Sonderberichte

Sonderbericht

Nach Art. 99 BayHO kann der Oberste Rechnungshof über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung den Landtag oder die Staatsregeriung jederzeit unterrichten.

Beratende Äußerung

Nach Art. 88 Abs. 2 BayHO kann der Oberste Rechnungshof den Landtag oder die Staatsregierung aufgrund seiner Prüfungserkenntnisse beraten. Auf Ersuchen des Landtags oder auf Ansuchen der Staatsregierung erstattet der Oberste Rechnungshof auch Gutachten über Fragen, deren Beantwortung für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung ist (Art. 88 Abs. 3 BayHO).

Nationalparkverwaltung Berchtesgaden

Der Nationalpark ist aufgrund seiner Zweckbestimmung nicht auf eine wirtschaftsbestimmte Nutzung ausgerichtet. Da jedoch für den Nationalpark und seine Verwaltung erhebliche Haushaltsmittel eingesetzt werden, erfordert der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, dass das Verwaltungshandeln und die Verwirklichung der Ziele möglichst effizient erfolgen. Der Bayerische Oberste Rechnungshof sieht vor diesem Hintergrund in mehreren Bereichen Optimierungsbedarf.

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Stichprobenprüfungen im Tarifbereich

Hohe Fehlerquoten bei der Eingruppierung und Stufenfestsetzung von staatlichen Tarifbeschäftigten hat der Bayerische Oberste Rechnungshof festgestellt. In einer Beratenden Äußerung mahnt er dazu mehr Qualitätskontrollen und Gegenmaßnahmen in der staatlichen Personalverwaltung an, um künftig Fehlzahlungen zu vermeiden.

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Ausgewählte Entwicklungen der Haushaltslage 2020 bis 2022

Der Landtag wird ab dem 15.02.2022 den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 beraten. Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat im Staatshaushalt bereits tiefe Spuren hinterlassen: Der haushaltsmäßige Schuldenstand beläuft sich Ende 2020 auf 34,1 Milliarden Euro (+26,6%) und könnte bis Ende 2022 im ungünstigsten Fall auf 46,8 Milliarden Euro ansteigen. Der Schuldenstand wird sich damit innerhalb von drei Jahren enorm erhöhen. Das Große Kollegium des ORH hat daher beschlossen, den Landtag und die Staatsregierung zu ausgewählten Entwicklungen der Haushaltslage zu unterrichten und Anregungen zu geben.

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Überwertankäufe

Der Freistaat hat bei vier Immobilienankäufen aus dem Jahr 2018 Kaufpreise von zum Teil mehr als 90% über dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert akzeptiert, stellt der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) bei seiner Prüfung fest. Weitere Überwertankäufe folgten. Mit solchen ist auch künftig zu rechnen, nachdem das Bauministerium im Februar 2021 erstmals Rahmenbedingungen für Überwertankäufe festgelegt hat. Der ORH hat dies zum Anlass genommen, seine Erkenntnisse aus der Prüfung zu Überwertankäufen zusammenzufassen und Empfehlungen für künftige Überwertankäufe in einer Beratenden Äußerung an den Landtag auszusprechen.

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Renaturierung von Mooren

In Bayern gibt es insgesamt rd. 221.000 Hektar (ha) Moore. Davon befinden sich rd. 189.000 ha in Privateigentum. Die rd. 32.000 ha staatlichen Moorflächen sind insgesamt sechs Ressorts zugeordnet, darunter rd. 25.000 ha dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und rd. 6.000 ha dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Da die vom Landtag seit vielen Jahren angemahnte Wirksamkeit staatlichen Handelns bei der Moorrenaturierung ausgeblieben ist und zudem die verfolgten Ziele schon bisher bei weitem nicht erreichbar scheinen, empfiehlt der ORH allein angesichts der angekündigten enormen Haushaltsmittel eine grundlegende Neubestimmung der Arbeitsweise.

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Beratende Äußerung zum IT-Einsatz bei den Universitäten

Bei den Hochschulen ist der IT-Einsatz im Verwaltungs-, Lehr- und Forschungsbereich von zentraler und angesichts der fortschreitenden Digitalisierung sogar noch zunehmender Bedeutung. 2019 haben die neun staatlichen Universitäten in Bayern hochgerechnet insgesamt 159 Mio. EURO für den IT-Einsatz ausgegeben. Das entspricht 5% des Haushaltsvolumens der Universitäten von knapp 3,2 Mrd. EURO im Jahr 2019.

Der Bayerische Oberste Rechnungshof hält Konsolidierungen, insbesondere die Reduzierung des dezentralen technischen Betriebs und dessen Bündelung in einem zentralen Rechenzentrum, sowie hochschulübergreifende Kooperationen im IT-Bereich für dringend erforderlich, damit die Hochschulen ihre Aufgaben wirtschaftlich und sparsam erledigen können.

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Beratende Äußerung zur Prüfung Querschnittsaufgabe “Personalverwaltung bei den Universitäten”

Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) prüfte bis 2020 bei vier mittelgroßen bis großen Universitäten und ihren Rechenzentren die Querschnittsaufgaben Personalverwaltung und IT-Dienstleistungen. Prüfungserkenntnisse des ORH aus den vier Prüfungen können auf vergleichbare Sachverhalte insbesondere bei anderen Universitäten übertragen werden; sie bilden die Grundlage für die vorgelegte Beratende Äußerung. Die Empfehlungen des ORH zu nachfolgend genannten Themenfeldern könnten für das laufende Gesetzgebungsverfahren zum BayHIG-E herangezogen werden:

  • Personalverwaltung,
  • Zusammenarbeit der Hochschulen,
  • Qualitätssicherung im Verwaltungsbereich und
  • Steuerungsfunktion des Wissenschaftsministeriums.

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Verwendung der Zuschüsse an die Fraktionen im Bayerischen Landtag

Der ORH hat die Verwendung der Zuschüsse nach Art. 3 BayFraktG durch die Fraktionen in den Rechnungsjahren 2017 und 2018 und in der ersten Jahreshälfte 2019 gemäß Art. 8 BayFraktG geprüft. Zudem hat der ORH die Abwicklung der Liquidation einer Fraktion nach der Landtagswahl 2013 untersucht.

Bei seinen Prüfungen hat der ORH festgestellt, dass das BayFraktG insbesondere bei der Fraktionsfinanzierung verschiedene Bereiche unkonkret oder überhaupt nicht regelt. Dies hat zur Folge, dass eine einheitliche und vergleichbare Handhabung durch die Fraktionen nicht gewährleistet ist und damit auch dem im BayFraktG angelegten Transparenzgebot nicht ausreichend Rechnung getragen wird.

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IT-Projekt Amtliche Schuldaten und Amtliche Schulverwaltung

In der vorliegenden Beratenden Äußerung informiert der ORH darüber, dass knapp 16 Jahre nach Projektbeginn wichtige Ziele des vom Kultusministerium 2005 gestarteten IT-Projekts noch immer nicht erreicht oder teils sogar aufgegeben wurden. Angesichts der Projektdauer, des enormen finanziellen Aufwands sowie des Verfehlens wichtiger Ziele hat der ORH aus seinen Prüfungen wesentliche Empfehlungen abgeleitet.

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KONSENS

Der ORH hat das Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) geprüft. Bis 2019 sind dabei Ausgaben von rund 1,2 Mrd. Euro angefallen, sie werden sich bis zum Jahr 2024 auf 2 Mrd. Euro erhöhen. Angesichts der erheblichen finanziellen Dimension des Vorhabens und der bisherigen Verzögerungen bei der Vereinheitlichung der Software hat der ORH aus seiner Prüfung drei Empfehlungen abgeleitet.

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Gesetzentwurf über einen BayernFonds und eine Bayerische Finanzagentur

Der ORH erkennt die Notwendigkeit und Dringlichkeit von Maßnahmen zur Stabilisierung von Unternehmen grundsätzlich an. Bei deren Umsetzung gilt es nach Ansicht des ORH, gerade wegen des für den BayernFonds bereitgestellten immensen Haushaltsvolumens, das besondere Gewicht des Budgetrechts des Landtags einschließlich seiner Kontrollfunktion und der sie ausformenden haushaltsrechtlichen Normen stärker zu berücksichtigen.

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Kunst am Bau im Staatlichen Hochbau

Der ORH hat die sachgerechte und ordnungsgemäße Beschaffung von 123 neuen Kunstobjekten geprüft sowie die Verwaltung, Pflege und Instandhaltung von 1.661 vorhandenen Kunstobjekten untersucht. Aus seiner Prüfung leitet der ORH für die Staatsregierung fünf Empfehlungen ab.

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