TNr. 30: Industrie- und Handelskammern dürfen geprüft werden
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Der ORH hat ein Prüfungsrecht bei den Industrie- und Handelskammern. Die bereits 2005 angekündigten Prüfungen bei der IHK Schwaben und dem Wirtschaftsministerium als Rechtsaufsichtsbehörde können nun durchgeführt werden.
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