Bayerischer Oberster Rechnungshof
ORH-Newsletter 2023 / 2
Finanzspielräume nutzen - Kreditaufnahme reduzieren
Oberster Rechnungshof legt Jahresbericht 2023 vor
Aktuell beläuft sich der geplante Kreditrahmen für Corona-Maßnahmen in den Jahren 2020 bis 2023 auf insgesamt 17,9 Milliarden Euro; neue Kreditermächtigungen für 2023 sind im Entwurf des Haushaltsgesetzes nicht vorgesehen. Der 2020 dafür ursprünglich beschlossene Kreditrahmen betrug 20 Milliarden Euro. Diese Verringerung wertet der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) positiv. Denn er hatte wegen erwartbarer hoher Steuermehreinnahmen zu dessen Reduzierung geraten. Ergänzend gibt er nun mit auf den Weg, auch bei künftigen Jahresabschlüssen wieder darauf zu achten, alle Verbesserungen im Haushaltsvollzug unmittelbar zur weiteren Reduzierung des Gesamtkreditrahmens einzusetzen. Im ungünstigsten Fall könnte sonst der Gesamtschuldenstand Ende 2023 auf bis zu 44,6 Milliarden Euro ansteigen. Gerade in Zeiten steigender Zinsen und zugunsten künftiger finanzieller Spielräume geht es darum, den Schuldenstand konsequent zu reduzieren.
Außerdem empfiehlt der ORH eine sorgfältige Prüfung, inwieweit der Freistaat laut Grundgesetz neben den Hilfen des Bundes zur Überwindung der Energiekrise überhaupt noch Maßnahmen des Härtefallfonds in eigener Regelungs- und Finanzierungskompetenz treffen darf.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Medieninformation des ORH, die hier abrufbar ist.
