ORH legt Beratende Äußerung zu Personalsachbearbeitung vor
Hohe Fehlerquoten bei der Eingruppierung und Stufenfestsetzung von staatlichen Tarifbeschäftigten hat der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) festgestellt. In einer Beratenden Äußerung mahnt er dazu mehr Qualitätskontrollen und Gegenmaßnahmen in der staatlichen Personalverwaltung an, um künftig Fehlzahlungen zu vermeiden.
Allein bei den vom ORH jeweils 400 geprüften Einzelfällen der Jahre 2019 und 2020 deckte er auf, dass 625.000 Euro bzw. 210.000 Euro zu viel ausbezahlt wurden. So summierte sich in einem Fall eine falsche Eingruppierung über die Jahre zu einer Überzahlung von 84.000 Euro. Repräsentative Stichproben für die beiden Jahre 2019 und 2020 ermöglichten dem ORH eine mathematisch-statistische Hochrechnung der Fehlerquoten für den gesamten staatlichen Bereich über alle Ressorts: Die Hochrechnungen ergaben, dass mit einer hohen statistischen Wahrscheinlichkeit bei den rund 100.000 vergleichbaren Tarifbeschäftigten zwischen 6,88 und 12,72 Prozent (2019) und zwischen 3,52 und 8,13 Prozent (2020) von fehlerhaften Entgeltberechnungen ausgegangen werden muss. Bei sogar 20,8 bis 32,3 Prozent der Beschäftigten konnten fehlerhafte Zahlungen nicht verlässlich ausgeschlossen werden, da Zahlungsvoraussetzungen unzureichend belegt waren.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Medieninformation des ORH, die hier abrufbar ist.