Medieninformation vom 28.04.2022


Haushaltsausschuss beschließt ORH-Empfehlungen

ORH setzt Prüfungen von Corona-Hilfen fort

Auch in Krisenzeiten sind die elementaren Grundsätze des Haushaltsrechts, darunter die zum wirtschaftlichen und wirksamen Einsatz staatlicher Finanzen zu beachten. Der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) hatte das in seinem Jahresbericht 2022 in drei Beiträgen zu coronabedingten Hilfen sowie zur landwirtschaftlichen Frosthilfe unterstrichen. Mit seinen Beschlüssen vom 28.04.2022 unterstützte das der Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags ausdrücklich. Bei diesen drei Prüfungen folgte er den Empfehlungen des ORH und ersuchte die Staatsregierung, konkrete Verbesserungen zu prüfen; das betrifft etwa die Einführung eines IT-Standardverfahrens für Online-Anträge und die Schaffung von Schnittstellen bei der Antragstellung. Der ORH wird vor diesem Hintergrund seine Prüfungen von Corona-Hilfen mit Augenmaß fortsetzen.

„Die klare und einstimmige Haltung des Haushaltsausschusses werten wir als Bestätigung unserer Arbeit, die Staatshaushalt und Steuerzahlern dient. Immerhin hat sich der Freistaat dazu ab 2020 einen im Ländervergleich einzigartigen Handlungsspielraum von über 70 Milliarden Euro geschaffen. Deswegen könnte sich allein der haushaltsmäßige Schuldenstand im ungünstigsten Fall von Ende 2019 bis Ende 2022 von 27 auf 46,8 Mrd. Euro erhöhen“, bilanziert ORH-Präsident Christoph Hillenbrand.

Mit seinem Jahresbericht 2022 hat der ORH der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2020 eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung testiert. Zugleich hat er 20 Prüfungsergebnisse und Empfehlungen für weitergehende Maßnahmen vorgelegt; bis auf eine Ausnahme folgte der Haushaltsausschuss diesen uneingeschränkt bzw. in zwei Fällen mit gewissen Einschränkungen, womit die Staatsregierung nun in 19 Fällen zum Handeln und Berichten aufgefordert wird.

  • So heißt es für die Verwaltung nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses bspw. nun, für die Zukunft IT-technisch besser vorbereitet zu sein. Er stimmte dem ORH zu, dass ein Antragsverfahren in Papierform für die Abwicklung der Corona-Soforthilfen (TNr. 53) weder geeignet noch zeitgemäß war. Nun soll die Staatsregierung prüfen, wie ein IT-Standardverfahren für künftige Nothilfen zur Verfügung gestellt und ressortübergreifend genutzt werden kann, meinte der Haushaltsausschuss. Außerdem sollen Schnittstellen für einen Datenabgleich zwischen Bewilligungsstellen und Finanzverwaltung geschaffen werden.
  • Nicht besonders zufrieden zeigte sich der Haushaltsausschuss auch mit der Verwendung der Verpflegungspauschale für Beschäftigte von Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen (TNr. 61). Die Staatsregierung wandte hierfür nämlich 133 Millionen Euro auf. Davon wurden jedoch wesentliche Teile zweckwidrig verwendet, wie die Prüfung des ORH ergab. Bei der Hilfeleistung wurden elementare haushaltsrechtliche Grundsätze außer Acht gelassen. Der ORH ist der Meinung, dass die Verwaltung die gewährten Leistungen nun endlich überprüfen und gegebenenfalls zurückfordern sollte. Dieser Ansicht schloss sich der Haushaltsausschuss an.
  • Der ORH hat nicht nur die Ausgaben im Blick, sondern sieht auch bei den Einnahmen Verbesserungspotenzial. Er kritisierte, dass offenkundige Mängel im Risikomanagement bei der Einkommensteuer (TNr. 51) zu Steuerausfällen führen können. Knapp zwei Millionen Einkommensteuererklärungen jährlich werden allein in Bayern inzwischen vollmaschinell bearbeitet. Das eingesetzte automationsgestützte Risikomanagementsystem hat aber auch mehr als zehn Jahre nach seiner Einführung Mängel. Die Probleme müssen behoben werden, so der Haushaltsausschuss.
  • Der Haushaltsausschuss forderte die Staatsregierung auf, geeignete Maßnahmen für eine stärkere Bündelung der Betriebsprüfung von Kreditinstituten zu prüfen. Er folgte damit der Empfehlung des ORH zur steuerrechtlichen Aufarbeitung von Cum/Ex- und Cum/Cum-Fällen (TNr. 50). Steuerpflichtige versuchten in den Jahren 2011 bis 2018, mittels Cum/Ex- und Cum/Cum-Gestaltungen in Bayern unrechtmäßige Steuervorteile von mindestens 865 Millionen Euro zu erlangen, wovon 390 Millionen Euro noch nicht zurückgezahlt sind.

Fortschritte werden aber auch regelmäßig abseits von veröffentlichen Prüfungsergebnissen erreicht, wie folgendes Beispiel aus dem Bereich der Digitalisierung zeigt: So hat der ORH 2021 mit der Prüfung der Abwicklung von Förderungen aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln bei den Ressorts begonnen. Die Prüfung sollte einen Überblick über die dafür eingesetzten Softwarelösungen liefern und den Digitalisierungsgrad erfassen. Im März 2022 beauftragte der Ministerrat das Staatsministerium für Digitales nun, eine für alle Ressorts universal nutzbare Fördersoftware zu beschaffen, um Förderverfahren durchgängig zu digitalisieren und zu vereinheitlichen. Die Prüfung des ORH konnte damit vorzeitig beendet werden. Sachliche Feststellungen, fundierte Empfehlungen und konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung sind für den ORH elementare Grundsätze seiner Arbeit.

Der vollständige ORH-Bericht 2022 sowie Kurzfassungen zu den einzelnen Fällen sind hier abrufbar.