Renaturierung von Mooren

In Bayern gibt es insgesamt rd. 221.000 Hektar (ha) Moore. Davon befinden sich rd. 189.000 ha in Privateigentum. Die rd. 32.000 ha staatlichen Moorflächen sind insgesamt sechs Ressorts zugeordnet, darunter rd. 25.000 ha dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und rd. 6.000 ha dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.
Da die vom Landtag seit vielen Jahren angemahnte Wirksamkeit staatlichen Handelns bei der Moorrenaturierung ausgeblieben ist und zudem die verfolgten Ziele schon bisher bei weitem nicht erreichbar scheinen, empfiehlt der ORH allein angesichts der angekündigten enormen Haushaltsmittel eine grundlegende Neubestimmung der Arbeitsweise.
Beratung des Bayerischen Landtags gemäß Art. 88 Abs. 2 BayHO
In Bayern gibt es insgesamt rd. 221.000 Hektar (ha) Moore. Davon befinden sich rd. 189.000 ha in Privateigentum. Die rd. 32.000 ha staatlichen Moorflächen sind insgesamt sechs Ressorts zugeordnet, darunter rd. 25.000 ha dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) und rd. 6.000 ha dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV).
Moore in intaktem Feuchtezustand sind wertvolle Naturlebensräume und dienen dem Hoch- und Grundwasserschutz. Zudem entnehmen sie der Atmosphäre CO2 und speichern es dauerhaft. Andererseits setzen sie auch große Mengen CO2 frei, wenn sie entwässert werden.
Viele kultivierte Moorflächen in Bayern können wegen Entwässerung und intensiver Nutzung diese Speicherfunktion nicht mehr erfüllen. Würden alle bayerischen Moorflächen renaturiert, ließen sich laut Studien bis zu 5 Millionen (Mio.) Tonnen (t) Emissionen von Treibhausgasen (THG) pro Jahr vermeiden. Das entspräche 6% des jährlichen bayerischen THG-Ausstoßes (Stand 2003).
Die Renaturierung von Mooren ist daher auch in Bayern seit langem wichtiges Ziel staatlicher Klimaschutzvorhaben und -initiativen. Dazu zählen seit 2007 das Klimaprogramm Bayern 2020 (KliP 2020), ab dem Jahr 2014 das Klimaschutzprogramm Bayern 2050 (KliP 2050) sowie seit dem Jahr 2018 der „Masterplan Moore“. 2019 kamen dann die gesetzlichen Regelungen zum Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit Bayern“ und 2020 das BayKlimaG hinzu.
Der Landtag stellte allein im Rahmen des KliP für den Zeitraum 2014 bis 2018 15,3 Mio. Euro Haushaltsmittel für die Moorrenaturierung bereit. Schon 2011 hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) die ordnungsgemäße und effiziente Verwendung der KliP-Mittel geprüft und das Fehlen konkreter Ziele und Schwerpunkte sowie eines Zeitplans kritisiert. Ferner stellte er fest, dass die Renaturierungen nicht vorrangig auf staatlichen Flächen umgesetzt wurden. Der Landtag sah seine deshalb erhobenen Forderungen zur Moorrenaturierung zuletzt 2017 nicht ausreichend umgesetzt. Vor diesem Hintergrund griff der ORH 2018 bis 2020 bei Folgeprüfungen erneut den wirtschaftlichen Einsatz staatlicher Finanzmittel zur Moorrenaturierung sowie deren Koordination und Steuerung auf. Insbesondere stellte er dabei fest, dass bei der Moorrenaturierung
- die Beschlüsse des Landtags bis zum Abschluss der Prüfung nicht ausreichend umgesetzt wurden, sodass die Renaturierung von Mooren weiterhin ohne Festlegung messbarer Ziele, einer Schwerpunktsetzung und nicht vorrangig auf staatlichen Flächen erfolgte,
- erhebliche Haushaltsmittel verwendet wurden, um im Privateigentum stehende Moorflächen zu erwerben und nicht die Renaturierung staatlicher Moore voranzutreiben,
- das Haushaltsgebaren der geprüften Ressorts wenig transparent war,
- im Geschäftsbereich des StMUV bis Ende 2019 Ausgabereste in Höhe von über 5 Mio. Euro ungenutzt blieben,
- bei allen geprüften Ressorts ein zielorientiertes Management und haushaltsrechtlich gebotene Erfolgskontrollen fehlten,
- selbst bei Umsetzung der Maßnahmen des „Masterplans Moore“ das dort von der Staatsregierung im Jahr 2018 gesetzte Ziel zur THG-Einsparung ohne grundlegende Neuausrichtung nur bis zu maximal 16% erreicht werden könnte,
- im Zeitraum 2014 bis 2018 in Bayern Moorflächen von insgesamt 675 ha1 (durchschnittlich 135 ha pro Jahr) wiedervernässt wurden. Im Bereich des StMUV war die jährlich geförderte Renaturierungsfläche im Vergleich zur letzten Prüfung des ORH sogar zurückgegangen.
Erst jüngst hat der Bayerische Ministerpräsident nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Klimaschutzgesetz in seiner Regierungserklärung2 „Klimaland Bayern“ unterstrichen, ein neues Klimagesetz auf den Weg zu bringen. Ziel sei, dass Bayern schon im Jahr 2040 klimaneutral sein soll. Dafür werde allein für 2022 eine Milliarde Euro bereitgestellt. Unter anderem hat er die Bedeutung der Moore als CO2-Speicher betont und die Sanierung sowie Wiedervernässung von 55.000 ha Moorflächen angekündigt. Darin eingeschlossen sind die Planungen, bis 2030 im Rahmen des Moorbauernprogramms 20.000 ha landwirtschaftlich genutze Flächen in eine moorschonende Bewirtschaftung zu überführen, sowie 2.000 ha im Donaumoos.
Wenn die Renaturierung von 55.000 ha bis 2040 abgeschlossen sein soll, müssten pro Jahr rechnerisch 2.750 ha renaturiert werden. Diese stellt eine enorme Herausforderung dar angesichts der in Bayern in den Jahren 2014 bis 2018 durchschnittlich renaturierten 135 ha.
Da die vom Landtag seit vielen Jahren angemahnte Wirksamkeit staatlichen Handelns bei der Moorrenaturierung ausgeblieben ist und zudem die verfolgten Ziele schon bisher bei weitem nicht erreichbar scheinen, empfiehlt der ORH allein angesichts der angekündigten enormen Haushaltsmittel eine grundlegende Neubestimmung der Arbeitsweise. Das übergreifende Zusammenwirken aller bei der Moorrenaturierung geforderten Ressorts und eine transparente Finanzplanung auf Basis von nach Priorität festgelegter Renaturierungsmaßnahmen sind erforderlich. Die Verwendung der Haushaltsmittel sollte in Zukunft nachvollziehbar in den jeweiligen Einzelplänen abgebildet werden. Die Renaturierung staatlicher Moorflächen sollte vorrangig vorangetrieben und die Renaturierungsschritte sollten zudem in definierten Abständen einer Erfolgskontrolle unterzogen werden.
[1] 340 ha durch die Naturschutzverwaltung, 220 ha durch die Bayerische Staatsforsten (BaySF), 15 ha im Rahmen der Ländlichen Entwicklung und 100 ha auf Flächen der Bayerischen Staatsgüter (BaySG) (Schwaiganger und Almesbach).
[2] https://www.bayern.de/politik/klimaschutz-in-bayern/, abgerufen am 18.08.2021.