Jahresbericht 2008

TNr. 17: Prüfung der Personalausgaben

Zahnbehandlung

Die Personalausgaben für die 450.000 Bezügeempfänger des Staates mit einem Volumen von jährlich 16 Mrd. € werden kontinuierlich und zeitnah geprüft.

Bei der Beihilfe könnten die Ausgaben mit einem computergestützten Prüfprogramm und dem Einsatz medizinischen Fachpersonals in einer Größenordnung von 20 bis 50 Mio. € jährlich gesenkt werden.

Die Personalausgaben für die 206.000 Beamten, 135.000 Arbeitnehmer und 108.000 Versorgungsempfänger des Freistaats betragen jährlich 16 Mrd. €. Sie sind im Haushalt der größte Ausgabenblock (42%). Um einen repräsentativen Überblick über die ordnungsgemäße Festsetzung und Abrechnung der Bezüge zu erhalten, werden die Ausgaben insbesondere von den Staatlichen Rechnungsprüfungsämtern kontinuierlich und zeitnah geprüft. Dabei wird der gesamte Bezügedatenbestand systematisch nach bestimmten Risikokriterien und Fallgestaltungen ausgewertet und ein repräsentativer Teil auf der Grundlage eines mathematisch-statistischen Stichprobenverfahrens geprüft. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die Sicherheit und die Qualität der eingesetzten Abrechnungsverfahren gelegt.

Die Feststellungen sind zahlreich und vielfältig. Dennoch lassen sie den Schluss zu, dass die Festsetzung und Abrechnung der Bezüge insgesamt gesehen geordnet waren. Bereiche, in denen immer wieder Feststellungen getroffen werden, sind die Eingruppierungen von Arbeitnehmern, die Festlegung von Zulagen oder Zuschlägen, das Besoldungsdienstalter, aber auch die Besetzung von Planstellen. Fehler haben auch unmittelbare Auswirkungen auf die Höhe der Bezüge. So hat ein Beamter über Jahre hinweg die vollen Dienstbezüge erhalten, obwohl er nur zur Hälfte beschäftigt war.

Bei einer Bezügestelle Versorgung wurde schwerpunktmäßig die Anrechnung von Renten auf die Versorgungsbezüge nach § 55 Beamtenversorgungsgesetz geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass in einer Reihe von Fällen die Rentenanrechnung nicht durchgeführt wurde, obwohl es in den Akten Hinweise auf einen Rentenbezug des Versorgungsempfängers gab oder sogar vollständige Rentenunterlagen vorhanden waren. Die unterlassenen Rentenanrechnungen führten bisher bereits zu Rückforderungen von 200.000 €.

Bei den Bezügestellen Beihilfe wurde die Bearbeitungsqualität geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die Belegerfassung und -prüfung weitgehend ohne technische Hilfe vorgenommen wird und für die Beurteilung medizinischer Fragestellungen Fachpersonal fehlt. Damit ist nicht ausreichend sichergestellt, dass nur die medizinisch notwendigen und angemessenen Kosten erstattet werden. Der ORH empfiehlt, eine spezielle Software zur Prüfung gebührenrechtlicher Regelwerke und Arzneimittel einzusetzen und medizinisches Fachpersonal zu beschäftigen. Nach Erkenntnissen der privaten Krankenversicherungsunternehmen können in den Bereichen ambulanter und stationärer Behandlung sowie Arznei und Verbandmittel damit insgesamt 3 bis 7 % der Ausgaben eingespart werden. Der ORH geht bei den Beihilfen von einem Einsparpotenzial von 20 bis 50 Mio. € jährlich aus.

Das Staatsministerium der Finanzen teilt die Auffassung des ORH, dass weitere Maßnahmen zur Steigerung der Abrechnungsqualität erforderlich sind. Nachdrücklich unterstützt es den Vorschlag, ein computergestütztes Prüfprogramm einzuführen. Eine Ausweitung des Stellenbestands und der Einsatz von zusätzlichem medizinischen Fachpersonal komme derzeit im Hinblick auf die Vorgaben des Landtags zum Stelleneinzug aber nicht in Betracht. Allerdings seien die Beihilfestellen von den Sparmaßnahmen im Rahmen der Verwaltungsreform 21 ausgenommen worden. Ferner stünden seit dem ersten Halbjahr 2007 die Ärzte des ehemaligen Landesentschädigungsamts für die Bewertung medizinischer Sachverhalte zur Verfügung.

Angesichts des aufgezeigten Einsparpotenzials sollte die Beihilfeabrechnung möglichst schnell optimiert werden, selbst wenn es dadurch zu einem höheren Personalaufwand kommen sollte. Ziel muss es sein, den Gesamtaufwand für die Beihilfe möglichst gering zu halten.