Jahresbericht 2017

TNr. 41: Neubau „Haus der Berge“

Haus der Berge; Bild: ORH
Für den Neubau des „Hauses der Berge" einschließlich dessen Ausstattung hat der Haushaltsausschuss die Kosten auf insgesamt 19 Mio. € gedeckelt.

Weitere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme standen, wurden auf diversen anderen Titeln verbucht. Die tatsächlichen Gesamtkosten blieben somit intransparent.

Insgesamt wurden bis Ende 2016 bereits 22,7 Mio. € (+ 19,4%) für den Bau und die Ausstattung des "Hauses der Berge" ausgegeben.

Kurzfassung des Beitrags
Umsetzung des Prüfungsergebnisses ORH icon abgeschlossen
Der ORH hat 2014/2015 den am 24.05.2013 eröffneten Neubau für ein Umweltbildungs- und Informationszentrum der Nationalparkverwaltung Berchtesgaden in Berchtesgaden geprüft, auch hinsichtlich der Einhaltung der festgesetzten und genehmigten Kosten.

41.1 Ausgangslage

41.1.1 Allgemeines zur Maßnahme und der Kostenentwicklung

Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums des Nationalparks Berchtesgaden hatte der Landtag 2003 beschlossen, ein Nationalpark-Haus als Informations- und Bildungszentrum für den Nationalpark Berchtesgaden zu errichten. Als Standort für das "Haus der Berge" wurde das staatliche Areal des ehemaligen "Berchtesgadener Hofs" in Berchtesgaden ausgewählt. Die finanziellen Rahmenbedingungen wurden vom Ministerrat zunächst mit 11 Mio. € festgelegt. Im weiteren Verlauf wurde im Auftrag des Umweltministeriums eine Machbarkeitsstudie für das "Haus der Berge" erstellt. Die Machbarkeitsstudie hatte ergeben, dass der ursprüngliche Kostenrahmen nicht ausreichend war, um eine hinsichtlich Größe und Ausstattung attraktive Besuchereinrichtung zu schaffen. Der Haushaltsausschuss erweiterte daher Mitte 2007 den Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme auf 19 Mio. €. Die Hochbauvorlage (HU-Bau) dazu genehmigte der Haushaltsausschuss des Landtags im Juli 2009 und deckelte die zulässigen Gesamtkosten für den Bau und die Ausstattung auf 19 Mio. €.

41.1.2 Aufteilung der 19 Mio. € auf die Einzelmaßnahmen

Der Haushaltsausschuss hatte den Kostenrahmen für den baulichen Teil der Großen Baumaßnahme[1] mit 15,3 Mio. € festgelegt. Darin enthalten war die Freimachung der erforderlichen Grundstücksflächen auf Flst.-Nr. 671 mit 1,2 Mio. €. Für den Neubau verblieben folglich 14,1 Mio. €. Damit sollten ein Ausstellungsgebäude (Haus A) und eine Bildungseinrichtung (Haus B) einschließlich aller für den Betrieb notwendigen Außenanlagen errichtet werden. Die Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplan in dem dafür vorgesehenen Hochbautitel (Kap. 12 13 Tit. 712 01) eingestellt.

Abb 25
Den zweiten Kostenrahmen hatte der Haushaltsausschusses für die Ausstattung des Hauses A einschließlich der Umsetzung des Ausstellungskonzepts "Vertikale Wildnis" mit 2,7 Mio. € beschlossen. Ein weiterer Kostenrahmen von 1 Mio. € galt für die Ausstattung des Hauses B. Insgesamt standen 3,7 Mio. € für die Ausstattung beider Häuser zur Verfügung. Diese Mittel wurden im Haushaltsplan beim Ausstattungstitel (Kap. 12 13 Tit. 812 02) eingestellt.

Der Haushaltsausschuss hatte vorgegeben, dass ein strenges Kostencontrolling durchgeführt werden solle. Der Kostendeckel von 19 Mio. € sei zwingend einzuhalten. Es dürfe zu keinen Kostenüberschreitungen kommen. Sollten in Teilbereichen Kostensteigerungen eintreten, seien diese an anderer Stelle des Projekts einzusparen.

41.2 Feststellungen und Würdigungen

41.2.1 Hochbautitel 712 01

Die Ausgaben zum 31.12.2015 betrugen 15,7 Mio. €. Der festgesetzte Kostenrahmen von 15,3 Mio. € wurde damit bereits um 400.000 € überschritten. Bis Anfang September 2016 hat das Bauamt weitere 82.000 € ausgegeben.

Nach Erhalt der ORH-Prüfungsmitteilung vom 25.04.2016 hat das Bauamt einen Nachtrag über 640.000 € erstellt. Die OBB hat diesen Nachtrag baufachlich genehmigt, die zusätzlichen Kosten festgesetzt und mit Schreiben vom 29.06.2016 dem Finanzministerium vorgelegt. Mitte September 2016 hat das Umweltministerium dem Bauamt 640.000 € "entsprechend des Nachtrages" zugewiesen. Der Nachtrag wurde im Rahmen der Aufstellung zum Doppelhaushalt 2017/2018 in der Anlage S des Einzelplans 12 berücksichtigt. Auf Grundlage des Haushalts 2017/2018 beträgt der neu festgesetzte Kostenrahmen 15,9 Mio. €.

Bewertung

Die genehmigten Gesamtkosten einer Großen Baumaßnahme sind einzuhalten. Wegen der Kostenüberschreitung, die bereits gegen Ende 2014 erkennbar und Ende August 2015 eingetreten war, wäre die Aufstellung eines Nachtrags bereits zu diesem Zeitpunkt erforderlich gewesen.[2] Die Bauverwaltung hat den Nachtrag aber erst nach Erhalt der Prüfungsmitteilung gestellt.

Eine Mittelzuweisung durch das Umweltministerium von 640.000 € hätte nicht bereits im September 2016, sondern erst nach Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2017/2018 erfolgen dürfen.

41.2.2 Ausstattungstitel 812 02

Die Ausgaben beim Ausstattungstitel 812 02 zum 31.12.2016 betrugen 1,9 Mio. €.

Darüber hinaus wurden weitere Ausgaben der Ausstattung für das "Haus der Berge" auf diversen weiteren Titeln gebucht; die Ausgaben auf diesen diversen Titeln betrugen allein bis zum 31.12.2015 zusammen 3,7 Mio. €. Davon wurden allein 3,0 Mio. € auf Kap. 12 04 Tit. 547 72 (Maßnahmen auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege) verbucht. Somit ergeben sich für die Ausstattung Ausgaben von 5,6 Mio. €. Dies ist gegenüber dem vom Haushaltsausschuss vorgegebenen Kostenrahmen von 3,7 Mio. € eine Kostenüberschreitung von 1,9 Mio. € (51%).

Bewertung

Die Buchung der Ausgaben für die Ausstattung auf mehreren Titeln und insbesondere auf Titeln, die nicht für die Maßnahme vorgesehen sind, widerspricht Art. 35 BayHO. Diese Vorschrift ist Ausdruck des Grundsatzes der Haushaltswahrheit und -klarheit. Alle Einnahmen und Ausgaben hätten mit ihrem vollen Betrag auf dem hierfür vorgesehenen Ausstattungstitel gebucht werden müssen.

41.2.3 Abweichungen von der HU-Bau und weitere Kosten

41.2.3.1 Bau von Stellplätzen durch den Freistaat anstatt durch die Gemeinde

Die HU-Bau sieht für das "Haus der Berge" einen Bedarf von 75 Besucherstellplätzen und 8 Busparkplätzen vor. Die Gemeinde Berchtesgaden hat damals erklärt, die Besucherstellplätze jenseits der vorbeiführenden Staatsstraße auf zwei eigenen Grundstücken und einem angrenzenden Grundstück bereitzustellen. Letzteres wollte sie vom Staat erwerben. Da sich auf den kommunalen Grundstücken bereits Parkplätze befanden, waren nur geringfügige Ertüchtigungskosten zu erwarten, die auch in der HU-Bau erfasst waren. Damit hätten die Parkplätze ausgereicht, der Freistaat hätte keine eigenen Besucherstellplätze errichten müssen.

Tatsächlich blieb das staatliche Grundstück jedoch im staatlichen Eigentum. Dort errichtete der Freistaat im Rahmen einer Kleinen Baumaßnahme (Kap. 12 13 Tit. 701 01) selbst Parkplätze und gestaltete die gemeindlichen Parkplätze um. Insgesamt hat der Freistaat die Kosten für 136 Pkw-Stellplätze und 4 Busparkplätze getragen. Das Umweltministerium hat für diese "Kleine Maßnahme Parkplatz" 600.000 € zugewiesen. Die Kosten dafür betrugen 526.000 €. Aus den dann noch zur Verfügung stehenden Mitteln wurden 71.000 € für die Bepflanzung des "Hauses der Berge" verwendet.

Bewertung

Die Parkplätze und die Bepflanzung wurden für das "Haus der Berge" hergestellt. Sie gehören somit zur Baumaßnahme. Die Kosten für beide Maßnahmen von rd. 600.000 € wären der Großen Baumaßnahme "Haus der Berge" zuzuordnen gewesen und hätten beim Hochbautitel 712 01 gebucht werden müssen (Art. 35 BayHO).

Diese Abweichung von der HU-Bau mit einer Mehrung der Gesamtkosten war erheblich und hätte als Nachtrag genehmigt werden müssen.[3]

41.2.3.2 Verlagerung von sechs Büroräumen in das Haus C

Die Sanierung des Hauses C auf der Flst.-Nr. 671 war nicht in der HU-Bau für das "Haus der Berge" enthalten, da eine Nutzung der Räume nicht vorgesehen war. Zur Erhaltung von dessen Bausubstanz hat die Nationalparkverwaltung die Fassade und das Dach saniert. Weiter wurden auch die Innenräume saniert und Büroräume geschaffen. Diese ersetzten die in der HU-Bau ursprünglich im Haus B vorgesehenen sechs Einzelbüros für das Leitungspersonal. Im Haus B wurde anstelle der sechs Büroräume zur Kosteneinsparung ein Großraumbüro hergestellt. Die Sanierung des Hauses C wurde nicht über den Hochbautitel, sondern den Bauunterhaltstitel (Kap. 12 13 Tit. 519 01) mit 380.000 € abgerechnet.

Bewertung

Flächen wurden aus dem Raumprogramm der Maßnahme "Haus der Berge" von der HU-Bau abweichend nicht in Haus B untergebracht, sondern in das nicht in der HU-Bau enthaltene Haus C verlagert. Die als Großraumbüro im Haus B zur Verfügung stehenden Flächen werden anderweitig genutzt. Durch die günstigere Gestaltung als Großraumbüro wurden zwar Einsparungen bei Haus B erzielt, diesen standen jedoch zusätzliche höhere Ausgaben für die Büroflächen im Haus C gegenüber. Nachdem Flächen aus dem Raumprogramm der Maßnahme "Haus der Berge" für dessen Leitungspersonal im Haus C untergebracht wurden, waren auch die zugehörigen Sanierungskosten für das Haus C dem Hochbautitel 712 01 "Haus der Berge" hinzuzurechnen (Art. 35 BayHO). Diese Planungsänderung hätte die Aufstellung eines Nachtrags erforderlich gemacht.

41.2.3.3 Sanierung der Stützmauern

Die Kosten für die Sanierung der Stützmauern entlang der Gmundbergstraße waren in der HU-Bau mit 31.000 € enthalten. Die Sanierung kostete 132.000 €. Entgegen der HU-Bau wurde sie aus dem Bauunterhaltstitel (Kap. 12 13 Tit. 519 01) finanziert.

Bewertung

Diese Ausgaben einschließlich der Kostenmehrung waren der Großen Baumaßnahme "Haus der Berge" hinzuzurechnen und hätten beim Hochbautitel 712 01 gebucht werden müssen (Art. 35 BayHO) bzw. bei fehlenden Ausgabenmitteln in den ohnehin zu erstellenden Nachtrag aufgenommen werden müssen.

41.2.3.4 Einbau eines Restaurants anstelle einer Cafeteria

Die Kosten für allgemeine bauliche Einrichtungen wie eine Theke und sonstige Möblierungen einer Cafeteria waren in der HU-Bau veranschlagt. Auch die küchentechnischen Anlagen und die Kälteanlagen waren in der HU-Bau erfasst. Insgesamt waren Kosten von 200.000 € eingerechnet. Im Vorfeld der Bauphase hatte eine Markterkundung durch die Nationalparkverwaltung jedoch ergeben, dass nur ein vollwertiger Restaurantbetrieb sinnvoll sei. Deshalb wurde dann abweichend von der HU-Bau ein Restaurant errichtet. Der Bau einer Restaurantküche war im Rahmen der genehmigten Kosten jedoch nicht möglich. Die baulichen und die küchentechnischen Einrichtungen für das Restaurant wurden nicht im Rahmen der Großen Baumaßnahme errichtet, sondern vom Pächter finanziert. Allerdings wurden diese Kosten mit der laufenden Pacht für das Restaurant verrechnet. Die 200.000 € für die ursprünglich vorgesehene Cafeteria wurden letztlich nicht eingespart, sondern anderweitig innerhalb der Baumaßnahme ausgegeben.

Bewertung

Das neue Bewirtungskonzept führte zu einer Änderung der HU-Bau, die die Aufstellung eines Nachtrags erfordert hätte.[4] Durch die Verrechnung der Kosten mit der Pacht trug der Freistaat Kosten der Küche. Intransparent und damit im Widerspruch zu Art. 35 BayHO bleibt, inwiefern dem Staat dadurch per Saldo Mindereinnahmen entstehen.

41.2.3.5 Umgestaltung der zwei Haupteingangsbereiche bei Haus A

Die Vorplätze der beiden Haupteingänge des Hauses A haben drei Jahre nach der Eröffnung einen neuen Belag erhalten. Dabei handelt es sich um die Vorplätze des Restaurants mit rd. 300 m² und des Ausstellungsgebäudes mit rd. 380 m². Für den Eingangsbereich des Restaurants war von Anfang an in der genehmigten HU-Bau ein bituminöser Belag vorgesehen. Tatsächlich wurden beide Vorplätze mit groben Bruchsteinplatten belegt. Wegen Stolpergefahr für Fußgänger und Problemen beim Schneeräumen wurde dieser Belag an beiden Plätzen wieder abgebrochen und durch eine bituminöse Schicht ersetzt. Für die Sanierung beider Vorplätze sind zusätzliche Kosten entstanden. Im Haushaltsjahr 2016 wurden dafür beim Bauunterhaltstitel (Kap. 12 13 Tit. 519 01) 164.000 € bereitgestellt, davon 120.000 € ausgegeben. Die Maßnahme ist noch nicht abgerechnet, weitere Ausgaben sind zu erwarten.

Bewertung

Bei einer der HU-Bau entsprechenden Planung und Ausführung des Bodenbelags am Restaurantvorplatz wären die Kosten für die Erneuerung dieser Fläche vermeidbar gewesen. Im Ergebnis dienen die Ausgaben des Bauamts von bisher 120.000 € dazu, dass beide Eingangsvorplätze mangelfrei und verkehrssicher sind. Deswegen sind sie, unabhängig von Fragen der Mängelhaftung, nicht dem Bauunterhalt, sondern den Kosten des Neubaus zuzurechnen.

41.2.3.6 Fehlende Erschließung der beiden Galerien in Haus B

Zur Erfüllung des Raumprogramms entsprechend der HU-Bau wurden im Haus B über zwei Schulungsräumen jeweils eine Galeriefläche à 32 m² und ein Treppenraum gebaut. Die Galerieflächen sind jedoch nicht nutzbar, da die Innentreppe zur Erschließung und der weitere Rettungsweg, der über das Flachdach führen würde, fehlen. Dazu müssten eine gesicherte Lauffläche auf dem Flachdach und eine Außenfluchttreppe errichtet werden. Dies zeigen auch die Pläne, die im baurechtlichen Zustimmungsverfahren dem Markt Berchtesgaden vorgelegt wurden. Um Kosten einzusparen, wurden diese Einrichtungen entgegen der vorgelegten Planung nicht gebaut.

Bewertung

Die bisherigen Ausgaben für die Galerieflächen und den Treppenraum sind unwirtschaftlich, da diese nicht nutzbar sind. Damit die beiden Galerien genutzt werden könnten, wäre mit geschätzten Kosten von mindestens 120.000 € zu rechnen. Für eine spätere Fertigstellung gemäß HU-Bau würden diese Kosten anfallen.

41.2.4 Gesamtkosten für das "Haus der Berge"

Tab 49
Insgesamt ergaben sich bis Ende 2016 erfolgte Zahlungen von 22,7 Mio. €. Das waren 3,7 Mio. € mehr als der Haushaltsausschuss im Jahr 2009 genehmigt hat. Allein dadurch wurden die gedeckelten Gesamtkosten von 19 Mio. € um 19,4% überschritten. Hinzu kamen entgangene Pachteinnahmen für das Restaurant (siehe TNr. 41.2.3.3) sowie noch ausstehende Zahlungen zur Schlussabrechnung, ggf. Kosten für die Erschließung der Galerien.

41.3 Würdigung

Art. 35 BayHO dient dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit und sichert das Budgetrecht des Landtags. Er verpflichtet dazu, alle Ausgaben mit ihrem vollen Betrag bei dem hierfür vorgegebenen Titel zu buchen. Dieses Gebot wurde verletzt, weil auch auf andere als für die Große Baumaßnahme (Tit. 712 01) und die Ausstattung (Tit. 812 02) vorgesehene Titel gebucht wurde. Letztlich wurde so eine Kostenüberschreitung verschleiert.

Der vom Haushaltsausschuss zwingend vorgegebene Kostendeckel von 19 Mio. € wurde nicht eingehalten. Nach Ansicht des ORH hätte der Haushaltsausschuss angesichts des ausdrücklich verfügten Kostendeckels über die Mehrkosten frühzeitig informiert werden müssen.

Die Aufstellung eines Nachtrags wird im Zuge der Ausführungsplanung oder der Ausführung erforderlich, wenn zusätzliche, unabweisbare Bauausgaben zu veranschlagen sind, die unter Berücksichtigung von bereits erzielten oder möglichen Einsparungen zu einer Erhöhung der genehmigten Gesamtkosten führen.[5] Dies war ab dem Jahr 2014 der Fall.

Trotz teilweise erheblicher Abweichungen von der genehmigten HU-Bau erfolgte die erforderliche Aufstellung eines Nachtrags nicht oder nicht rechtzeitig.

41.4 Stellungnahme der Verwaltung

Zu den Feststellungen des ORH haben das Umweltministerium und die OBB Stellung genommen.

Das Umweltministerium betont, dass das Umweltbildungs- und Informationszentrum "Haus der Berge" ein Besuchermagnet für die Region und ein großer Erfolg für die Naturschutz- und Umweltbildungsarbeit der Staatsregierung geworden sei. Gebäude und Ausstellung genössen hohe Anerkennung und seien bereits mehrfach ausgezeichnet worden. Die Realisierung des unter einen Kostendeckel gestellten Projekts, das von Anfang an mit großen Erwartungen verknüpft wurde, sei für alle Beteiligten eine immense Herausforderung gewesen: Baupreisindexsteigerungen, unvermeidbare Kündigungen von Auftragnehmern und manch unvorhersehbare Probleme in der Errichtungsphase mit massiven Kostenauswirkungen hätten ein kontinuierliches Kostenmanagement und damit verbundene Einsparungen erforderlich gemacht. Dabei sei es insbesondere auch gelungen, mannigfache Nutzerwünsche, die sich - wie stets bei solchen Projekten - während der Realisierung ergeben hätten, hintanzustellen. Den Kostendeckel hätten alle Beteiligten von Anfang an unbedingt einhalten wollen, weshalb sie bemüht gewesen seien, Kostensteigerungen durch Einsparungen und alternative Lösungen aufzufangen.

Die OBB sieht die tatsächlichen Gesamtkosten bei 15,9 Mio. €, die Kostensteigerung betrage somit lediglich 4%. Dazu wies die OBB darauf hin, dass die Mittel vom verantwortlichen Bauamt auf die jeweils zutreffende Haushaltsstelle gebucht worden seien. Hinsichtlich der Kostenüberschreitung sei das Budgetrecht des Landtags nicht verletzt worden, da Kostenerhöhungen, die ausschließlich auf Lohn- und Stoffpreissteigerungen beruhen und sich im Rahmen der Baupreisindexentwicklung bewegen, die Weiterführung einer Maßnahme nicht behinderten. Zudem sei ein Nachtrag über 640.000 € aufgestellt und dem Landtag vorgelegt worden.

Zur Thematik der Besucherstellplätze (TNr. 41.2.3.1) weist das Umweltministerium darauf hin, dass das entsprechende Grundstück unerwartet erst im Oktober 2012 zur Verfügung gestanden habe. Bei Stellung eines Nachtrags hätte die Baumaßnahme nicht mehr zur Eröffnung des "Hauses der Berge" im Mai 2013 fertiggestellt werden können.

Die Sanierung des Hauses C (TNr. 41.2.3.2) diene laut Umweltministerium dem Substanzerhalt. Die Räumlichkeiten seien ursprünglich für eine Entzerrung der beengten Raumverhältnisse der Nationalparkverwaltung am Doktorberg vorgesehen gewesen. Die Entscheidung, Büroraumnutzungen aus Haus B nach Haus C zu verlagern, sei geraume Zeit nach Aufnahme des Umweltbildungsbetriebs erfolgt und führe nicht dazu, dass die Sanierungskosten der Großen Baumaßnahme zugerechnet werden müssten.

Die Sanierung der Stützmauer (TNr. 41.2.3.3) habe nicht in ursächlichem Zusammenhang mit der Baumaßnahme gestanden. Der Kostenansatz in der HU-Bau stehe nach Auffassung des Umweltministeriums nur für das zur Verkehrssicherung erforderliche Maß und nicht für eine komplette Sanierung. Eine Zurückstellung der Sanierung bis nach Schlussabrechnung der Großen Baumaßnahme sei nicht angebracht gewesen, zumal davon ausgegangen wurde, dass die Kosten nicht zwingend beim Hochbautitel zu buchen gewesen seien.

Die Änderung des Gastronomiekonzepts (TNr. 41.2.3.4) sei auch der Tatsache geschuldet, dass es nur so möglich gewesen sei, einen Pächter zu finden. Der Pächter habe darauf bestanden, die Kücheneinrichtung selbst zu planen und zu realisieren.

Die Ausführung der Haupteingangsbereiche (TNr. 41.2.3.5) sei zur Bauzeit in richtiger Ausführung und entsprechend den damals gültigen technischen Regeln erfolgt. Die derzeitige Umgestaltung erfolge nach dreijähriger Nutzungszeit aufgrund aufgetretener Unfälle. Das Umweltministerium habe die Mittel aus dem Bauunterhalt zur Verfügung gestellt. Es sei nicht sachgerecht, diese Kosten als Teil der Gesamtkosten unter TNr. 41.2.4 aufzuführen.

Aufgrund der Vorgabe des Landtags, die Kostenobergrenze einzuhalten und eintretende Kostensteigerungen an anderer Stelle einzusparen, sei ein strenges Kostencontrolling durchgeführt worden. In diesem Zuge sei es nicht zu kritisieren, dass die Erschließung der beiden Galerien in Haus B (TNr. 41.2.3.6) eingespart wurden.

Im Übrigen werde das Umweltministerium künftig auch bei kostengedeckelten Maßnahmen streng darauf achten, dass notwendige Nachträge aufgestellt und vorgelegt würden.

41.5 Schlussbemerkung

Wesentliche Maßstäbe für die Prüfung des ORH waren neben dem Haushaltsrecht die vom Haushaltsausschuss genehmigten HU-Bau und der vom Haushaltsausschuss vorgegebene Kostendeckel für die Gesamtmaßnahme. Das "Haus der Berge" ist bis Februar 2017 noch nicht offiziell an die Nationalparkverwaltung übergeben und noch nicht schlussgerechnet worden. Weitere Ausgaben sind zu erwarten, wie inzwischen erfolgte Festlegungen des Bauamtes zeigen.

Die dargestellten Maßnahmen mit einem zusätzlichen Kostenvolumen von mindestens 3,7 Mio. € (+ 19,4%) sind schon aus Gründen der Haushaltswahrheit und -klarheit kostenmäßig dem "Haus der Berge" zuzurechnen.

Es handelt sich dabei zum Teil um erhebliche planerische und kostenmäßige Abweichungen zur genehmigten HU-Bau. Der entsprechende Nachtrag hätte deshalb spätestens 2015 aufgestellt werden müssen.

Das Umweltministerium hätte die Mittel von 640.000 € bis zum Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2017/2018 nicht zuweisen dürfen.

Für den Neubau und für dessen Ausstattung war vom Haushaltsausschuss ein Kostendeckel vorgegeben. Nach Ansicht des ORH hätte der Haushaltsausschuss deswegen ab dem Zeitpunkt, zu dem die Kostenüberschreitungen absehbar waren, informiert werden müssen.

 


[1] Nach Abschnitt E der RLBau 2011 sind alle Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Gesamtkosten über 1 Mio. € Große Baumaßnahmen.
[2] Nach Ziff. 1.4, erster Absatz, Abschnitt E der RLBau 2011.
[3] Nach 1.3 i. V. m. 1.4 Abschnitt E der RLBau 2011.
[4] Nach 1.4 Abschnitt E der RLBau 2011.
[5] Nach 1.4 Abschnitt E der RLBau 2011.