Medieninformation vom 17.06.2021


IT-Projekt in der Schulverwaltung: Thema mit Zündstoff

Haushaltsausschuss befasst sich mit Fällen aus früheren ORH-Berichten

Für eine angeregte Diskussion sorgte in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses das IT-Projekt Amtliche Schuldaten und Amtliche Schulverwaltung. Das Projekt soll frühestens 2028 abgeschlossen werden und wird bis dahin voraussichtlich 272 Millionen Euro Kosten verursacht haben. Dazu hatte der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) jüngst eine Beratende Äußerung veröffentlicht. Schon seit 2005 befasst sich der Haushaltsausschuss mit dem ORH Bericht 2004 TNr. 24: IuK-Einsatz in der Schulverwaltung. Auch 16 Jahre und fünf Beschlüsse des Haushaltsausschusses später sind die Parlamentarier mit der Umsetzung durch das Kultusministerium jedoch bei weitem nicht zufrieden. Sie sind sich einig, dass die Staatsregierung hier schnellstmöglich handeln muss. Dazu soll nun das Kultusministerium dem Landtag insbesondere über Meilensteine, Projektfortschritt, Personaleinsatz und noch anfallende Kosten berichten.

Bereits bei seiner letztjährigen Sitzung hatte es der Haushaltsausschuss für äußerst zweifelhaft gehalten, ob das bisher Erreichte die hohen Kosten rechtfertigt und forderte vom Kultusministerium konkrete Angaben zum Zeitplan, zu den Gesamtkosten und insbesondere zur Wirtschaftlichkeit. Das Kultusministerium hatte nun hierzu einen - aus seiner Sicht - abschließenden Bericht vorgelegt. Der ORH kritisierte, dass zentrale Ziele des IT-Projekts noch immer nicht erreicht oder teils sogar aufgegeben wurden. Eine auch vom Landtag geforderte Wirtschaftlichkeitsuntersuchung des Gesamtprojekts liegt bis heute nicht vor. Außerdem wurden Kosten und Dauer des Projekts völlig unzutreffend angegeben. Das Kultusministerium schloss sich den in der Beratenden Äußerung gegebenen Empfehlungen des ORH vollumfänglich an. Die Parlamentarier griffen diese auf.

Insgesamt beschäftigte sich der Haushaltsausschuss mit dem Fortgang bei 30 vom ORH geprüften Fällen und dabei vor allem, wie die Staatsregierung die dazu schon gefassten Beschlüsse des Landtags umgesetzt hat. Bei 15 Fällen kam der Haushaltsausschuss zum Ergebnis, dass seine früheren Beschlüsse nun im Wesentlichen befolgt wurden. Bei 15 Fällen sieht er dagegen noch Handlungsbedarf.

Nicht zufrieden gaben sich die Abgeordneten etwa mit dem Bericht des Finanzministeriums, dass noch nicht absehbar sei, bis wann der Ausbau der IT-Unterstützung bei der Erstellung und Auswertung von Kontrollmitteilungen erfolgt (ORH-Bericht 2020 TNr. E15: Kontrollmitteilungen in der Steuerverwaltung). Diese sind wichtig für den Austausch zwischen Finanzämtern zu Informationen über steuerliche Sachverhalte. Die Fertigstellung der IT hänge von der Entwicklung anderer Verfahren ab. Angesichts des erheblichen Steuerausfallrisikos von jährlich 26 Millionen Euro forderte der Haushaltsausschuss die Staatsregierung auf, insbesondere zur Zeitschiene dieses Ausbaus dem Landtag erneut zu berichten.