TNr. 15 Finanzierungsrahmen Corona
Der Finanzierungsrahmen 2022 für Corona-Maßnahmen inklusive des Sondervermögens BayernFonds umfasste 34,8 Mrd.€.
zum BeitragDer Finanzierungsrahmen 2022 für Corona-Maßnahmen inklusive des Sondervermögens BayernFonds umfasste 34,8 Mrd.€.
zum BeitragDer Gesamthaushalt 2022 ging von 71,4 Mrd.€ um 0,2 auf 71,2 Mrd.€ (-0,2%) zurück.
Bereinigt um die Kreditaufnahmen/-tilgungen, Rücklagenbewegungen und Verrechnungen stiegen die Einnahmen und Ausgaben im Zeitraum 2012 bis 2019 stetig an. Während die Ist-Einnahmen 2020 sanken, stiegen die Ist-Ausgaben weiter an. 2021 hingegen stiegen sowohl die Ist-Einnahmen als auch die Ist-Ausgaben wieder an. 2022 steigen die Ist Einnahmen voraussichtlich weiter an, wohingegen die Ist Ausgaben voraussichtlich leicht sinken.
Maßnahmen des Härtefallfonds müssen in der finanzverfassungsrechtlichen Aufgaben- und Finanzierungskompetenz des Freistaates liegen. Dementsprechend empfiehlt der ORH eine sorgfältige rechtliche Prüfung, inwieweit neben den Regelungen des Bundes noch eine eigene Regelungs- und Finanzierungskompetenz des Freistaates verbleibt.
zum BeitragFür die Jahre 2020 bis 2022 waren im Staatshaushalt unter Inanspruchnahme der Ausnahmeregelung zur Schuldenbremse neue Kreditermächtigungen zur Finanzierung von Corona-Maßnahmen bereitgestellt. Für das Jahr 2023 sind nach dem HG-E 2023 keine neuen Kreditermächtigungen vorgesehen.
Der ORH empfiehlt, auch bei den Jahresabschlüssen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 darauf zu achten, alle Verbesserungen im Haushaltsvollzug, wie z.B. höhere Steuereinnahmen, unmittelbar zur Verminderung der Netto-kreditaufnahme einzusetzen, um den Gesamtkreditrahmen weiter zu reduzieren.
Die Einhaltung der Schuldenbremse ist ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen, künftigen Generationen gerecht werdenden Haushaltspolitik. Der ORH empfiehlt darauf zu achten, dass eine Kreditaufnahme auch im Bereich der mittelbaren Staatsverwaltung nicht zu einer Umgehung der Schuldenbremse führt.
zum BeitragDie Ausgabereste haben sich in den letzten 10 Jahren verdreifacht und belaufen sich zum 31.12.2021 auf 14,5 Mrd.€, davon entfallen 5,2 Mrd.€ auf den Sonderfonds Corona-Pandemie. Nach Auffassung des ORH belegt diese Entwicklung, dass seit Jahren dem Grundsatz der bedarfsgerechten Veranschlagung nicht ausreichend entsprochen wird.
zum BeitragGesamtsoll ist die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben und der aus dem Vorjahr übertragenen Ausgabereste. Das Gesamtsoll stieg im Zeitraum 2012 bis 2020 kontinuierlich an. Nach einem Rückgang 2021 stieg das Gesamtsoll 2022 wieder um 2,8 auf 85,7 Mrd.€.
zum BeitragDer Finanzierungssaldo (Ist) war in den Jahren 2012 bis 2019 stets positiv. 2020 und 2021 war dieser negativ. 2022 ist er voraussichtlich wieder positiv. Geplant wurden die Haushalte 2012 bis 2022, außer 2015, stets mit einem negativen Finanzierungssaldo (Soll).
zum BeitragDie Steuereinnahmen sind 2021 um 5.610,1 Mio.€ (+12,6%) angestiegen, 2022 erhöhten sie sich weiter um 4.864,0 Mio.€ (+9,7%).
zum BeitragIm Zeitraum 2017 bis 2021 hat sich die Zahl der Stellen um 16.779 (+5,7%) auf 309.976 erhöht.
zum BeitragAufgrund jahrelanger positiver Einnahmenentwicklung stieg die Rücklage entgegen den Haushaltsplanungen bis 2019 auf 10,3 Mrd.€. 2020 reduzierte sie sich um 1,7 Mrd.€ und 2021 erneut um 0,7 auf 7,9 Mrd.€. Ende 2023 soll sie aufgrund von Entnahmen voraussichtlich noch 1,5 Mrd.€ betragen.1
Der ORH sieht insbesondere eine Entnahme aus der Haushaltssicherungs-, Kassenverstärkungs- und Bürgschaftsrücklage zur (dauerhaften) Finanzierung laufender Verpflichtungen kritisch. Im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik sollten sich aus Sicht des ORH geplante Ausgaben wieder verstärkt an geplanten Einnahmen orientieren, ohne eine Entnahme aus der Rücklage vorzusehen.
zum BeitragDer haushaltsmäßige Schuldenstand setzt sich aus den Kreditmarktschulden und den übertragenen Kreditermächtigungen für aufgeschobene Anschlussfinanzierungen zusammen. Der Schuldenstand kann sich bis Ende 2023 im ungünstigsten Fall auf 44,6 Mrd.€ erhöhen.
zum BeitragSollten die Rückzahlungen der vom BayernFonds gewährten Stabilisierungshilfen nicht ausreichen, um die Schulden im Sondervermögen vollständig zu tilgen, sind weitere Belastungen des Staatshaushalts nicht auszuschließen.
zum BeitragAngesichts der Corona-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine hat der Freistaat das bestehende Instrumentarium im Bereich Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen deutlich ausgeweitet. Dies führt zu einem erhöhten Haftungsrisiko für den Freistaat.
Der ORH empfiehlt, die Erhöhung des Ermächtigungsrahmens für Staatsbürgschaften nach dem BÜG im Bereich der gewerblichen Wirtschaft um 2,75 Mrd.€ schnellstmöglich zurückzunehmen.
zum BeitragHaushaltskennzahlen ermöglichen einen Überblick zu bestimmten Ausgabearten, wie etwa für Zinsen oder Personal im Verhältnis zu den Gesamtausgaben und zu deren zeitlicher Entwicklung.
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