Medieninformation vom 21.12.2022


Hohe Fehlerquote bei Zahlung staatlicher Tarifbeschäftigter

ORH legt Beratende Äußerung zu Personalsachbearbeitung vor

Hohe Fehlerquoten bei der Eingruppierung und Stufenfestsetzung von staatlichen Tarifbeschäftigten hat der Bayerische Oberste Rechnungshof (ORH) festgestellt. In einer Beratenden Äußerung mahnt er dazu mehr Qualitätskontrollen und Gegenmaßnahmen in der staatlichen Personalverwaltung an, um künftig Fehlzahlungen zu vermeiden.

Allein bei den vom ORH jeweils 400 geprüften Einzelfällen der Jahre 2019 und 2020 deckte er auf, dass 625.000 Euro bzw. 210.000 Euro zu viel ausbezahlt wurden. So summierte sich in einem Fall eine falsche Eingruppierung über die Jahre zu einer Überzahlung von 84.000 Euro. Repräsentative Stichproben für die beiden Jahre 2019 und 2020 ermöglichten dem ORH eine mathematisch-statistische Hochrechnung der Fehlerquoten für den gesamten staatlichen Bereich über alle Ressorts: Die Hochrechnungen ergaben, dass mit einer hohen statistischen Wahrscheinlichkeit bei den rund 100.000 vergleichbaren Tarifbeschäftigten zwischen 6,88 und 12,72 Prozent (2019) und zwischen 3,52 und 8,13 Prozent (2020) von fehlerhaften Entgeltberechnungen ausgegangen werden muss. Bei sogar 20,8 bis 32,3 Prozent der Beschäftigten konnten fehlerhafte Zahlungen nicht verlässlich ausgeschlossen werden, da Zahlungsvoraussetzungen unzureichend belegt waren.

Die meisten Fehler wurden bei der Eingruppierung und der Stufenfestsetzung gemacht. Es waren aber auch viele Arbeitsverträge bspw. mit unwirksamen Befristungen oder anderen risikobehafteten Formulierungen wie der Angabe falscher Kündigungsfristen versehen, was sich im Streitfall zum Nachteil des Freistaates als Arbeitgeber auswirken kann.

Eine wesentliche Fehlerursache ist die hohe Komplexität des Tarifrechts, auf die der Freistaat nur im Rahmen der Tarifverhandlungen einwirken kann. Angesichts von jährlichen Bezügen von 4,8 Mrd. Euro (2019) ist es jedoch essenziell, die unakzeptablen Fehlerquoten durch geeignete verwaltungsinterne Gegenmaßnahmen deutlich zu senken. Dazu empfiehlt der ORH neben weiterer Ursachenermittlung vor allem eine Überprüfung der organisatorischen Abläufe und Personalzuständigkeiten, eine bessere Qualifizierung und Fortbildungsangebote für Sachbearbeiter sowie zusätzliche Qualitätskontrollen, um Fehler zu erkennen und zeitnah zu beseitigen.

Den vollständigen Text der Beratenden Äußerung finden Sie hier.