TNr. 27: Reform der Vermessungsverwaltung

Die drei Regionalabteilungen beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation können zu einer Abteilung zusammengefasst werden. Weitere Kompetenzen des Staatsministeriums sollten auf das Landesamt verlagert werden.
27.1 Reform "Verwaltung 21"
Im Rahmen der Reform "Verwaltung 21" wurden das bisherige Landesvermessungsamt (BLVA) und die Vermessungsabteilungen bei den fünf ehemaligen Bezirksfinanzdirektionen (BFD’en) Ansbach, Augsburg, Landshut, München und Würzburg ab 01.08.2005 zum Landesamt für Vermessung und Geoinformation (LVG) zusammengefasst. Gleichzeitig wurde die Kompetenz für das gesamte Vermessungswesen beim LVG als Mittelbehörde gebündelt. Zuvor koordinierte das Staatsministerium die Vermessungsabteilungen der fünf BFD’en.
In einem weiteren Reformschritt wurden ab 01.01.2007 die ursprünglich 79 Vermessungsämter auf 51 Ämter mit 22 Außenstellen reduziert.
Der ORH hat diese organisatorischen Veränderungen beim LVG wie auch beim Staatsministerium im Jahr 2006 gemeinsam mit einem Staatlichen Rechnungsprüfungsamt untersucht. Als Maßstab dienten dabei auch die Ziele der Reform "Verwaltung 21", u. a. Abbau von Hierarchien, Stärkung der Eigenverantwortung vor Ort und der Mitarbeiter, verstärkte Personaleinsparungen im höheren Dienst.
27.2 Regionalabteilungen des LVG
Das LVG hat nach Auflösung der Vermessungsabteilungen der fünf BFD’en an deren Stelle drei Regionalabteilungen (Süd beim LVG in München, Nord in Schwabach und Ost in Landshut) gebildet und mit deren Leitung die drei nach der Neuorganisation verbliebenen Abteilungsleiter betraut. Den neuen Abteilungen wurden jeweils vier Referate mit gleichen Aufgaben, aber teilweise nur einem Mitarbeiter zugeordnet. Die Personalausstattung im März 2008 (jeweils Leiter und Mitarbeiter) zeigt nachfolgende Tabelle:
Mit der Verwaltungsreform sollten Kompetenz und Verantwortung möglichst auf die Ebene der Vermessungsämter verlagert, entbehrliche regionale Hierarchien abgebaut und aufwendige Parallelstrukturen vermieden werden.
Nach Ansicht des ORH hätte es der Regionalabteilungen nicht bedurft. Bei vorausgegangenen Prüfungen hatte er wiederholt festgestellt, dass die Vermessungsämter insgesamt gut organisiert sind. Mithilfe der Kosten- und Leistungsrechnung steuern sie zudem ihr operatives Geschäft weitgehend selbst.
Der ORH ist der Auffassung, dass die drei Regionalabteilungen im LVG auf Dauer zu einer einzigen Abteilung "Vermessung" zusammengefasst werden sollten.
27.3 Aufgaben des Staatsministeriums
Im Zuge der Verwaltungsreform wurde die Fach- und Führungskompetenz für die integrierte Vermessungsverwaltung auf das LVG als Mittelbehörde übertragen. Im Sinne dieser Aufwertung und als Ausdruck der gestiegenen Verantwortung wurde das Amt des Präsidenten im Rahmen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2006 auf die BesGr. B 6 angehoben.
Der ORH hätte nun erwartet, dass der Präsident des LVG die Verantwortung für das operative Geschäft im Bereich des Vermessungswesens übernimmt, während sich die Vermessungsabteilung des Staatsministeriums insoweit auf originär ministerielle Aufgaben konzentrieren kann.
Er stellte jedoch fest, dass sich im Staatsministerium wie zuvor drei Referate mit insgesamt acht Mitarbeitern mit Angelegenheiten der Vermessung befassen. Die Prüfung ergab überdies, dass sich das Staatsministerium noch immer detailliert in die Verwaltungsorganisation und das operative Geschäft des LVG wie auch der nachgeordneten Vermessungsämter einschaltet.
Nach Auffassung des ORH darf die Verwaltungsreform im Vermessungsbereich nicht vor dem Staatsministerium Halt machen.
27.4 Stellungnahme des Staatsministeriums
Das Staatsministerium ist der Auffassung, dass die Ziele der Verwaltungsreform mit den drei Regionalabteilungen am wirtschaftlichsten umgesetzt werden. Deren wesentliche Aufgaben seien die Steuerung, das Controlling und die Ergebnisverantwortung für die Region sowie die Beratung der Vermessungsämter in Fachfragen. Auch aus Sicht der Personalentwicklung sei eine Zusammenlegung der Regionalabteilungen abzulehnen, da durch die gebotenen beruflichen Perspektiven Personal gewonnen werden könne, das an einem Umzug nach München kein Interesse habe. Außerdem widerspräche eine Zusammenlegung der Zielsetzung der Staatsregierung, die Regionen zu stärken.
Die Vermessungsabteilung im Staatsministerium nehme operative Aufgaben nur im unbedingt notwendigen Umfang wahr und beschränke sich ansonsten auf seine ministeriellen Aufgaben, die auch die Konzeption, Steuerung und Überwachung der gesamten Vermessungsverwaltung in den Bereichen Organisation, Haushalt, Personal und Unterbringung umfasse. Dadurch seien die notwendigen Freiräume für neue Aufgaben geschaffen worden, die insbesondere durch den zunehmenden Einsatz von Geobasisdaten, den Aufbau einer Geodateninfrastruktur sowie durch die Übernahme verschiedener eGovernmentprojekte der Staatsregierung auf die Vermessungsverwaltung entstanden seien.
27.5 Schlussbemerkung des ORH
Die Argumentation des Staatsministeriums macht nach Auffassung des ORH deutlich, dass eine konsequente Kompetenzverlagerung insbesondere von der Vermessungsabteilung des Staatsministeriums auf das LVG noch nicht vollständig gelungen ist. Mit den genannten zusätzlichen Aufgaben des Staatsministeriums ist parallel auch das Landesamt befasst. Im Sinne der Ziele der Reform "Verwaltung 21" könnten somit Hierarchien weiter abgebaut, die Zahl der Leitungsstellen deutlicher reduziert und die Eigenverantwortung der Vermessungsämter wie auch des LVG gestärkt werden.