Medieninformation vom 11.02.2022


Haushalt 2022 zwischen Pandemie und Schuldenbremse

Bayerischer Oberster Rechnungshof unterrichtet den Landtag

Die Einhaltung der Schuldenbremse ist ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen, künftigen Generationen gerecht werdenden Haushaltspolitik. Zu den anstehenden Haushaltsberatungen unterrichtet der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) den Landtag und die Staatsregierung zu ausgewählten Entwicklungen der Haushaltslage 2020 bis 2022. Der ORH befasst sich insbesondere mit der unerwartet günstigen Entwicklung der Steuereinnahmen in 2021 und empfiehlt, die hohen Anforderungen an eine notlagenbedingte Kreditaufnahme sorgfältig zu prüfen und zu begründen.

Die Bewältigung der Covid-19-Pandemie hat bereits tiefe Spuren in den öffentlichen Haushalten hinterlassen: Der haushaltsmäßige Schuldenstand beläuft sich Ende 2020 bereits auf 34,1 Milliarden Euro (+26,6% gegenüber 2019) und kann bis Ende 2022 im ungünstigsten Fall auf 46,8 Milliarden Euro ansteigen. Der Schuldenstand wird sich damit innerhalb von drei Jahren enorm erhöhen.

Aufgenommene Notlagenkredite dürfen als nur ganz ausnahmsweise mögliche Neuverschuldung ausschließlich zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen eingesetzt werden. Daher ist zu prüfen, ob finanzielle Spielräume vorhanden sind, um die Neuverschuldung zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Je näherliegend solche Möglichkeiten sind, desto substanzieller muss begründet werden, weshalb von ihnen gegebenenfalls kein Gebrauch gemacht wird. In diesem Zusammenhang weist der ORH darauf hin, dass der Freistaat 2021 insgesamt 5,1 Milliarden Euro mehr Steuern eingenommen hat, als noch im Haushaltsgesetz 2021 veranschlagt. Ob und inwieweit diese unerwartet günstige Entwicklung der Steuereinnahmen genutzt wird, um eine dauerhafte Reduzierung des bisherigen Gesamtkreditrahmens zu erreichen, empfiehlt der ORH deshalb zu prüfen und detailliert zu begründen.

Zudem empfiehlt der ORH, die Zulässigkeit der Kreditfinanzierung für das Corona-Investitionsprogramm (Kapitel 13 18) sowie für die Hightech Agenda Plus erneut zu prüfen und näher zu begründen, ob diese vollständig den Voraussetzungen der Kreditfinanzierung genügen. Denn welche Wirkungen von den mit 1,9 Milliarden Euro kreditfinanzierten Maßnahmen final für die Überwindung der Notlage erwartet werden können, ist aus Sicht des ORH fraglich. Bisher begründet der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2022 nämlich alle Maßnahmen nur ganz allgemein als „konjunkturstabilisierende Maßnahmen“. Mit einer solchen Argumentation ließen sich prinzipiell aber sämtliche staatliche Maßnahmen und Programme als notwendig zur Überwindung einer Notlage bzw. deren wirtschaftlicher Folgen deklarieren und damit kreditfinanzieren.

Die Unterrichtung können Sie hier abrufen.