Medieninformation vom 05.04.2022
Oberster Rechnungshof legt Jahresbericht 2022 vor - ORH empfiehlt Notfallkredite detailliert zu begründen
Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hatte bereits vor den parlamentarischen Beratungen zum Haushalt 2022 deutlich gemacht, dass auch die außergewöhnliche Situation der Covid-19-Pandemie Neuverschuldungen nur ausnahmsweise ermöglicht, diese jedenfalls aber substanziell zu begründen sind. Er empfiehlt, diesen von der Rechtsprechung entwickelten Anforderungen nun bei der Verabschiedung des vorliegenden Haushalts-Entwurfs für 2022 durchgängig gerecht zu werden. Gerade vor dem Hintergrund von 5,1 Milliarden Euro Steuermehreinnahmen in 2021 sollte eine dauerhafte Reduzierung des bisherigen Gesamtkreditrahmens seit 2020 von 20 Milliarden Euro geprüft und die sich daraus ergebende Höhe der Kreditaufnahme 2022 im Landtag hinreichend begründet werden.
Unbestreitbar erscheint dem ORH, dass neben den finanziellen Folgen der Covid-19-Pandemie aktuell weitere finanzielle Herausforderungen bestehen, nicht zuletzt durch den schrecklichen Krieg in der Ukraine. Eine strukturelle Entlastung des Haushalts darf darüber jedoch nicht aus dem Blick geraten. Denn die Einhaltung der Schuldenbremse bleibt ein wesentlicher Beitrag zu einer nachhaltigen, künftigen Generationen gerecht werdenden Haushaltspolitik. Wegen der Schuldenbremse sind Corona-Notlagenkredite nur ausnahmsweise möglich und dürfen nur zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen eingesetzt werden. Die kreditfinanzierten Maßnahmen müssen also einen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang mit der Notlage haben. Erneut empfiehlt der ORH kurz vor der Verabschiedung des Haushalts 2022 durch den Landtag, detailliert zu begründen, welche Wirkungen von den konkreten Maßnahmen des Corona-Investitionsprogramms (Kap. 13 18) und der Hightech Agenda Plus final für die Überwindung der Notlage erwartet werden können und inwiefern dafür auch der zeitnahe Mittelabfluss gewährleistet werden kann.
Für das Haushaltsjahr 2020 bestätigt der ORH der Staatsregierung insgesamt eine geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung. Das Testat des ORH ist eine wesentliche Grundlage dafür, dass der Landtag die Staatsregierung für dieses Rechnungsjahr entlasten kann (vgl. Art. 80 Abs. 1 Bayerische Verfassung). Der komplette Finanzierungsrahmen 2020 von 78,0 Milliarden Euro setzte sich aus Kreditermächtigungen von 40,0 Milliarden Euro, Gewährleistungsermächtigungen von 26,0 Milliarden Euro und einem Bürgschaftsrahmen von 12,0 Milliarden Euro zusammen. Bayern stellte im Ländervergleich den größten Finanzierungsrahmen für Corona-Maßnahmen bereit. Die Einnahmen des Jahres 2020 fielen geringer aus als geplant, waren aber noch geringfügig höher als die Ausgaben. Neben den niedrigeren Steuereinnahmen war dies überwiegend auf die Soll-Ist-Abweichung bei der Schuldenaufnahme zurückzuführen, da für den Sonderfonds Corona-Pandemie anstelle der geplanten 20,0 Milliarden Euro tatsächlich 7,2 Milliarden Euro neue Kredite aufgenommen wurden. Die Haushaltssicherungsrücklage sank auf 8,6 Milliarden Euro.
Nachfolgend wichtige Daten der Haushalte 2019 und 2020 im Überblick:
Wie gewohnt setzt sich der Jahresbericht für das Haushaltsjahr 2020 zunächst mit den Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zum Haushaltsvollzug auseinander (TNrn. 1 bis 14). Darüber hinaus berichtet der ORH auch über ausgewählte aktuelle Entwicklungen der Haushaltslage. Dabei stellt er zu wichtigen haushaltsrelevanten Themen längerfristige Entwicklungen dar und gibt einen Ausblick (TNrn. 15 bis 27). Der Jahresbericht enthält ferner 20 Prüfungsergebnisse aus verschiedenen Geschäftsbereichen der Staatsregierung. Mit diesen wird sich der Landtag im Einzelnen beschäftigen und dazu ggf. beschließen, welche Maßnahmen die Staatsregierung einleiten soll.
Thematisch haben die Prüfungsergebnisse folgende Schwerpunkte:
Covid-19-Pandemie:
- Corona-Soforthilfen (TNr. 53)
- Verpflegungspauschale für Beschäftigte von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen (TNr. 61)
Förderungen:
- Förderung von kommunalen Hochbaumaßnahmen (TNr. 49)
- Finanzierung der Neue Materialien Bayreuth GmbH (TNr. 52)
- Finanzhilfen für Frostschäden 2017 in der Landwirtschaft (TNr. 54)
- Zentrum Steigerwald und Baumwipfelpfad (TNr. 55)
Beschaffungen und Vergaben:
- Beschaffung einer zusätzlichen Mitteldistanzwaffe (TNr. 46)
- Jahresausschreibungen für Straßenausstattung (TNr. 58)
Ordnungsmäßigkeit:
- IT-Verbünde (TNr. 44)
- Genussakademie Bayern (TNr. 56)
- Sicherheitsaudits für Straßenbaumaßnahmen (TNr. 57)
- Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen (TNr. 62)
Wohnraum:
Wirtschaftlichkeit:
- Pavillon der Bayerischen Landesausstellung 2018 in Ettal (TNr. 45)
- Elektronische Zahlungsabwicklung in der Staatsverwaltung (TNr. 47)
- Kosten des Maßregelvollzugs (TNr. 60)
- Studierendenzahlen konsekutiver Masterstudiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (TNr. 63)
Einnahmen:
- Steuerrechtliche Aufarbeitung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Fällen (TNr. 50)
- Risikomanagement bei der Einkommensteuer (TNr. 51)
Der ORH ist eine gegenüber der Staatsregierung selbstständige, nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehörde. Er prüft durch seine mit richterlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Mitglieder die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Freistaates Bayern. Der ORH unterstützt damit den Landtag bei der Entlastung der Staatsregierung. Hierzu teilt er mit, ob die Einnahmen und Ausgaben ordnungsgemäß belegt sind und nimmt Fälle, die für die Entlastung von Bedeutung sein können, in seinen Jahresbericht auf. Die Prüfung bezieht sich darauf, ob einschlägiges Recht beachtet und ob wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. Der ORH sieht sich aber nicht nur als Kontrollinstanz, die Missstände und Fehlentwicklungen aufdeckt. Er schlägt auch Verbesserungen vor und berät die Verwaltung, wie sie ihre Aufgaben effektiver und effizienter bewältigen kann.