Jahresbericht 2016

TNr. 40: Finanzamt München: Arbeitsrückstände abbauen

Wappen des FA München; Bild: Bayerisches Landesamt für Steuern
Beim Finanzamt München bestehen in einzelnen Bereichen erhebliche Arbeitsrückstände. Bei verzögerter Abarbeitung drohen Verjährungseintritt und Steuerausfälle.

Der ORH hat 2015 beim FA München in verschiedenen Bereichen den Stand der Bearbeitung geprüft.

40.1 Ausgangslage

Durch Zusammenlegung der bisher sieben Finanzämter in München entstand 2009 das größte FA Deutschlands mit rd. 3.500 Mitarbeitern. Es wird bei laufendem Dienstbetrieb zu einem einheitlichen Amt umstrukturiert.

Das neue FA ist für die Festsetzung und Erhebung der Steuern von rd. 850.000 natürlichen und juristischen Personen in der Landeshauptstadt sowie dem Landkreis München zuständig. Im Jahr 2014 erhob es über 31 Mrd. € (ohne Berücksichtigung der für den Bund lediglich kassenmäßig vereinnahmten Steuern). Dies entspricht 36% des bayerischen Steueraufkommens (ohne Bundessteuern).

Die Neustrukturierung erfolgt nach einem 2012 vom Finanzministerium genehmigten Gesamtkonzept. Es sieht eine zügige und soweit möglich von den langfristigen Baumaßnahmen abgekoppelte Umstrukturierung vor. Ziel sind ein Zentralabteilung, drei Fachabteilungen für Veranlagung und Festsetzung, zwei Abteilungen für Qualitätssicherung und Betriebsprüfung sowie eine Abteilung für Erhebung.

Die Zentralabteilung, die Betriebsprüfung, die Lohnsteuer-Arbeitgeberstelle mit der Lohnsteueraußenprüfung sowie die Abteilung Erhebung arbeiten bereits in der neuen Struktur.

Derzeit verteilen sich die Fachabteilungen auf sechs Standorte in München sowie acht Standorte außerhalb Münchens. Letztere werden beibehalten.

Nunmehr soll die Baumaßnahme für das neue zentrale Amt (sog. Steuercampus an der Deroystraße) - im Wesentlichen wie bereits 2008 geplant - realisiert werden. Mit vorbereitenden Baumaßnahmen wurde im November 2014 begonnen.

Das Finanzierungsvolumen für die auf 20 Jahre angelegte Gesamtmaßnahme beläuft sich auf mehr als 300 Mio. €. Für den ersten Bauabschnitt, der 2018 abgeschlossen sein soll, sind Gesamtkosten in Höhe von 66 Mio. € genehmigt.

40.2 Feststellungen

Der ORH hat bei der Prüfung des Arbeitsstands in mehreren Bereichen Rückstände festgestellt:

40.2.1 Steuerfestsetzungen unter Vorbehalt der Nachprüfung

Ein tendenziell schwierigeres Arbeitsfeld sind die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagten Fälle. Die qualifizierte Abarbeitung dieser Fälle kann erhebliche Arbeitskapazität binden. Rund 42.000 unter Vorbehalt der Nachprüfung stehende Steuer- und Feststellungsbescheide der Jahre 2012 und früher waren im Juli 2015 noch nicht abschließend überprüft. Ein Viertel davon stand vor der Festsetzungsverjährung.

40.2.2 Einsprüche

Zu Beginn des Jahres 2015 waren 141.000 Einsprüche unerledigt. Die Abarbeitung dieses hohen Bestands würde nach einer Berechnung des LfSt 22 Monate dauern. 9% der offenen Einsprüche waren bereits älter als vier Jahre. Die Altfallquote ist um ein Drittel höher als im Durchschnitt der bayerischen FÄ. In einer Abteilung lag der Anteil der Altfälle um 70% über dem bayerischen Durchschnitt.

40.2.3 Lohnsteuerprüfung

Die vom ORH wiederholt festgestellte zu geringe Prüfungsdichte bei kleinen und mittelgroßen Betrieben bis 500 Arbeitnehmer[1] hat sich weiter verschlechtert. Mittlerweile ist die gleichmäßige Prüfung im erweiterten Wirtschaftsraum München nicht mehr gewährleistet. Die Nachbarfinanzämter Freising und Fürstenfeldbruck prüften 2014 mehr als doppelt so viele Arbeitgeber mittlerer Größe (100 bis 500 Arbeitnehmer) wie das FA München.

40.3 Würdigung

Die festgestellten Arbeitsrückstände sind zu hoch und müssen abgebaut werden. Eine verzögerte oder wegen Verjährungseintritt ganz unterbleibende Abarbeitung der Fälle birgt Steuerausfallrisiken.

Steuerfälle, die nicht endgültig veranlagt sind, enthalten häufig zusätzliches Steuerpotenzial. Die Verjährung wird durch den Vorbehalt der Nachprüfung nicht gehemmt. Damit ausreichend Zeit zur Klärung bleibt, muss mit der Überprüfung rechtzeitig begonnen werden.

Auch bei den Einsprüchen können Bearbeitungsverzögerungen die Realisierung des strittigen Steueranspruchs gefährden. Die lange Bearbeitungsdauer verursacht zudem Mehrarbeit und behindert oft das Besteuerungsverfahren der nachfolgenden Jahre.[2]

Bei der Lohnsteuer führt die geringe Prüfdichte bei mittleren und kleineren Arbeitgebern zu jährlichen Steuerausfällen in Millionenhöhe. Die Prüfungsquote ist in den letzten Jahren weiter zurückgegangen. Eine Verbesserung ist dringend geboten.

40.4 Stellungnahme der Verwaltung

Die festgestellten Arbeitsrückstände versuche man zu verringern. Auf die rechtzeitige und qualifizierte Abarbeitung der noch nicht abschließend geprüften Fälle werde zusammen mit der Betriebsprüfung geachtet. Das Controlling hierzu werde intensiviert.

Mit der Reduzierung der offenen Einsprüche, insbesondere der Altfälle, beschäftige sich eine neu installierte Arbeitsgruppe. Durch Analyse und Optimierung von Arbeitsabläufen sowie fachliche Spezialisierungen der Bearbeiter sollen höhere Erledigungszahlen und ein Abbau der Rückstände erreicht werden.

Bei der Lohnsteuerprüfung sei eine größere Prüfungsdichte nur mit personeller Verstärkung möglich. Das Personal der Arbeitgeberstelle sei nach der ORH-Prüfung um 14,5 Vollzeitkräfte verstärkt worden. Ein Teil der neuen Kräfte arbeite zwischenzeitlich im Prüfungsdienst.

40.5 Schlussbemerkung

Die festgestellten Arbeitsrückstände müssen zügig abgebaut werden. Das FA München vereinnahmt 36% des bayerischen Steueraufkommens.

[1] Vgl.ORH-Bericht 2006 TNr. 25 und ORH-Bericht 2013 TNr. 18.
[2] Vgl. ORH-Bericht 2015 TNr. 33.

Bildnachweis: Bayerisches Landesamt für Steuern