Nationalparkverwaltung Berchtesgaden
Der Nationalpark ist aufgrund seiner Zweckbestimmung nicht auf eine wirtschaftsbestimmte Nutzung ausgerichtet. Da jedoch für den Nationalpark und seine Verwaltung erhebliche Haushaltsmittel eingesetzt werden, erfordert der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, dass das Verwaltungshandeln und die Verwirklichung der Ziele möglichst effizient erfolgen. Der Bayerische Oberste Rechnungshof sieht vor diesem Hintergrund in mehreren Bereichen Optimierungsbedarf.
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