Medieninformation vom 21.07.2021
Staatliche Zuschüsse an die Fraktionen im Landtag
ORH prüft Verwendung für Funktionszulagen und Öffentlichkeitsarbeit
Im Jahr 2020 flossen 22,7 Millionen Euro aus Steuermitteln als Zuschüsse an die Fraktionen des Bayerischen Landtags. Die Fraktionen gewähren hiermit u.a. Zulagen an Mitglieder mit besonderen Funktionen. Der Anteil der Abgeordneten mit solchen Funktionszulagen lag zu Beginn der aktuellen Legislaturperiode bei 32,2%, bei einer Fraktion sogar bei 90%. Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hat in einer Unterrichtung an den Landtag empfohlen, die Anzahl der Funktionszulagen zu beschränken. Der ORH stellte zudem fest, dass das Fraktionsgesetz insgesamt keine hinreichend einheitliche und vergleichbare Handhabung für die Verwendung der Zuschüsse durch die Fraktionen gewährleistet und damit auch der im Gesetz angelegten Transparenz nicht genügend entsprochen wird.
Fraktionen sind mit eigenen Rechten und Pflichten ausgestattete Vereinigungen von Mitgliedern. Sie steuern als Teile des Parlaments dessen Arbeit, organisieren eine Arbeitsteilung unter ihren Mitgliedern und unterstützen deren parlamentarische Tätigkeit. Hierfür erhalten alle Fraktionen nach dem Bayerischen Fraktionsgesetz monatlich Zuschüsse aus Steuermitteln. Der ORH hat 2020 bei den sechs Fraktionen die Verwendung dieser Zuschüsse geprüft. Deren Höhe setzt der Landtag selbst fest, wobei die Veränderung sich in der Regel an die Tarifänderung der Entgelte der Arbeitnehmer des Freistaats anlehnt. Die Veränderung der Zuschüsse insgesamt lag von 2013 bis 2018 jeweils im Vergleich zum Vorjahr zwischen -3,9% und +4,8% (-600.000 Euro und +743.000 Euro). Zu Beginn der jetzigen Legislaturperiode erfolgte dann auch aufgrund der von 180 auf 205 gestiegenen Anzahl an Abgeordneten und von vier auf sechs gestiegenen Zahl an Fraktionen in 2019 eine Erhöhung um 37,9% (+6,2 Millionen Euro) auf 22,5 Millionen Euro und mittlerweile 22,7 Millionen Euro im Jahr 2020.
Unterschiedlich handhabten die Fraktionen die Gewährung von Zulagen an Fraktionsmitglieder mit besonderen Funktionen. Wie der ORH feststellte, betrifft das den Empfängerkreis wie die Höhe der Zulagen. Das Bundesverfassungsgericht hat allgemeine Maßstäbe für die Zulässigkeit solcher zusätzlichen Vergütungen aufgestellt, an denen sich die Fraktionen überwiegend nicht orientierten.
Bei der Öffentlichkeitsarbeit, für die alle Fraktionen 2019 insgesamt rd. 900.000 Euro ausgegeben haben, empfiehlt der ORH den Fraktionen, noch stärker darauf zu achten, dass die Ausgaben auch tatsächlich im Zusammenhang mit den Fraktionsaufgaben stehen. Hier sollte u.a. vor allem deutlicher zwischen den Interessen der Fraktionen und den Interessen der hinter ihnen stehenden Parteien unterschieden werden. Das gilt z.B. für Publikationen, die vor einer Wahl mit den Erfolgen vorausgegangener Jahre werben; genauso gilt das für Veranstaltungen mit nur geringem sachlichen Bezug zur Arbeit der Fraktionen im Parlament.