Prüfungsgebiet IX

 

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Aufgaben

Das Prüfungsgebiet IX des Bayerischen Obersten Rechnungshofs prüft die Ausgaben des Freistaats Bayern für die Bereiche

  • Straßen- und Brückenbau
  • Wasserwirtschaft
  • Verkehr
  • Wohnungswesen
  • Denkmalpflege


Grundsätzliche Prüfungsschwerpunkte

  • sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Haushaltsmittel
  • Ordnungsmäßigkeit des Planungs- und Bauablaufes sowie der Verwaltungsverfahren
  • Nachhaltigkeit der Infrastruktur und deren Unterhalt


Straßen und Brückenbau

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 Spezielle Prüfungsschwerpunkte

  • Fachbehörden
    (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Staatliche Bauämter)
  • Fachplanungen (z. B. Entwürfe für Staatsstraßen)
  • Zuwendungen für den kommunalen Straßenbau

Jahresberichtsbeiträge


Wasserwirtschaft

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Spezielle Prüfungsschwerpunkte

  • Fachbehörden
    (Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Wasserwirtschaftsämter)
  • Baumaßnahmen (z.B. Hochwasserschutz, Gewässerausbau, Renaturierung)
  • Zuschüsse für kommunale Investitionen im wasserwirtschaftlichen Bereich
    (insbesondere Anlagen zur Trinkwasserversorgung und zur Abwasserentsorgung)

Jahresberichtsbeiträge


Verkehr

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Spezielle Prüfungsschwerpunkte

  • Leistungen an Eisenbahninfrastrukturunternehmen
    für Verkehrsanlagen des Schienenpersonennahverkehrs
  • Zuschüsse für Infrastrukturmaßnahmen des allgemeinen ÖPNV
    (z.B. U-Bahnbau, ÖPNV-Beschleunigungsmaßnahmen, Omnibusbetriebshöfe)
  • neue Verkehrstechnologien und Güterverkehrszentren
  • Fahrzeugförderung (z. B. Schienenfahrzeuge, Busse)
  • Leistungen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern
    (ÖPNV-Zuweisungen)
  • Ausgleichsleistungen im Ausbildungsverkehr

Jahresberichtsbeiträge

Sonderbericht


Wohnungswesen

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Spezielle Prüfungsschwerpunkte

  • Programme zur Förderung von Miet- und Eigenwohnraum
  • Experimenteller Wohnungsbau
  • Vollzug des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetzes (BayWoBindG)


Denkmalpflege

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Spezielle Prüfungsschwerpunkte

  • Zuwendungen für Bodendenkmäler
  • Zuwendungen für Kunst- und Geschichtsdenkmäler
  • Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz