TNr. 33: Asservatenverwaltung bei Polizei und Justiz
Der ORH identifizierte vermeidbare Arbeitsschritte bei der Asservatenverwaltung. Verblieben die Asservate (also etwa zum Beweis beschlagnahmte Waffen oder Rauschgifte) bis zur Vernichtung oder Herausgabe bei der Polizei, entfiele ihr Transport zur Staatsanwaltschaft. Der ORH hat noch mehr Vorschläge, wie die Asservatenverwaltung verbessert und sogar zu "Gold gemacht" werden kann.
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