Jahresbericht 2008

TNr. 34: Institute für Pathologie, Immunologie, Virologie sowie Mikrobiologie und Hygiene

Untersuchungen im Labor

Der ORH sieht im Bereich der Leistungen der klinisch-theoretischen Institute ein erhebliches Einsparpotenzial. Die Institute sollten in die Universitätsklinika integriert und die bisherigen Nebentätigkeiten zur Dienstaufgabe erklärt werden.

34.1    Vorbemerkung


Der ORH hat die Institute für Pathologie, Immunologie, Virologie sowie Mikrobiologie und Hygiene querschnittsmäßig untersucht. Sie stellen für die Universitätsklinika mit jährlich 26 Mio. € einen erheblichen Kostenfaktor dar. Als Basisjahr wurde 2006 gewählt, da bis dahin noch alle Einrichtungen der Medizinischen Fakultät und somit der Universität zugeordnet waren. Zum 1. Januar 2007 wurden die Institute am Standort Erlangen organisationsrechtlich ins Universitätsklinikum integriert.

34.2    Verrechnung der Laborleistungen mit dem Universitätsklinikum


Die Hochschulklinika lassen grundsätzlich alle für die Krankenversorgung erforderlichen Untersuchungsleistungen von ihren klinisch-theoretischen Instituten durchführen. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit der Universitätsklinika ist das Preis / Leistungsverhältnis. Die Untersuchung des ORH hat Folgendes ergeben:
Tabelle Optimierungspotenzial 2006
Ausgehend von der besten Preis-/Leistungsrelation beim Klinikum Erlangen würde sich für die Hochschulkrankenhäuser rechnerisch ein Optimierungspotenzial von mindestens 5,4 Mio. € ergeben.

Im Klinikum Erlangen werden seit Ende 2004 die Laborleistungen den Einzelkliniken durch eine Leistungsverrechnung weiterbelastet. Dies ist bei anderen Kliniken nicht der Fall. Diese haben sich damit beholfen, dass sie bei den standardisierten Verrechnungspreisen nach DKG-NT  Budgetdeckelungen vorgenommen oder individuelle Verrechnungspreise vereinbart haben. In diesen Fällen stellen die Laborleistungen für die Einzelkliniken keinen echten Kostenfaktor dar. Den Klinikärzten fehlt ein Anreiz zu wirtschaftlicherem Verhalten bei den Leistungsanforderungen. Nach Ansicht des ORH sollten alle Universitätsklinika dem Beispiel Erlangens folgen. Eine Leistungsverrechnung würde das Kostenbewusstsein fördern. Soweit eine Budgetdeckelung vereinbart ist, muss auch die Leistungsmenge festgelegt werden, um das Anforderungsverhalten der Klinikärzte zu optimieren.

34.3    Dienstaufgabe und Nebentätigkeit


34.3.1    Erlöse aus Nebentätigkeit

Die fachbezogene Durchführung von Untersuchungen und Beurteilung von Proben der Kassen- und Regelpatienten des jeweiligen Universitätsklinikums zählt zu den Dienstaufgaben der Institute. Alle Leistungen der Krankenversorgung außerhalb dieser Dienstaufgabe gehören zur Nebentätigkeit. Dabei handelt es sich vor allem um Untersuchungen und Beurteilungen von Proben der Privatpatienten sowie der Kassen- und Regelpatienten externer Einrichtungen. Nicht immer ist der Umfang der Dienstaufgabe zwischen Universität und Institutsleiter explizit geregelt.

Die Einnahmen der Institutsleiter aus der Nebentätigkeit betrugen in 2006 insgesamt 15,8 Mio. €. Teilweise reichen sie fast an die Höhe der Einnahmen des Instituts aus der Dienstaufgabe heran oder übertreffen sie sogar deutlich.
Tabelle Verhältnis der Erlöse aus Nebentätigkeit zu den Einnahmen des Instituts aus der Dienstaufgabe

34.3.2    Nutzungsentgelte

Für die Vergütungen aus der Nebentätigkeit führen die liquidationsberechtigten Institutsvorstände Nutzungsentgelte an die jeweilige Universität ab. Diese werden entweder pauschal nach Abführungssätzen oder nach den tatsächlich angefallenen Kosten errechnet. Die vom ORH 1998 geforderte Spitzberechnung  bezüglich Einrichtung, Personal und Material erfolgte nur an einem Institut (Mikrobiologie TUM), da dies eine komplette Leistungserfassung voraussetzt. In einigen Fällen der teilweisen Spitzberechnung lagen Wertermittlungen aus weit zurückliegenden Jahren zugrunde oder die Abführungssätze beruhten auf nicht nachprüfbaren Angaben. Zum Teil waren die Sätze bereits bei den Berufungsverhandlungen fest vereinbart.

Die Universitätsverwaltungen legen die Hochschullehrernebentätigkeitsverordnung teilweise unterschiedlich aus und lassen Ausgaben zum Abzug zu, die von dieser Verordnung nicht gedeckt sind. Außerdem wurden privat gezahlte Sachkosten und Zahlungen zugunsten des eigenen Instituts berücksichtigt. Ferner wurden u. a. Kosten für Betriebsausflug, Weihnachtsfeier, Zuwendungen an das Personal, Anschaffung von Handy und Auto sowie diverse Labormaterialkosten abgezogen.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Feststellungen ergeben sich folgende tatsächliche Abführungssätze:
Tabelle Abführungssätze

Eine einheitliche Handhabung ist nicht erkennbar. Die Abführungssätze weichen erheblich voneinander ab.

34.3.3    Künftige Regelung

In den nächsten Jahren scheidet rund die Hälfte der Institutsleiter aus. Bei den neuen Verträgen ist nach Ansicht des ORH dringend darauf zu achten, dass sämtliche mit der Leitung einer klinischen Einrichtung verbundenen Tätigkeiten einschließlich der Behandlung von Privatpatienten als Dienstaufgabe definiert werden. Die Liquidation erfolgt damit direkt durch die Universität bzw. das Universitätsklinikum. Die vorgenannten Abrechnungsprobleme würden dann nicht mehr auftreten.

Entsprechend dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 19. November 1999 sollte mit den Institutsvorständen eine leistungsgerechte Vergütung mit fixen und variablen Bestandteilen vereinbart werden. Auch für die noch im Amt befindlichen Professoren sollten entsprechende Vereinbarungen angestrebt werden (vgl. Schreiben des Staatsministeriums vom 7. Januar 2002).

34.4    Integration der Institute in die Universitätsklinika


Die Hochschulen haben aufgrund der Kameralistik Probleme, den Instituten Basiszahlen für die Entwicklung steuerungsrelevanter Kennzahlen zu liefern. Daher führen einige Institute eine Art „Schattenbuchhaltung“. Dieses Buchführungssystem bindet in der klinisch-theoretischen Einrichtung zusätzliches Personal.

Der ORH hatte bereits 1998 eine Integration der Institute in die Universitätskrankenhäuser gefordert.  Dies entspricht auch der Praxis in allen anderen Ländern.

Zwischenzeitlich setzten die Universität und das Klinikum Erlangen diese Empfehlung des ORH um. Voraussetzung war die im Universitätskrankenhaus eingeführte leistungsorientierte Erlösbudgetierung, die nicht nur die Leistung in der Krankenversorgung honoriert, sondern auch Resultate in Forschung und Lehre. Im Rahmen der Neuordnung wurde u. a. der Einkauf zentralisiert sowie die kaufmännische Buchführung in den Instituten eingeführt. Hierdurch konnten die Materialkosten gesenkt und eine eigenständige Kosten- und Leistungsrechnung umgesetzt werden.

Eine Integration hätte weiterhin zur Folge, dass jede Anforderung einer Laborleistung im Rahmen der Leistungsverrechnung der anfordernden Fachabteilung belastet wird. Das Anforderungsverhalten würde diszipliniert werden. Unwirtschaftliches Verhalten ginge zulasten des Verursachers. Die vorgefundenen Doppelstrukturen - parallele Kleinstlabore - würden beseitigt.

Die vom ORH bereits vor zehn Jahren empfohlene Integration der klinisch-theoretischen Institute sollte endgültig vollzogen werden. Der damals gegen den Beschluss des Landtags  vorgebrachte Einwand, die Verselbstständigung und strukturelle Neuordnung der Klinika abzuwarten, ist seit 2006 entfallen.

34.5    Stellungnahme des Staatsministeriums


Bei der Definition der Dienstaufgabe stimmen sowohl die Universitäten als auch das Staatsministerium mit dem ORH überein. Jedoch weisen sie darauf hin, dass bei den im Amt befindlichen Professoren eine Änderung der Dienstverträge nur auf freiwilliger Basis erfolgen könne. Wegen der Beanstandungen des ORH hinsichtlich der Abzüge bei der Berechnung der Nutzungsentgelte hat das Staatsministerium veranlasst, dass diese Entscheidungen nicht mehr vom betroffenen Lehrstuhlinhaber, sondern nur noch von einem kompetenten Dritten (Kanzler, Dekan o. ä.) getroffen werden dürfen.

Zum Verhältnis von Dienstaufgabe und Nebentätigkeit verweist das Staatsministerium auf die unterschiedlichen Erlöse bei der Abrechnung von Kassen- und Privatpatienten und der sich dadurch ergebenden Einnahmendifferenz.

Hinsichtlich der Integration erkennt das Staatsministerium an, dass es durchaus Gründe für eine solche gebe. Die Mehrzahl der Universitäten lehne aber eine Integration ab, da sie Nachteile vor allem für Forschungskooperationen und in finanzieller Hinsicht sähen. Es sei daher im Hinblick auf die große Bedeutung der Autonomie der Universitäten nicht beabsichtigt, die Institute gegen ihren Willen in das Klinikum zu integrieren.

34.6    Schlussbemerkung des ORH


Der ORH hält weiterhin am Ziel der Integration fest. Die damit einhergehende Kosten- und Leistungstransparenz ist Grundlage für eine wirtschaftlichere Betriebsführung der Institute. Weder die Autonomie noch die mangelnde Bereitschaft der Universitäten entbinden das Staatsministerium davon, hier steuernd tätig zu werden.


1) Tarif der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

2) ORH-Bericht 1998 TNr. 22.2.4

3) ORH-Bericht 1998 TNr. 22.2.3

4) Landtagsbeschluss vom 11.02.1999 (LT-Drucksache 14/390 Nr. 2 e)