Medieninformation vom 23.03.2021


Dicken Corona-Geldbeutel transparent und wirksam nutzen - Bayerischer Oberster Rechnungshof legt Jahresbericht 2021 vor

„Mit einem Finanzierungsrahmen von 78 Milliarden Euro im Jahr 2020 hat der Landtag der Staatsregierung das Portemonnaie im Ländervergleich am besten gefüllt, um die immensen negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie schnell abmildern zu können. Der ORH hält die dafür genutzte Ausnahme von der Schuldenbremse auch 2021 für vertretbar. Freilich dürfen mit den neuen Krediten nur durch die Corona-Krise veranlasste Ausgaben finanziert werden. Diese Schulden belasten dann kommende Haushalte und Generationen noch auf Jahrzehnte. Schon deshalb müssen die kreditfinanzierten Ausgaben transparent, zielgerichtet und wirksam eingesetzt werden. Das nimmt der ORH bei Corona-Soforthilfen und -programmen bereits unter die Lupe“, erläuterte der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs, Christoph Hillenbrand, bei der heutigen Vorstellung des Jahresberichts 2021. Der ORH erteilt für den Haushalt 2019 sein Testat zur Entlastung der Staatsregierung, freilich ergänzt mit kritischen Anmerkungen zu finanzbedeutsamen Einzelfällen; die lagen alle in der finanziell geradezu golden erscheinenden Zeit vor Corona.

Zur Bewältigung der Corona-Pandemie kann die Staatsregierung im Staatshaushalt neue Schulden von bis zu 20 Milliarden Euro aufnehmen; ergänzend ist außerhalb des Haushalts das Sondervermögen BayernFonds mit Kreditermächtigungen von ebenfalls bis zu 20 Milliarden Euro ausgestattet. Rechnet man die im Staatshaushalt und im BayernFonds jeweils geschaffenen Bürgschaftsrahmen und Gewährleistungsermächtigungen von zusammen 38 Milliarden Euro dazu, betrug 2020 der finanzielle Corona-Handlungsspielraum der Staatsregierung beachtliche 78 Milliarden Euro. Hiervon wurden bis Ende 2020 rund 10 Prozent in Anspruch genommen.

2021 werden voraussichtlich noch mehr als 70 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Der ORH erkennt an, dass die Corona-Pandemie als Naturkatastrophe auch 2021 eine Ausnahme von der in der Bayerischen Verfassung verankerten Schuldenbremse zulässt. Allerdings weist er mit Nachdruck darauf hin, dass es zwischen der Nettokreditaufnahme und der Notlage einen begründeten und nachvollziehbaren Veranlassungszusammenhang geben muss. Nicht überzeugt ist der ORH, dass die im Entwurf zum Haushaltsgesetz 2021 enthaltenen 400 Millionen Euro für die Hightech Agenda Bayern Plus unmittelbar mit der Not der COVID-19-Pandemie begründet werden können. Die dafür vorgesehenen 400 Millionen Euro ergänzen und beschleunigen nämlich das schon 2019 beschlossene Sonderprogramm.

Die kommenden Haushalte werden durch die jetzt aufgenommenen Schulden über mehrere Jahrzehnte hinweg massiv belastet. Deshalb hält der ORH es für geboten, alle Möglichkeiten zu nutzen, um die Nettokreditaufnahme möglichst gering zu halten. Wirtschaftliches und sparsames Handeln sowie eine Priorisierung der Ausgaben dürfen gerade in der Notsituation nicht vernachlässigt werden.

Schnelle und unbürokratische Hilfe ist bei solchen Krisen wichtig, genauso wichtig ist aber, dass die Hilfen in der richtigen Höhe und an die richtigen Empfänger gehen. Aufgrund seiner Prüfungserfahrung ist dem ORH nicht fremd, wie leicht zur Abwendung von Not gedachte Finanzhilfen etwa Mitnahmeeffekte auslösen. Auch im aktuellen Jahresbericht ist dazu ein Fall enthalten („Finanzhilfen für Dürreschäden 2018 in der Landwirtschaft“ - TNr. 51).

2019 fielen die Einnahmen des Freistaates dank der damals kontinuierlich steigenden Steuereinnahmen erneut höher aus als die Ausgaben. Zum neunten Mal in Folge schloss Bayerns Staatshaushalt mit einem positiven Finanzierungssaldo ab. Die Haushaltssicherungsrücklage stieg auf 10,3 Milliarden Euro an. Der ORH merkt an, dass die Ausgaben 2019 im Vergleich zu den Einnahmen weitaus stärker gestiegen sind und die Steigerungsrate erneut deutlich über 3 Prozent lag. Der Schuldenabbau von 50 Millionen Euro erschien ihm als eher gering angesichts der prosperierenden Einnahmen und der noch immer nicht vollständig zur Schuldentilgung verwendeten Kapitalrückzahlungen der BayernLB aus den Jahren 2016 und 2017.

Nachfolgend wichtige Haushaltsdaten im Überblick:

Tabelle Medieninfo

Der 253 Seiten umfassende Jahresbericht 2021 bestätigt der Staatsregierung eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2019. Dieses Testat ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass der Landtag die Staatsregierung für dieses Rechnungsjahr entlasten kann (vgl. Art. 80 Abs. 1 Bayerische Verfassung). Wie gewohnt setzt sich der Jahresbericht dazu zunächst mit den Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug auseinander (TNrn. 1 bis 14). Darüber hinaus berichtet der ORH über ausgewählte aktuelle Entwicklungen der Haushaltslage. Dabei stellt er zu wichtigen haushaltsrelevanten Themen längerfristige Entwicklungen dar und gibt einen Ausblick (TNrn. 15 bis 27). Einen Überblick über die wichtigsten Finanzdaten der Einzelpläne des Landtags, der Staatskanzlei und aller Ressorts vermitteln die Einzelplanbemerkungen (TNrn. 28 bis 43).

In diesem Jahr berichtet der ORH darüber hinaus über 15 Prüfungsergebnisse aus verschiedenen Geschäftsbereichen der Staatsregierung. Mit den Prüfungsergebnissen wird sich der Landtag im Einzelnen beschäftigen und dazu ggf. beschließen, welche Maßnahmen die Staatsregierung einleiten soll.

Thematisch lassen sich die Prüfungsergebnisse folgenden Schwerpunkten zuordnen:

Förderungen:

  • Verwendungsnachweisprüfung bei der Förderung von kommunalen Hochbaumaßnahmen (TNr. 49)
  • Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen (TNr. 50)
  • Finanzhilfen für Dürreschäden 2018 in der Landwirtschaft (TNr. 51)
  • Projektförderung im kommunalen Straßenbau (TNr. 52)
  • Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte (TNr. 55)

Wirtschaftlichkeit:

  • Zentrale Pfandverwertungsstellen (TNr. 48)
  • Verfahren zur Feststellung der Behinderung (TNr. 53)
  • Reisekostenwesen an Hochschulen (TNr. 57)
  • Patientenverpflegung an den Universitätsklinika (TNr. 58)

Ordnungsmäßigkeit:

  • Verfahrenssicherheit im Bereich der Personalverwaltung (TNr. 44)
  • Vollzug des Waffenrechts (TNr. 45)
  • Veterinärkontrollen in der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung (TNr. 54)
  • Qualitätsmanagement an Hochschulen (TNr. 56)

Einnahmen:

  • Folgewirkungen nach Betriebsprüfungen bei Klein- und Mittelbetrieben (TNr. 46)
  • Steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen (TNr. 47)

Der Jahresbericht 2021 wird ausschließlich digital veröffentlicht und steht im Internet unter www.orh.bayern.de zum Download bereit.

Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob einschlägiges Recht beachtet und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.