Jahresbericht 2008

TNr. 31: Projektförderungen "Nachwachsende Rohstoffe in Bayern"

Hackschnitzelanlage

Hackschnitzelheizungen können wirtschaftlich betrieben werden. Die Förderung sollte deshalb eingestellt werden.

31.1    Ausgangssituation


Mit dem Gesamtkonzept "Nachwachsende Rohstoffe in Bayern" will die Staatsregierung einen Beitrag zum Klimaschutz, zur Ressourcenschonung und zur Stärkung der heimischen Wirtschaft leisten. Die Förderung ist generell auf eine Anreizfinanzierung ausgerichtet. Soweit Pilotvorhaben gefördert werden, sollen diese eine Initialwirkung entfalten. Langfristig sollen sich die nachwachsenden Rohstoffe am Markt behaupten und ihre Verwendung nicht auf Dauer subventioniert werden.

31.2    Förderprogramme


Insgesamt wurden für 187 Projektförderungen 23,8 Mio. € bewilligt (16,8 Mio. € Landesmittel und 7,0 Mio. € EU-Mittel). Die Förderung entfiel zu 93% auf Hackschnitzelheizungen.

Die Förderprogramme wurden wie folgt in Anspruch genommen:

Tabelle Förderprogramme

31.3    Prüfungsfeststellungen


Der ORH hat die Förderung von Hackschnitzelheizungen geprüft und dabei Folgendes festgestellt:

31.3.1    Allgemeines

Die Zuwendungen werden durch das Technologie- und Förderzentrum Straubing (TFZ) ausgereicht. Die Prüfung der Verwendungsnachweise erfolgte durch die Regierungen bzw. der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL). Bis 2006 wurde weder durch das TFZ noch durch die Regierungen bzw. die LfL geprüft, ob der Zuwendungsempfänger die vergaberechtlichen Vorschriften einhält.

31.3.2    Eigeninteresse/Finanzielle Leistungsfähigkeit

Bei der Bemessung der Zuwendung wurde bis Juni 2004 immer der Förderhöchstsatz von 30% gewährt. Seitdem wird nach Pauschalen abgerechnet. Auf das Eigeninteresse und die Leistungskraft des Zuwendungsempfängers kam es jeweils nicht an.

Eine Evaluierung im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat ergeben, dass Heizwerke mit mehr als 150 kW Kesselleistung zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit keiner weiteren Förderung bedürfen.

31.3.3    Förderfähige Investitionen

Für die Förderungen von Biomasseheizungen werden auch EU-Mittel eingesetzt. Gegenüber einer konventionellen Heizung sollen nach den Vorgaben der EU-Kommission ausschließlich die Mehrkosten gefördert werden.

Tatsächlich wurden die gesamten Herstellungskosten der Biomasseheizwerke gefördert, so auch Anlagenteile wie Gas- und Ölbrenner. Ein Kostenvergleich zur Ermittlung der Mehrkosten gegenüber einer herkömmlichen Heizanlage wurde nicht durchgeführt.

31.3.4    Emissionsgrenzen

Bei der Förderung von kleinen Biomasseheizwerken (BioHeiz500) wurde ein Umweltbonus gewährt, sofern bei der Abnahmemessung durch den Kaminkehrer bestimmte Emissionsgrenzen eingehalten wurden. Durch den Umweltbonus verdoppelte sich die Förderung.

Die Emissionsmessungen der Kaminkehrer ergaben, dass kleinere Anlagen nicht in der Lage waren, die geforderten Emissionswerte einzuhalten. Deshalb ist der ORH der Auffassung, dass der einmalige Nachweis bei Inbetriebnahme der Anlage nicht ausreicht. Um den Umweltbonus zu rechtfertigen, muss die Anlage dauerhaft die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sicherstellen.

Bei der Förderung von automatischen Biomasse-Feuerungsanlagen (BioKomm) mussten ebenfalls bestimmte Emissionsgrenzwerte und technische Anforderungen eingehalten werden. Diese waren durch eine Herstellererklärung oder durch ein Einzelgutachten zum Zeitpunkt der Bewilligung nachzuweisen. Nach Auffassung des ORH hätte auf die Einhaltung der Grenzwerte innerhalb der Zweckbindungsfrist von zwölf Jahren nicht verzichtet werden dürfen.

31.4    Stellungnahme des Staatsministeriums


Das Staatsministerium hält die geförderten Biomasseheizwerke (Hackschnitzelheizungen) ganz überwiegend für Projekte, die individuelle Planungen und technische Lösungsansätze erfordern und Demonstrationscharakter haben. Von einer Breitenförderung könne deshalb nicht gesprochen werden.

Seit Juli 2004 erfolge die Förderung von Biomasseheizwerken mit Festbeträgen. Bezogen auf die Investitionssumme ergäben sich dadurch Fördersätze unterhalb von 30%.

Gut ausgelegte Biomasseheizwerke befänden sich an der Schwelle zur Wirtschaftlichkeit. Die Investitionskosten lägen bei Biomasseheizwerken bis zu 100% über den Investitionskosten einer Öl- oder Gasheizung. Aus diesem Grund und wegen des erhöhten Zeitaufwands für Bedienung und Wartung werde trotz einer mittelfristig gegebenen Wirtschaftlichkeit häufig auf Biomasseprojekte verzichtet. Eine verlässliche Anreizförderung werde deshalb gerade auch bei den zuletzt stark schwankenden Preisen für fossile Energieträger für sinnvoll gehalten.

Das Staatsministerium beabsichtige, die Förderung in Zukunft noch stärker am Einsatz umwelt- und klimaschonender Techniken und an innovativen Elementen zu orientieren.

Die Betreiber von Biomasseheizwerken seien überwiegend kommunale Körperschaften sowie gemeinnützige, kirchliche oder soziale Einrichtungen, die mit beispielhafter innovativer Technik bei der Energieversorgung eine Vorbildfunktion für andere potenzielle Investoren wahrnehmen. Die Berücksichtigung ihrer Finanzkraft bei der Förderung sei deshalb nicht zielführend.

Das Staatsministerium räumt ein, dass bei förderfähigen Investitionen nicht ausschließlich auf die durch den Einsatz von Biomasse entstehenden Mehrkosten abgestellt worden sei. Diese Vorgehensweise werde damit begründet, dass die biomassebedingten Mehrkosten den weit überwiegenden Teil der Investition darstellen würden.

Die Technik von Biomasseheizwerken sei grundsätzlich ausgereift. Dennoch bilde eine breite Palette unterschiedlicher Anlagen für unterschiedliche Nutzungszwecke die Basis für einen ständigen technischen Fortschritt.

31.5    Auffassung des ORH


Im Bereich der Biomasse wurden in den letzten 15 Jahren rd. 300 Hackschnitzelheizungen gefördert. Durch die hohe Anzahl an Fördermaßnahmen hat sich die Förderung von Demonstrationsvorhaben hin zu einer Breitenförderung entwickelt. Große Anlagen können zwischenzeitlich auch ohne Förderung wirtschaftlich betrieben werden. Die Förderung von Hackschnitzelheizungen sollte deshalb eingestellt werden. Auch die Evaluierung im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit kommt zu dem Ergebnis, dass Heizwerke mit mehr als 150 kW Kesselleistung zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit unter den gegenwärtigen Randbedingungen keiner weiteren Förderung bedürfen.