hat sich im Zuge der Corona-Pandemie geändert. Der Freistaat haftet zum 31.12.2021 für 1.583 Fälle mit einem unmittelbaren Haftungsbetrag von 402,8 Mio.€. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Der Freistaat haftet zum 31.12.2021 für 5 Staatsbürgschaftsfälle mit einem Haftungsbetrag von 366,0 Mio.€.

Der übrige Haftungsbetrag von 36,9 Mio.€ entfällt auf 41 Rückgarantiefälle mit einem Beteiligungsvolumen von 34,1 Mio.€ und einem Haftungsbetrag von 9,5 Mio.€ gegenüber der BGG und 197 Rückbürgschaftsfälle mit einem Kreditvolumen von 104,1 Mio.€ und einem Haftungsbetrag von 27,3 Mio.€ gegenüber der BBB. Hintergrund ist, dass der Freistaat auf Bitten der LfA das Haftungsrisiko aus den in die Rückbürgschaftserklärung einbezogenen Ausfallbürgschaften der BBB bzw. aus den in die Rückgarantieerklärung einbezogenen Garantien der BGG selbst übernommen hat. Der Freistaat haftet damit unmittelbar für Bürgschaften der BBB, die im Zeitraum vom 17.03.2020 bis 31.12.2021 gewährt wurden. Gleiches gilt für die Garantien der BGG, die im Zeitraum vom 01.11.2020 bis 31.12.2021 gewährt wurden. Der Freistaat hat vor Aussetzung dieser Erfüllungsübernahme insgesamt weitere 393 Rückgarantien gegenüber der BGG mit einem Beteiligungsvolumen von 132,4 Mio.€ und 947 Rückbürgschaften gegenüber der BBB mit einem Kreditvolumen von 313,4 Mio.€ übernommen. Für diese 1.340 Fälle mit einem Haftungsbetrag von zusammen 84,6 Mio.€ übernimmt die LfA weiterhin die Erfüllungsübernahme.

Tabelle 35


Im sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Bereich (Ermächtigungsrahmen: 50 Mio.€) hat der Freistaat 2020 angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise auf die gemeinnützigen Organisationen gegenüber der LfA eine Globalbürgschaft von 40 Mio.€ für das LfA-Programm „Corona-Kredit - Gemeinnützige“ übernommen. Zum 31.12.2021 waren 67 Fälle mit einem Haftungsbetrag des Freistaates von 3,3 Mio.€ einbezogen.

Im Bereich des Wohnungswesens übernimmt der Freistaat im Wesentlichen Bürgschaften gegenüber der BayernLabo. Diese ist das Förderinstitut der BayernLB und als Organ der staatlichen Wohnungspolitik für die Wohnraumförderung im Freistaat zuständig.


14.2 Sonstige Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen

Weitere staatliche Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen bestehen aufgrund spezialgesetzlicher Regelungen, vor allem aufgrund von haushaltsgesetzlichen Ermächtigungen. Der Ermächtigungsrahmen zum 31.12.2021 erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 577,0 Mio.€ auf 28,8 Mrd.€ (+2,0%). Er valutierte mit 7,6 Mrd.€ (26,5%). Seit 2016 hat sich der Ermächtigungsrahmen von 5,6 auf 28,8 Mrd.€ in 2021 (+416,1%) erhöht.

Tabelle 36


Im Einzelnen verteilen sich die sonstigen Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen wie folgt:

Tabelle 37
Kapitaldienstgarantien - Wiedereinsatzgarantien

Die Ermächtigungen für Kapitaldienst- bzw. Wiedereinsatzgarantien im Rahmen der Ausschreibung von Schienenpersonennahverkehrsleistungen sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Mit diesen Garantien soll bei Ausschreibungen von Verkehrsdienstleistungen die Finanzierung erleichtert und somit der Wettbewerb im Regionalverkehr sichergestellt werden.

Der Ermächtigungsrahmen zum 31.12.2021 hat sich im Vergleich zum Vorjahr für das Projekt „Werdenfels 2026“ um 450 Mio.€ erhöht. Die Ermächtigung wurde bei den Projekten „Donau-Isar“ und „E-Netz Regensburg“ erstmalig in Anspruch genommen und erhöhte die Gesamtinanspruchnahme zum 31.12.2021 um 630 Mio.€ auf 2,4 Mrd.€. Die Valutierung zum 31.12.2021 erhöhte sich durch das Projekt „E-Netz Allgäu“ um 250 auf 635 Mio.€.

Tabelle 38


14.3 Gewährleistungen der LfA

Die LfA ist die Förderbank des Freistaates. Die LfA vergibt eigene Gewährleistungen im Rahmen ihres Förderauftrags. Angesichts der Corona-Pandemie konnte die LfA nun Bürgschaften jeweils bis zu einem maximalen Betrag von 30,0 Mio.€ - anstatt bisher 5,0 Mio.€ übernehmen. Der Freistaat haftet hierfür im Rahmen der Gewährträgerhaftung.

Der originäre Haftungsbetrag aus den Gewährleistungen der LfA von 1.948,9 Mio.€ wurde u.a. durch eine globale Rückbürgschaft des Freistaates von 1.044,0 Mio.€ vermindert. Darüber hinaus hat die LfA die Erfüllungsübernahme bei einer etwaigen Inanspruchnahme aus Rückbürgschaften und garantien erklärt, die der Freistaat gegenüber der BBB und der BGG übernommen hat. Aus der hieraus verbleibenden Erfüllungsübernahme übernimmt die LfA einen Haftungsbetrag von zusammen 84,6 Mio.€ (vgl. TNr. 14.1). Der verbleibende Haftungsbetrag der LfA zum 31.12.2021 beträgt somit 983,8 Mio.€.

Tabelle 39


14.4 Außerhalb des Staatshaushalts: Garantien im Sondervermögen BayernFonds

Außerhalb des Staatshaushalts stand bis Ende 2021 im Sondervermögen BayernFonds eine Ermächtigung für die Übernahme von Garantien von 26 Mrd.€ zur Verfügung (vgl. TNr. 1.1). Bis zum 31.12.2021 wurde keine Garantie ausgereicht.