Empfehlungen zur Weiterentwicklung der staatlichen Finanzierung des ÖPNV

Beratung des Bayerischen Landtags gemäß Art. 88 Abs. 2 BayHO vom 04.12.2017
Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) steht aktuell im Fokus: Die zunehmende Mobilität der Bevölkerung, steigende Zahlen bei den Fernpendlern, die Notwendigkeit, die Ballungsräume vom Individualverkehr zu entlasten und der demografische Wandel, der besonders in der Fläche spürbar wird, stellen erhebliche Anforderungen an den ÖPNV.
Vor diesem Hintergrund gibt der ORH sechs Kernempfehlungen:
- Den „Dreiklang“ aus Nutzerfinanzierung, Eigenmitteln der Aufgabenträger und staatlicher Förderung, verbunden mit dem steuerlichen kommunalen Querverbund zu optimieren.
- Die verschiedenen Zuwendungsprogramme zu den beiden Bereichen Infrastrukturförderung und Betriebsförderung (ÖPNV-Zuweisungen) zusammenzufassen.
- Bei den Mitteln zur Schülerbeförderung zu überprüfen, inwieweit diese auch für den allgemeinen ÖPNV eingesetzt werden können.
- Die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes zu erhöhen und Fehlzahlungen zu beseitigen sowie die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den allgemeinen ÖPNV bei den kommunalen Aufgabenträgern zu bündeln.
- Die kommunalen Aufgabenträger zu entlasten durch eine überschaubare Anzahl flächendeckender Verkehrsverbünde mit umfassenderen Aufgaben.
- Die Interessen der Ballungsräume und der Fläche adäquat zu berücksichtigen.