Jahresbericht 2018

Inhalt

Der ORH-Bericht 2018 enthält folgende einzelnen Prüfungsergebnisse:

TNr. 33: Asservatenverwaltung bei Polizei und Justiz

Der ORH identifizierte vermeidbare Arbeitsschritte bei der Asservatenverwaltung. Verblieben die Asservate (also etwa zum Beweis beschlagnahmte Waffen oder Rauschgifte) bis zur Vernichtung oder Herausgabe bei der Polizei, entfiele ihr Transport zur Staatsanwaltschaft. Der ORH hat noch mehr Vorschläge, wie die Asservatenverwaltung verbessert und sogar zu "Gold gemacht" werden kann.

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TNr. 34: Ausbaupläne für Staatsstraßen

Teilerfolge beim Staatsstraßenbau ohne zu bauen? Das geht nur, wenn ein ausgeschöpfter Finanzrahmen als Erfolg gesehen wird. Damit verbessert jede Kostensteigerung das Ergebnis, ohne einen Kilometer Straße mehr zu bauen. Der ORH empfiehlt, für eine wirksame Ergebniskontrolle auch auf die Zahl der Projekte und die gebauten Streckenkilometer abzustellen.

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TNr. 35: Personalverwaltung im Schulbereich

Der ORH greift erneut die Personalverwaltung im Schulbereich auf. Er empfiehlt, die Zuständigkeiten des Kultusministeriums für beamtete Lehrer an Gymnasien und Realschulen auf nachgeordnete Stellen zu verlagern. Dabei stützt er sich auf die Organisationsrichtlinien der Staatsregierung.

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TNr. 36: Aufgaben der Staatlichen Schulämter

Der ORH stellt der Schulaufsicht aufgrund organisatorischer Mängel kein gutes Zeugnis aus. So beschäftigen sich die Schulräte an 96 staatlichen Schulämtern mehr mit Personal- und Verwaltungsthemen als mit schulfachlichen Aufgaben für die rund 3.150 öffentlichen Grund- und Mittelschulen. Abfragen und Statistiken - häufig ohne IT-Unterstützung - kosten alle Beteiligten Zeit und Nerven. Der ORH empfiehlt ein Reformkonzept.

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TNr. 37: Erstattung des Schulaufwandes an private Förderschulen

Mit der Abrechnung des Schulaufwandes für die privaten Förderschulen sind die Regierungen durchschnittlich drei Jahre im Rückstand; bei manchen Schulen reicht der Stau mit einem Umfang von 436 Millionen Euro bis 2005 zurück. Was läuft schief und wie kommen private Förderschulen künftig schneller an ihr Geld?

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TNr. 38: Zuwendungen für Veranstaltungen der künstlerischen Musikpflege

Muss ein Ministerium kleine Förderfälle entscheiden? Mit dieser und anderen Fragen im Zusammenhang mit der Förderung musikalischer Festivals und Veranstaltungen hat sich der ORH beschäftigt und dem Wissenschaftsministerium eine Reihe von Empfehlungen mit auf den Weg geben.

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TNr. 39: Verwaltung der Studentenwerksbeiträge durch die staatlichen Hochschulen

Die Studentenverwaltungen der Hochschulen konnten Zahlungen von Studierenden nicht mehr zuordnen. Eine dreiviertel Millionen Euro an Studentenwerksbeiträgen flossen damit in den Staatshaushalt statt an die Studentenwerke. Der ORH zeigt auf, was zu tun ist, damit die Studentenwerke künftig alle Beiträge bekommen, die ihnen etwa für den Bau von Mensen oder Studentenwohnheimen zustehen.

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TNr. 40: Universität Würzburg

Ein automatisierter Datenaustausch zwischen den IT-Systemen der Universität Würzburg und denen des für die Auszahlung der Bezüge zuständigen staatlichen Landesamts für Finanzen oder ein Umstieg auf dessen System ist nach Ansicht des ORH wünschenswert. Der ORH empfiehlt, den IT-Einsatz zu konsolidieren und dazu die Strategie des universitären IT-Konzepts weiterzuentwickeln.

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TNr. 41: Erfüllung der Lehrverpflichtung an der Hochschule für Musik und Theater München

Mit der Integration des Münchner Richard-Strauss-Konservatoriums in die Musikhochschule München vor 10 Jahren wurden dessen hauptberufliche Lehrkräfte übernommen. Diese erfüllen ihre Lehrverpflichtungen aber bis heute im Durchschnitt nur zu 82 %, bekommen allerdings 100 % vergütet. Der ORH ist überzeugt: Dringender Handlungsbedarf besteht.

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TNr. 42: Besteuerung der im Rotlichtmilieu tätigen Gewerbe

Im Rotlichtmilieu ist für den Fiskus noch einiges zu holen. Der ORH stellte in sieben Finanzämtern fest, dass bei 400 Prostitutionsgewerben insgesamt weniger als sieben Prüfungen jährlich erfolgten. Dies hält er für deutlich zu gering und empfiehlt, die Prüfungsdichte zu erhöhen.

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TNr. 43: Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft nach § 32c EStG

Die 2016 neu im Einkommensteuerrecht eingeführte Tarifglättung zu Gunsten von Landwirten hat für diese nur geringe steuerliche Auswirkungen. Im Durchschnitt mindert sich deren Einkommensteuer nur um 74 Euro. Die Tarifglättung verursacht aber erhebliche Mehrarbeit in den Finanzämtern. Der ORH meint: Hoher Aufwand, zu wenig Nutzen.

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TNr. 44: Elektronisches Risikomanagementsystem für Einnahmeüberschussrechnungen

Erhebliche Steuerausfälle drohen, weil die Finanzämter automatisierte Risikohinweise nicht sachgerecht aufarbeiten. Bei der Einnahmeüberschussrechnung prüft ein programmgesteuerter Filter die Steuererklärungen auf Plausibilitäten. Wenn das elektronische Risikomanagementsystem seine Wirkung voll entfalten soll, dürfen seine Hinweise nicht missachtet werden.

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TNr. 45: Zu- und Wegzug von Steuerpflichtigen

Bei Zuzügen von Bürgern und Unternehmen nach Bayern machen die Finanzämter des Freistaates nicht alle steuerlichen Ansprüche gegenüber anderen Bundesländern geltend. Allein bei den neun geprüften Ämtern wurden Ansprüche von 7 Millionen Euro nicht durchgesetzt. Das Finanzministerium hat erste Schritte eingeleitet.

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TNr. 46: Staatliche Rechte an Grundstücken Dritter

Die Immobilien Freistaat Bayern hat u.a. die staatlichen Rechte an Grundstücken im fremden Eigentum zu wahren. Sie erfasst hunderte dieser Rechte aber uneinheitlich, unvollständig und fehlerhaft. Einnahmeausfälle und damit eine Schmälerung des staatlichen Grundstockvermögens können die Folge sein.

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TNr. 47: IT an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern

Der ORH hat festgestellt, dass der Beamtenhochschule eine durchgängige IT-Steuerung fehlt. Auch ist die IT-Sicherheit für die Gesamtorganisation nicht gewährleistet. Doch der ORH zeigt nicht nur Mängel auf, sondern gibt auch Empfehlungen, was verbessert werden kann.

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TNr. 48: Förderprogramm zur Energiewende

Der ORH empfiehlt bei den Förderprogrammen zur Energiewende zielorientiertes Handeln, transparente Darstellung und nachvollziehbare Begründungen. Obwohl die Energie in Bayern zu 54 % in Form von Wärme und zu 23 % im Verkehr verbraucht wird, fokussiert sich das „Bayerische Energieprogramm“ auf den Sektor Strom. Die Fördermittel wurden zwar massiv aufgestockt; die hohen Ausgabereste zeigen aber, dass die Gelder nicht zeitnah abgerufen werden.

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TNr. 49: Förderung der Bayerischen Akademie für Fernsehen e.V.

Steigende Förderung trotz sinkender Studentenzahlen sowie geringere Zahlungen privater Medienunternehmen. Der ORH empfiehlt, die Förderung der Akademie auf den Prüfstand zu stellen.

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TNr. 50: Controlling an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Das Landwirtschaftsministerium hat Vorschläge des ORH zur Verbesserung des Controllings bei den Ämtern der Land- und Forstwirtschaft aufgegriffen. Ganz zufrieden ist der ORH aber trotzdem nicht und zeigt auf, was noch fehlt.

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TNr. 51: Grüne Zentren

Die Staatsregierung beschloss im Juli 2013 u.a. ein flächendeckendes Netz an Grünen Zentren. Ein Gesamtkonzept zum Ausbau fehlt bis heute. Von den erst 14 Grünen Zentren gleicht keines dem anderen. Der ORH rät daher: erst den Bestand evaluieren und dann den weiteren Ausbau konzipieren.

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TNr. 52: Hochwasserschutz und Schadenspotenzial an Wildbächen

Bei Hochwasser können Wildbäche in Wohngebieten erhebliche Schäden anrichten. Um diese zu minimieren, sollten die vorhandenen und durch das "Hochwasserschutzgesetzes II" neu geschaffenen Instrumentarien konsequent genutzt werden. Dies gilt beispielsweise bei der Ausweisung von Baugebieten und der Genehmigung von Bauvorhaben.

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TNr. 53: Hochwasserschutz in Deggendorf

Das Hochwasser im Juni 2013 hat in Deggendorf massive Schäden an 150 Häusern angerichtet, auch weil Heizöltanks nicht auf ihre Hochwassersicherheit kontrolliert wurden. Das "Hochwasserschutzgesetz II" gibt den Behörden nun neue Möglichkeiten an die Hand. Der ORH mahnt an, die bestehenden Regelungen ordnungsgemäß zu vollziehen und die neuen Instrumentarien konsequent zu nutzen.

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TNr. 54: Anerkennungskriterien und Fördervoraussetzungen für Umweltstationen

Was tun, wenn sich das Umweltministerium bei der Förderung von Umweltstationen nicht an seine eigenen Richtlinien hält und deren Einhaltung unzureichend prüft? Der ORH empfiehlt, das Förderprogramm zu evaluieren und die Richtlinien zu überarbeiten.

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TNr. 55: Landessammelstelle Bayern für radioaktive Abfälle

Obwohl die Finanzierungsverantwortung für die Landessammelstelle beim Bund liegt, versucht der Freistaat den Ersatz seiner Kosten von über 3,7 Millionen Euro nur halbherzig durchzusetzen. Das reicht nicht, meint der ORH und mahnt an, die Bundesschulden samt Zinsen konsequent einzutreiben.

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TNr. 56: Förderprogramm zur Steigerung der medizinischen Qualität in bayerischen Kurorten und Heilbädern

Qualität beim Vollzug des Förderprogramms kann der ORH dem Gesundheitsministerium nicht attestieren; vielmehr leidet dieser an schweren systematischen Fehlern. Der ORH sieht Heilungschancen für die Qualität des Fördervollzugs.

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