Präsidium

Der Präsident, die Vizepräsidentin, die Abteilungsleiter und der dienstälteste Prüfungsgebietsleiter bilden das Präsidium. Dieses entscheidet jedes Jahr vor Beginn des Geschäftsjahrs über die Verteilung der Prüfungsgeschäfte auf die Abteilungen und Prüfungsgebiete.