TNr. 18: Förderung von Baumaßnahmen privater Schulen
Der Freistaat fördert Baumaßnahmen privater Schulen jährlich mit 60 Mio. €. Es werden nicht notwendige Kosten erstattet. Das Kultusministerium sollte umgehend von seiner Ermächtigung Gebrauch machen, den Baukostenersatz pauschal zu regeln.
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