TNr. 21: Geschäftsstelle des Bayer. Jugendrings
Die Stellenausstattung, die Eingruppierungen und Arbeitszeitregelungen der Geschäftsstelle des Bayerischen Jugendrings sind überdimensioniert und zu großzügig bemessen. Das Staatsministerium kommt seinen Pflichten als Aufsichtsbehörde und Zuwendungsgeber nicht wirkungsvoll nach.
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