Prüfungsgebiet I
Zusammen mit den Rechnungsprüfungsämtern Ansbach, Augsburg und Regensburg prüft das Prüfungsgebiet I die Themenbereiche Personal und Versorgung und erfüllt dabei insbesondere folgende
AUFGABEN
- Prüfung sämtlicher Angelegenheiten des Beamten-, Besoldungs-, Versorgungs-, Arbeits- und Tarifrechts sowie des Reisekosten-, Umzugskosten-, Trennungsgeld- und Beihilferechts und des Kindergeldes. Hierzu zählt vor allem die Prüfung sämtlicher Personal- und Versorgungsausgaben (wesentlicher Anteil an den Gesamtausgaben des Freistaates Bayern) einschließlich des Kindergelds und der Beihilfe für die Bediensteten des Freistaates Bayern, sowie die Personalausgaben anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts, die über die Bezügestellen des Landesamts für Finanzen abrechnen.
- Prüfung der Personalverwaltungs- und Abrechnungsverfahren. In der Staatsverwaltung dient VIVA (Vollintegriertes Verfahren komplexer Anwendungen) der Personal- und Stellenverwaltung, Bezügeabrechnung und Kosten- und Leistungsrechnung (KLR).

- Ressortübergreifende Prüfung von Personaleinsatz und Personalbemessung in der Staatsverwaltung.

- Prüfung der Stellenplanvorgaben bei allen Ressorts und Teilnahme an den Haushaltsverhandlungen im Finanzministerium.
- Fachliche und konzeptionelle Beratung und Unterstützung der anderen Prüfungsgebiete bei Prüfungen, die die vorgenannten Bereiche betreffen.
- Erstellung des Jahresberichts „Allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug“, Teil „Personal“.
ZIELE
Wesentliche Prüfungsaspekte und -kriterien:- Ordnungsmäßigkeit zahlungsrelevanter Vorgänge.
- Korrekte Umsetzung und Anwendung tarif- und besoldungsrechtlicher Vorgaben.
- Personalausstattung / Personalbedarf / Personalentwicklung einschließlich demografischer Entwicklung.
- VIVA: Verfahrenssicherheit, Aufbau- und Ablauforganisation.
ZU PRÜFENDE STELLEN
Geprüft wird vorwiegend bei folgenden Stellen:- personalverwaltenden Stellen in allen Ressorts.
- Bezügeabrechnungsstellen (inkl. Kindergeldstellen).
- Abrechnungsstellen für Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld.
BERICHTE
Beispiele für allgemeine Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug und für aktuelle Entwicklungen im Bereich Personal/Stellen:- Personalausgaben und Stellen (ORH-Bericht 2020 TNr. 07) und Entwicklungen im Personalbereich (ORH-Bericht 2020 TNr. E06)
- Personalausgaben und Stellen (ORH-Bericht 2019 TNr. 05) und Entwicklungen im Personalbereich (ORH-Bericht 2019 TNr. 14)
Beispiele für Jahresberichtsbeiträge sind:
- Staatliche Lehrkräfte und sonstige Beschäftigte an Schulen (ORH-Bericht 2020 TNr. E14)
- Festsetzung der Versorgungsbezüge (ORH-Bericht 2020 TNr. E18)
- Teilung der Versorgungslasten (ORH-Bericht 2019 TNr. 45)
- Personalverwaltung im Schulbereich (ORH-Bericht 2018 TNr. 35)
- Universität Würzburg (ORH-Bericht 2018 TNr. 40)
- Festsetzung der Versorgungsbezüge (ORH-Bericht 2017 TNr. 29)
- Anrechnung von Renten auf Versorgungsbezüge (ORH-Bericht 2017 TNr. 30)
- Arbeitszeitabhängige Bezügebestandteile IT-gestützt abrechnen (ORH-Bericht 2016 TNr. 28)
- Arbeitszeitabhängige Bezüge bei den Justizvollzugsanstalten ordnungsgemäß ermitteln (ORH-Bericht 2016 TNr. 31)
- Organisation und Personalwirtschaft bei der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen sind unzureichend (ORH-Bericht 2015 TNr. 27)
- Teilung der Versorgungslasten - alle Ansprüche zeitnah geltend machen (ORH-Bericht 2015 TNr. 35)