TNr. 55 Förderung der Betriebs-, Haushalts- und Melkeraushilfe
Landwirtschaftliche Unternehmen in betrieblichen und sozialen Notlagen haben gegenüber dem Sozialversicherungsträger einen Anspruch auf kostenfreie Betriebshilfe durch bestimmte Aushilfskräfte. Insoweit verstößt die staatliche Förderung dieser Betriebs-, Haushalts- und Melkeraushilfe seit vielen Jahren gegen Haushaltsrecht.
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