TNr. 24: Mangelhafte Besteuerungsverfahren bei Personengesellschaften
Bei der Feststellung der Gewinne oder Verluste großer Personengesellschaften werden die erklärten Angaben häufig ungeprüft übernommen. Zur Vermeidung unvertretbar hoher Risiken für die Steuereinnahmen des Staates muss vor allem angesichts hoher Verlustzuweisungen dringend Abhilfe geschaffen werden.
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