Medieninformation vom 10.05.2023
Haushaltsausschuss diskutiert ORH-Bericht 2023
Finanzspielräume nutzen - Schulden reduzieren
„Der ORH begrüßt, dass der Kreditrahmen für Corona-Maßnahmen zwischenzeitlich markant verringert wurde und es für 2023 keine neuen Kreditermächtigungen gibt,“ sagte der Präsident des Bayerischen Obersten Rechnungshofs (ORH), Christoph Hillenbrand, bei der Beratung des ORH-Jahresberichts 2023 im Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags am 27. April, die am 10. Mai 2023 fortgesetzt wurde. Laut Hillenbrand gilt es, alle Finanzspielräume zu nutzen, um zugunsten künftiger Generationen Schulden weiter zu reduzieren sowie Zinsen zu sparen. In zahlreichen Fällen empfahl der ORH mögliche Steuermehreinnahmen und geringere Ausgaben. Zu dazu vom ORH gegebenen konkreten Empfehlungen beschloss der Haushaltsausschuss, von der Staatsregierung Berichte anzufordern.
„Das Haushaltsjahr 2021 war maßgeblich geprägt von der Corona-Pandemie und ihren Folgen. Klar dürfte sein, dass die kommenden Haushaltsjahre durch die Ukraine- und Energiekrise nicht minder herausfordernd sein werden. Haushaltsdisziplin ist das Gebot der Stunde“, unterstrich Hillenbrand. Er mahnte unter anderem zu den geplanten Ausgaben im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Energie-Härtefallfonds eine sorgfältige rechtliche Prüfung an. Es sei zu klären, inwieweit neben den Regelungen des Bundes noch eine eigene Regelungs- und Finanzierungskompetenz des Freistaates verbleibe.
Mit seinem Jahresbericht 2023 hat der ORH der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2021 wieder eine insgesamt geordnete Haushalts- und Wirtschaftsführung testiert. Zugleich hat er 20 Prüfungsergebnisse und Empfehlungen für weitergehende Maßnahmen vorgelegt. Der Haushaltsausschuss folgte diesen uneingeschränkt bzw. in sieben Fällen mit gewissen Einschränkungen, womit die Staatsregierung nun in allen Fällen zum Handeln und Berichten aufgefordert wird.
- So müssen die Defizite bei der Gewährung von Vorhaltepauschalen für Privatkliniken (TNr. 63) aufgearbeitet und finanzielle Konsequenzen gezogen werden. 12 Millionen Euro hatten die Kliniken erhalten, um Behandlungskapazitäten während der Corona-Pandemie freizuhalten. Doch in vielen Fällen kam es zu deutlichen Überkompensationen aus Doppel- oder Dreifachzuwendungen aus unterschiedlichen Hilfsprogrammen oder aus Bundesmitteln für Kurzarbeitergeld. Dazu kam: Mehr als die Hälfte der vom ORH geprüften Kliniken gab den Referenzwert zu hoch an und erhielt damit ungerechtfertigt hohe Vorhaltepauschalen.
- Einig waren sich die Abgeordneten auch beim Thema land- und forstwirtschaftliche Grundstücksveräußerungen (TNr. 50). Hier entstehen dem Freistaat Steuerausfallrisiken in mindestens zweistelliger Millionenhöhe pro Jahr. Denn die dabei erzielten Gewinne blieben zu oft unversteuert. Nun muss die Staatsregierung nachlegen und die Defizite abstellen. So kann es bspw. nicht sein, dass in 69% der vom ORH geprüften Fälle keine ordentlichen Anlageverzeichnisse vorlagen oder dass die Veräußerungsanzeigen in den Finanzämtern in 26% der Fälle nicht einmal auffindbar waren.
- Eigentlich soll die Staatsverwaltung beim Klimaschutz Vorbild sein. Doch die ORH-Prüfung der Energiekenndaten staatlicher Gebäude (TNr. 60) ergab das Gegenteil:Mangelnde Datenqualität sowie Defizite bei Planung, Ausführung und Betrieb von Heizungs-, Kühlungs- oder Lüftungsanlagen staatlicher Gebäude belegten überraschend häufig pure Energieverschwendung. Der Auftrag der Parlamentarier an die Staatsregierung lautet nun: Energiekenndaten erfassen, auswerten und Einsparpotenziale nutzen.
Der vollständige ORH-Bericht 2023 sowie Kurzfassungen zu den einzelnen Fällen sind hier abrufbar.