TNr. 20: Dienst- und Mietwohnungen der Justizvollzugsanstalten
Der Wohnungsbestand bei neun geprüften Justizvollzugsanstalten wurde nur zur Hälfte als Dienstwohnungen genutzt und ist überwiegend sanierungsbedürftig. Wohnungen, die nicht für dienstliche Zwecke benötigt werden, sollten an das Allgemeine Grundvermögen abgegeben werden.
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